Auf „Frischhaltedatum“ bei Energieausweisen achten
(Wolfsburg, 15.01.2019) Wohngebäude, die im Jahre 2008 mit einem Energieausweis versehen worden sind, benötigen spätestens im Jahre 2019 neue Ausweise. Denn diese Ausweise gelten zehn Jahre und sind dann abgelaufen (§ 17 Abs. 6 Satz 1 EnEV 2014).Dies berichtet Haus...