Adventsdeko bei Stromknappheit?

Adventsdeko bei Stromknappheit?

Haus & Grund Wolfsburg gibt rechtliche Tipps zur Weihnachtsdekoration

Passt eine üppige Weihnachtsdekoration des Hauses noch in unsere Zeit verteuerter Strompreise und knapper Ressourcen? Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund befürchtet Blackouts, es gibt bereits gesetzliche Einschränkungen beim Anstrahlen von Gebäuden und Monumenten, Weihnachtsmärkte sollen bei der Beleuchtung möglichst sparsam sein – und unsere Häuser erstrahlen trotzdem mit blendender Adventsdekoration?

„Wer in diesem Jahr trotz der hohen Strompreise auf eine Lichterkette am Fenster nicht verzichten möchte, sollte auf stromsparende LED-Technik setzen“, rät Vorsitzender Peter Tabrizian von Haus & Grund Wolfsburg. „Eine Zeitschaltuhr kann zusätzlich helfen, den adventlichen Lichterglanz auf Uhrzeiten zu beschränken, zu denen er auch vielen Menschen eine Freude bereiten kann.“ Zugleich warnt Tabrizian davor, ersatzweise auf Kerzen oder Teelichter zurückzugreifen: „Brennende Kerzen in Fenster oder gar Hausflure zu stellen, die nicht dauernd beaufsichtigt werden, stellt eine erhebliche Brandgefahr da.“

Natürlich muss adventliche Deko auch nicht unbedingt leuchten. Der Kreativität sind hier kaum Grenzen gesetzt – auch im Mietverhältnis, wie Adam Ciemniak erklärt. Der Geschäftsführer von Haus & Grund betont: „Mieter und Eigentümer dürfen Wohnung, Fenster und Balkon, Garten oder Terrasse grundsätzlich so dekorieren, wie sie möchten.“ Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (10.11.2006, Aktenzeichen: V ZR 46/06) gilt generell: Mieter dürfen Gemeinschaftsflächen im Haus wie etwa das Treppenhaus mitgestalten. Dabei sind allerdings Fluchtwege freizuhalten und Behinderungen oder Belästigungen von Nachbarn zu unterlassen. „Wer also Duftkerzen im Treppenhaus aufstellt oder mit Zimtspray den Hausflur „würzt“, verhält sich vertragswidrig“, zitiert Ciemniak ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (16.05.2003, Aktenzeichen: 3 Wx 98/03). Das gilt entsprechend auch für Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen dann das Gemeinschaftseigentum bestimmungswidrig genutzt wird. „Nachbarn sollten also bei der Deko aufeinander Rücksicht nehmen. Ein Adventskranz an der Wohnungstür ist aber kein Problem.“

Wer die Außenseite der Wohnung dekorieren will, darf die Fassade dabei nicht beschädigen, muss die Deko aber zugleich sicher befestigen. „Wenn zum Beispiel eine lebensgroße Weihnachtsmann-Figur die Hauswand hochklettern soll, muss man in die Fassade bohren, um sie sicher anzubringen. Das ist ein Eingriff in die Bausubstanz, für die man die Zustimmung des Vermieters benötigt“, erinnert Ciemniak. Ist die Figur nur unzureichend befestigt und stürzt sie deswegen auf die Straße, haftet zunächst der Hauseigentümer für die Schäden. Dieser wird dann einen Schadensregress vom Verursacher (Mieter) einfordern.

Weiterbildung zum Thema Wohnungs-Abnahmen

Weiterbildung zum Thema Wohnungs-Abnahmen

Unser Geschäftsführer und Ihr Berater Adam Ciemniak hat sich diese Woche für Sie fortgebildet. Hierzu hat er die Veranstaltung der VdW besucht. Thema der Fortbildung: Die rechtssichere Wohnungsabnahme (inkl. Schönheitsreparaturen). Referiert wurde durch den Rechtsanwalt Detlef Wendt.
Die ständigen Änderungen in der Rechtsprechung des BGH oder Darstellungen in den öffentlichen Medien führen häufig zu Verunsicherung, sowohl bei Vermietern als auch Mietern. Da ist Streit vorprogrammiert.
 
Aufgrund der Dynamik dieses Themas ist es umso wichtiger, dass unsere Berater*innen sich stetig für Sie weiterbilden. Nur so können wir gewährleisten, dass Sie als Mitglied bei der Wohnungsabnahme auf uns zählen können. Wir beraten Sie gern.
 
Wenn Sie Fragen zu unserem Service sowie zu den anfallenden Gebühren haben, beantworten wir diese gerne persönlich in der Geschäftsstelle, über das Kontaktformular unserer Homepage oder telefonisch.

Fachvortrag: Schimmelbildung

Fachvortrag: Schimmelbildung

Immer wieder Schimmel in Wohnung in der kalten Jahreszeit – Erkennung, Behandlung, Vermeidung

Mehr als 12% der Bevölkerung ist nach eigener Einschätzung von Feuchtigkeitsschäden betroffen. Und heizen wird diesen Winter richtig teuer. Heizung sparen? Richtig lüften? Was tun wenn es schon schimmelt? Wir klären auf wie man seinen Wohnraum schützen kann!

Unser Referent: Dr. Ernst J. Baumann (Foto) ist seit 25 Jahren in der technischen Trocknung und Schadensanierung aktiv. Er ist Vorsitzender des Fachverbandes Sanierung und Umwelt (FSU) e. V. und wirkt in unterschiedlichsten Gremien und Verbänden aktiv am Verfassen und Verbessern von Richtlinien zu den Themenbereichen Brand-, Wasser und Schimmelpilze mit.

Donnerstag, den 27.10.2022 ab 17.30 Uhr (Dauer ca. 90 Minuten, Einlass ab 17.00 Uhr)

in der Volksbank BraWo, Am Mühlengraben 1, 38440 Wolfsburg

(Eingang C, links entlang vom Haupteingang)

Beachten Sie: Die Teilnahme ist kostenlos. Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich unter: 05361-12946 oder info@hug-wob.de. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Am Veranstaltungstag gelten die aktuellen Corona-Verordnungen (bringen Sie eine FFP2-Maske mit). Kostenlose Parkplätze stehen zur Verfügung. 

Eine Veranstaltung von Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e. V. sowie der Volksbank BraWo in Kooperation mit Firma Belfor.

Energiepreis-Explosion – jetzt schützen

Energiepreis-Explosion – jetzt schützen

Ob die Gasumlage noch gekippt wird oder nicht – feststeht: Strom und Gas werden teurer. Leider ist mit einer massiven Erhöhung schon im Oktober zu rechnen. Um Abrechnungsärger zu vermeiden, sollte der bisherige Verbrauch jetzt notiert- und sogar auch fotografiert werden. Dazu rät Adam Ciemniak, Geschäftsführer von Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e. V.: „Nur so kann man dem Energieversorger gegenüber zweifelsfrei dokumentieren, wie viel Gas noch zu den bisherigen – günstigeren Konditionen verbraucht worden ist.“
 
Es ist nicht zu erwarten, dass die Versorgungsunternehmen anlässlich der Preiserhöhung Ablesedienste ins Haus schicken werden, die den bisherigen Verbrauch festhalten, meint Adam Ciemniak. Deshalb der Tipp des Wolfsburger Eigentümerverbandes: Verbraucherinnen und Verbraucher sollten unbedingt nach Zugang entsprechender Informationsschreiben des Versorgers zum Stichtag der Preisumstellung die bisherigen Verbräuche dokumentieren. Viele Smartphones registrieren das Datum und die Uhrzeit des Fotos. „Zur Sicherheit kann man auch eine aktuelle Tageszeitung mit fotografieren.“ Die festgehaltenen Verbrauchswerte müssen dann dem eigenen Versorger übermittelt werden – mit Angabe der Kundennummer. Das gilt auch für den Stromverbrauchszähler.
 
Die jetzt angekündigte Preiserhöhung vieler Versorger bezieht sich vor allem auf den Arbeitspreis. Der Grundpreis bleibt dagegen gleich, wird aber einer geringeren Mehrwertsteuerbelastung statt bisher von 19% nun in Höhe von 7% unterworfen. Ab dem 01.Oktober soll zusätzlich „on top“ eine Gasumlage erhoben werden, mit der Gasimporteure gestützt werden sollen. Diese Maßnahme ist aber rechtlich umstritten, besonders durch die angekündigte staatliche Übernahme des Uniper-Konzerns, von dem viele Stadtwerke Gas beziehen. Rechtsexperten sehen darin einen Interessenkonflikt, wenn der Staat die Umlage in das dann eigene Unternehmen „umleitet“. „In jedem Fall werden Nebenkosten spürbar teurer“, meint Peter Tabrizian, Vorsitzender von Haus und Grund Wolfsburg und Umgebung. „Wenn Mieter schon absehen können, dass es bei einer drohenden Nachzahlung eng werden könnte, sollte rechtzeitig das Gespräch mit dem Eigentümer gesucht werden. Gerade unsere Mitglieder als überwiegend private Vermieter kennen ihre Mieter persönlich und wollen ein harmonisches Miteinander. Da findet sich dann manche Lösung.“
 
Ziel müsse es sein, den Wohnungsmarkt auch in den kommenden Monaten funktionsfähig zu halten. „Auch die neuen Beschlüsse machen das Wohnen teurer – über Sinn und Unsinn mag man da trefflich streiten“, kritisiert Tabrizian. „So wurden Heizanlagen auch bisher regelmäßig überprüft, durch die Schornsteinfeger. Dass das nun zusätzlich noch von einem Heizungsbauer erfolgen muss, deren Terminkalender schon jetzt berstend voll sind, ist nicht nachvollziehbar.“

Einladung zum Fachvortrag “Erben, Vererben, Stiften”

Einladung zum Fachvortrag “Erben, Vererben, Stiften”

Wer noch aktiv im Leben steht, denkt oft nicht daran, über sein eigenes Leben hinaus zu planen. Und doch ist es wichtig, sich rechtzeitig damit zu beschäftigen, wie und wann wir unser Vermögen an diejenigen weitergeben, die uns nahestehen oder für die wir auch nach unserem Ableben nachhaltig sorgen wollen. Mit dem Vortrag möchten wir anregen, sich rechtzeitig mit der Gestaltung des Vermögens bzw. Nachlasses auseinanderzusetzen. Je früher mit der Planung begonnen wird, desto vielfältiger sind die Möglichkeiten. Claudia Kayser, Stiftungsvorstandsvorsitzende der BraWo Stiftergemeinschaft und Rechtsanwalt und unser Notar a. D. Hans-Joachim Bunk beleuchten das Thema detailliert und geben Informationen zu Vorsorgevollmacht Erbrecht, Testamentsvollstreckung und die Möglichkeit zur Gründung einer Stiftung. Im Anschluss stehen die Experten für Fragen zur Verfügung.

Veranstalter sind die Volksbank BraWo und Haus&Grund Wolfsburg und Umgebung e. V. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich unter: 05361-12946 oder info@hug-wob.de. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Beachten Sie am Veranstaltungstag die geltenden Corona-Verordnungen und bringen eine FFP2-Maske mit.