Verlängerung des Mietspiegels
Zum 01.01.2026 wird der seit 2024 gültige, qualifizierte Wolfsburger Mietspiegel fortgeschrieben. Wir sitzen für Sie in der städtischen Arbeitsgruppe Mietspiegel und verfügen über 50% des Stimmrechts.
Ein qualifizierter Mietspiegel muss alle zwei Jahre aktualisiert und alle vier Jahre überarbeitet werden. In Wolfsburg trat der Mietspiegel zum 01.01.2024 in Kraft. Somit muss er zwingend zum 01.01.2026 mit überarbeiteten Zahlen abrufbar sein.
Der Mietspiegel wird mit dem vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) gekoppelt. Für den Vergleich der Indexwerte ist der Stichtag der Daten-erhebung maßgeblich, dies erfolgte im März 2023. Somit wird der Zeitraum vom März 2023 bis März 2025 herangezogen.
Das Ergebnis sind 4,39% Steigung. Das macht sich im Mietspiegel bemerkbar. So wird z. B. der Grundbetrag von 6,35€/m² auf 6,62€/m² angepasst.
Von Vermieterseite (Haus&Grund) wurde der Anpassung zu-gestimmt. Die Mieterseite muss noch zustimmen, hat aber am Termin am 22.09.2025 nicht teilgenommen. Danach geht das Ergebnis in die politische Beratung und wird dem Rat der Stadt Wolfsburg am 10.12.2025 vorgelegt.
Grundsätzlich kann der Rat die Anpassung nicht ablehnen, sofern eine Anerkennung der Vermieter- und Mieterseite vorliegt.
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