Eigenbedarfskündigung: Härtefallregelung

Eigenbedarfskündigung: Härtefallregelung

Das Landgericht (LG) Heidelberg entschied in seinem wohl umstrittenen Urteil vom 20.06.2024, Aktenzeichen 5 S 46/23, dass eine schwerbehinderte Mieterin trotz berechtigten Eigenbedarfs der Vermieterin nicht aus ihrer Wohnung ausziehen muss, weil dies ein Härtefall darstellen würde. Dies gilt auch dann, wenn die Vermieterin ihre Mutter in der Wohnung unterbringen will, die ihrerseits auf eine altersgerechte Wohnung angewiesen ist.

Der Fall:

Die Mieterin lebt seit 2004 in einer barrierefreien Erdgeschosswohnung, die sie aufgrund ihrer Behinderung und Pflegebedürftigkeit benötigt. Die Wohnung wurde 2015 von den jetzigen Vermietern erworben. 2023 wurde dann eine Kündigung nach § 573 Abs. 2 Nr. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wegen Eigenbedarfs ausgesprochen. Die knapp 90-jährige Mutter der Vermieterin, die auf einen Rollator angewiesen ist und bisher eine Wohnung im dritten Stock bewohnte, die über keinen Aufzug verfügte, sollte nunmehr in die Erdgeschosswohnung einziehen. Zudem sollte die Dame von ihrem Enkel unterstützt werden, der mit seiner Familie ebenfalls in dem Haus wohnt.

Die Mieterin widersprach der Kündigung. Sie sei aufgrund der eigenen schweren Behinderung sowie Pflegebedürftigkeit zwingend auf eine barrierefreie Wohnung angewiesen. Eine geeignete Ersatzwohnung konnte sie auch nach jahrelanger Suche nicht finden. Damit berief sich die Mieterin auf die Härtefallregelungen der §§ 574 f. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Anmerkung:

Nach §§ 574 f. BGB kann der Mieter eines Wohnraummietverhältnisses die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist.

Die Entscheidung:

Das Amtsgericht in der ersten Instanz entschied noch zugunsten der Vermieter. Ein Härtefall liege nicht vor und die Kündigung wegen Eigenbedarfs sei berechtigt gewesen. Der Räumungsklage wurde stattgegeben.

Das LG hob das amtsgerichtliche Urteil jedoch auf und entschied, dass das zwischen den Parteien bestehende Mietverhältnis bis auf Weiteres fortbesteht. Zwar ist die Eigenbedarfskündigung berechtigt, gleichfalls überwiege das Interesse der Mieter am Fortbestehen des Mietverhältnisses. Insofern wurde damit die Entscheidung des LG Heidelberg auf einen Härtefall nach §§ 574, 57a BGB gestützt.

Hierzu äußerte sich das LG Heidelberg wie folgt: Beide Parteien haben ein gewichtiges Interesse am Bezug der Wohnung. Auf der einen Seite die Mutter der Vermieterin; auf der anderen Seite die derzeitige Mieterin – beide seien aufgrund ihres Gesundheitszustandes auf eine barrierefreie Wohnung im Erdgeschoss angewiesen. Das LG führte allerdings weiter aus, dass die soziale und therapeutische Versorgung der derzeitigen Mieterin eng mit der jetzigen Wohnung verknüpft sei, die die Wohnung bereits seit 20 Jahren bewohnte. Darüber hinaus sei auch der Vermieterin, die einen Makler beauftragte, außerstande einen geeigneten Ersatzwohnraum zu finden. Damit überwiege im Ergebnis das Interesse der Mieterin dem Interesse der Vermieterin. Der Härtefall besteht nicht nur im Erfordernis einer barrierefreien Wohnung, sondern auch in den Schwierigkeiten eine adäquate Ersatzwohnung zu finden. Daher entschied das Gericht, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird. Es sei unklar, ob und ggfs. wann die Mieterin im Stande sei eine zumutbare Ersatzwohnung zu finden.

Anmerkung:

Das Urteil ist umstritten, weil eine Eigenbedarfskündigung die unmittelbare Folge des Eigentumsrechts des Vermieters darstellt. Dabei ist das Eigentum durch Artikel 14 Grundgesetz geschützt, so dass auch §§ 574 f. BGB im Lichte der Grundgesetze auszulegen sind. Gleichzeitig stellt das Urteile die Komplexität der Interessenabwägung bei Kündigungen wegen Eigenbedarfs dar.

Bei Eigenbedarfskündigungen empfehlen wir die Hinzuziehung rechtlichen Beistands. Oft scheitern Kündigungen, weil sie Fehler enthalten oder keine nachvollziehbare Begründung enthalten. Ferner, wer wegen Eigenbedarf kündigt, der muss nach der Kündigung auch tatsächlich innerhalb eines angemessenen Zeitraums in die Wohnung einziehen. Zieht der Vermieter nicht in die Wohnung ein, muss er auf Verlangen des Mieters substantiiert und plausibel darlegen können, warum der vorgetragene Eigenbedarfsgrund nachträglich weggefallen sei. Der Wunsch künftig höher Mieteinnahmen zu erzielen oder lästige Mieter loszuwerden, werden vom Gericht, im Falle einer Interessenabwägung, nicht als ein zur Kündigung berechtigtes Interesse anerkannt. Der Mieter steht in diesem Fall unter Umständen ein Schadensersatzanspruch zu. 

Mehr zum Thema Härtefallregelung finden Sie auch unter unserem früheren Beitrag: Haben Senioren im Mietrecht Sonderrechte? | Haus & Grund (hug-wob.de)

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Waschbären auf dem Dach

Waschbären auf dem Dach

Süß und lästig. Waschbären.

Schätzungen zufolge leben mittlerweile bis zu zwei Millionen Tiere in Deutschland. Sie stammen ursprünglich aus Nordamerika und kamen zu Zuchtzwecken und als Pelzlieferant nach Deutschland. Auch in Wolfsburg ist der Waschbär nicht zu stoppen.

Sie sehen zwar niedlich aus, doch Sie plündern Mülltonnen, durchfühlen Blumenbeete und dringen in Dachböden und Wohnräume ein. Waschbaren haben sich für viele Haus- und Gartenbesitzer zu einer Plage entwickelt. Auf der Suche nach Futter öffnen die Tiere Mülltonnen und verteilen ihn mitunter großflächig auf dem Grundstück – was ebenfalls weiteres Ungeziefer anlockt. Außerdem dringen die Waschbären auf der Suche nach einem Schlafplatz in Dachstühle ein. Hierzu heben Sie Ziegel an oder verbiegen Bleche an Dachgauben, was das Eindringen von Wasser zu Folge hat, wodurch erhebliche Schäden entstehen können. Ferner können die süßen Fellknäule die Dämmung beschädigen. Neben diesen Schäden verteilen sie auch noch Urin und Kot.

Entfernen Sie die Hinterlassenschaften der Waschbären niemals ungeschützt. Tragen Sie bitte stets Handschuhe, durch den Kot können Krankheiten übertragen werden.

Wie groß ein solcher Schaden sein kann, zeigt der folgende Sachverhalt der vom Landgericht Frankfurt (LG) mit Urteil vom 17.05.2024, Aktenzeichen 2-02 O 578/23, entschieden wurde:

In einem Haus fror im Winter eine Wasserleitung an der Außenwand ein. Im Auftrag des Hauseigentümers kappte der Inhaber eines Heizungs- und Santitärbetriebs die eingefrorene Wasserleitung. Im Zuge der Arbeiten entfernet der Installateur die Holzverkleidung, um an den Wasserhahn zu gelangen. Hinter eben jener Verkleidung befand sich ein Hohlraum, den der Installateur nach Abschluss der Arbeiten nicht wieder verschloss. Nach zwei Monaten bemerkte der Eigentümer verdächtige Kratzgeräusche, die  vom Dach kamen. Ein Waschbär. Der Eigentümer informierte die Sanitärfirma, worauf hin diese die Holzverkleidung provisorisch verschloss. Doch die Kratzgeräusche wurden mitunter lauter. Ein beauftragter Kammerjäger fand eine Waschbärmutter samt vier Jungtiere, die sich sich in dem Hohlraum eingenistet haben. Der Kammerjäger entfernte die Tiere; ein Schreiner verschloss die Holzverkleidung fachgerecht. Die Arbeiten kosteten den Hauseigentümer insgesamt 6.750 Euro. Gegenüber der Sanitärfirma machte er einen Schadensersatz geltend. Zu recht?

Das Landgericht verneinte einen Anspruch. Keine Entschädigung für den Hauseigentümer. Die Wiederanbringung sei kein Teil der Hauptleistungspflicht der Sanitärfirma. Der Hauseigentümer hätte auch den Beweis erbringen müssen, dass in der Region ein allgemeines Waschbärproblem besteht. Aufgrund dessen, dass bereits zum Zeitpunkt des ersten provisorischen Verschlusses der Verkleidung Waschbären in dem Hohlraum lebten, kann die Verantwortung für das Eindringen der Tiere nicht eindeutig der Sanitätsfirma zugeschreiben werden.

Schutzmaßnahmen.

Die Tiere haben keine natürlichen Feinde und gelten in Deutschland als eine invasive Spezies. Die Bejagung ist indes schwierig. Experten gehen davon aus, dass sie nicht mehr aus unserm Öko-System verschwinden werden. Dennoch können sich Hauseigentümer gegen die kleinen Bären effektiv schützen. Am wichtigsten ist, dass die Tiere am Haus keine Nahrung finden. Mülltonnen sollten zu diesem Zweck mit Spanngurten oder schweren Steinen gesichert und gelbe Säcke erst kurz vor der Abholung ins Freie gestellt werden.

Wer Obstbäume auf dem Grundstück hat, kann die Bäume mit breiten Blechringen sichern. Niedrig hängendes Obst sollte abgepflückt und Fallobst sofort aufgesammelt werden. Futter für Hund und Katze sollte nicht draußen stehen gelassen werden. Um die hiesigen Vögel zu schützen, sollten Vogelhäuschen hoch und frei am Baum hängen.

Um das Dach zu schützen, sollten Bäume und Sträucher mindestens einen Meter Abstand zum Haus haben. Fallrohre und Dachrinnen können mit Blechmanschetten abgesichert werden; der Schornstein mit einem starken Metallgitter. Gartenhäuschen und Garagen immer abschließen. Auch eine gute Einstieghilfe und oft vergessen: Katzenklappen. Diese sollten nachts stets verschlossen werden. 

Waschbären sind Kletter-Asse. Wer Stacheldraht oder Dachgestelle verwendet, schafft nicht nur ein Verletzungsrisiko für den Waschbären, sondern auch eine Kletterhilfe.

Waschbären stehen zwar nicht unter Naturschutz, dürfen dennoch nicht eingefangen werden. Nicht nur das Waschbären Sie beißen können, wodurch Krankheiten übertragen werden könnten. Mitunter stellt eine Privatjagd nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern unter Umständen sogar eine Straftat. Wird beispielsweise ein Muttertier entfernt, könnten die Jungtiere verenden.

Der Waschbär als Untermieter. 

Sind sie im Haus, sind sie schwer wieder loszuwerden. Man kann versuchen es dem Waschbären in den eigenen vier Wänden ungemütlich zu machen, dann verschwindet er vielleicht auch. Hierzu können bestimmte Gerüche, wie Lavendelsäckchen oder Mottenkugel, sowie Lärm genutzt werden. Auch Bewegungsmelder, die entweder Licht einschalten oder Wasser versprühen, stören den Waschbären. Doch wenn nichts mehr geht, können Sie sich jeweils an die zuständige Behörde oder die örtliche Jägerschaft wenden.

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70. Jubiläum

70. Jubiläum

Großmütig haben wir es schon lange angekündigt. Wir werden 70! Und laden Sie herzlich ein mitzufeiern! Aber nicht zu Kaffee und Kuchen, sondern zu einem Tag vollgepackt mit einem abwechslungsreichen Programm. Was Sie genau erwartet, erfahren Sie in diesem Artikel:

Messe

Am  21.09.2024 ab 9:30 Uhr bis 13:00 Uhr erwartet Sie im Leonardo Hotel in Wolfsburg eine Fachmesse mit ca. 20 Messebeschickern, die sich sehr darauf freuen mit Ihnen ins Gespräch zu kommen. Freuen Sie sich unter anderem auf:

  • Wolfsburg Erleben
  • GET Service
  • Auro
  • Brillux
  • Volksbank BRAWO
  • uvm.

Kundgebung

Parallel oder vorab können Sie an der Kundgebung teilnehmen. Die Kundgebung findet zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr statt. Es werden Diskussionen über eine Zwangseinführung einer Elementarschädenversicherung, Pläne der Landesregierung zur Verschärfung der Mietpreisbremse, eine Solaranlagenpflicht für Hausdächer u.v.m. geführt.

Die Politik spricht gern über die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Bloß wer soll das finanzieren? Die Wohnraumsituation gilt als angespannt, die Mietpreisbremse hat keine Wohnungen entstehen lassen – im Gegenteil. Darauf müssen wir aufmerksam machen, damit die Sorgen und Nöte von privaten Eigentümern in der Politik und den Medien sichtbar werden.

Hierzu haben wir namenhafte Referenten gewinnen können. Neben dem Bundes- und Landesvorsitzenden von Haus & Grund Dr. Kai H. Warnecke und Dr. Reinhold Horst wird auch Niedersachsens Minister für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Olaf Lies sprechen.

Doch auch Wolfsburg und Umgebung werden Thema der Kundgebung sein. So werden auch Oberbürgermeister Dennis Weilmann und unser Vorsitzender Peter Tabrizian auf die Situation vor Ort Bezug nehmen. Zum einen wird der Mietspiegel, daneben aber auch die Auswirkungen der Volkswagen-Krise thematisiert. Damit auch Ihre Stimme gehört wird, würden wir uns über Ihre Teilnahme sehr freuen.

Goodie Bags

Genug von politischen Reden? Alle Messestände schon besucht? Und die neue Ausstellung im Kunstmuseum schon gesehen?

Dann empfehlen wir einen Abstecher in das größte innerstädtische Outlet-Center Europas: Die Designer Outlets Wolfsburg (kurz:DOW). Dort finden Sie ganz sicher das, was Ihnen fehlt…und noch Viel mehr! Und damit Shopping noch mehr Freude macht, wären ein paar Extra-Rabatte nicht schlecht oder? Wie gut das Wir in Besitz von 400 Goodie-Bags sind! Schnell sein lohnt sich. Die Abgabe erfolgt ab 11:00 Uhr im Leonardo-Hotel.

Fachvorträge 

Ab 13:00 Uhr:

Immobilien & Aktien – Ein unschlagbares Duo

Hendrik Pleil

Ab 14:00 Uhr:

Finanzieren im besten Alter – Gefahren des Teilverkaufs

Volksbank BRAWO, Klaus Pudelko

Ab 15:00 Uhr:

Haushaltsauflösungen & Entrümpelungen

Trödelfuchs Markus Reinecke

Ab 16:00 Uhr:

Einstieg in die Farbpsychologie

Brillux, Hanne Fink & Dirk Kampstra

Ab 17:00 Uhr:

Energie sparen – aber richtig!

Energie & Haus 24, Björn Thiele

Immobilien & Aktien – Ein unschlagbares Duo

Unsere Vortragsreihe beginnt mit dem Thema Aktien und Immobilien. Wie das zusammenpasst, erklärt uns Geldtrainer Hendrik Pleil. Pleil ist selbst Immobilieninvestor und verrät, warum aus seiner Sicht Aktien in Ergänzung zu Immobilien unverzichtbar sind, verschiedene Erfolgsstrategien für Immobilienprofis an der Börse und wie man “Mieteinnahmen” aus Aktien erzielt. Ferner stellt Ihnen Herr Pleil seine fünf goldenen Regeln für finanzielles Wachstum vor, mit dem Sie sich ein Zusatzeinkommen erwirtschaften, z.B. um früher in Rente zu können.

Herr Pleil ist gelernter Elektriker und studierter Elektroingenieur. Noch während seiner Tätigkeit als Führungskraft bei Volkswagen entdeckte er die Leidenschaft für das Thema Immobilien, Börse und Coaching, welchem er seit 2017 die volle Aufmerksamkeit widmet. Profitieren Sie von seiner langjährigen Erfahrung, denn als Geldtrainer und Coach hat es sich Hendrik Pleil zum Ziel gemacht, sein Wissen und seine Erfahrungen in begleiteten Trainings an andere weiter zu geben. Hierbei verfolgt er das Motto:

Wenn man sich selbst um seine Finanzen kümmert, ist vielmehr möglich, als man glaubt.

Finanzieren im besten Alter – Gefahren des Teilverkaufs

Weiter geht es mit unserem geschätzten Kooperationspartner, der Volksbank BRAWO.

Auch im besten Alter, kann man Immobilien, Modernisierungen und Anderes finanzieren, aber es gibt viele Gefahren, die auf den ersten Blick harmlos wirken: der sogenannte Teilverkauf.

Sie haben in Ihre Immobilie viel investiert, aber benötigen liquide Mittel für Umbauten, besondere Wünsche, Pflegekosten oder als Rentenaufstockung? Unser Experte Klaus Pudelko stellt Ihnen Lösungen vor, ohne dass Sie Ihre Immobilie ganz oder teilweise verkaufen müssen.

Herrn Klaus Pudelko, geboren 1977 in Gifhorn, ist Diplom-Kaufmann und Leiter der Baufinanzierung der Volksbank BRAWO. Seit nun rund 15 Jahren ist er in der Volksbank BRAWO eG u.a. als Filialverbundleiter für Fallersleben und Wolfsburg tätig, zuvor zehn Jahre bei der Sparkasse Gifhorn-Wolfsburg. Damit weist Herr Pudelko insgesamt über 23 Jahre Erfahrung im Thema Immobilienfinanzierung auf. Nehmen Sie an diesem Erfahrungsschatz teil

Haushaltsauflösung & Entrümpelung: Tipps und Tricks vom Trödelfuchs

Etwas Glamour gefällig? Bekannt aus dem Dschungelcamp, dem Trödeltrupp und weiteren Fernsehsendungen haben wir den Superhändler von RTL für einen Fachvortrag gewinnen können. Der aus Hildesheim stammende Trödelfuchs Markus Reinecke hat in den 80ern als Flohmarkthändler am Leineufer in Hannover den Grundstein für seine weitere Karriere gelegt. Durch den dauernden Besuch von Flohmärkten, Haushaltsauflösungen, Entrümplungen, Messen und Auktionen weiß Markus Reinecke, wo wahre Schätze schlummern. Wo Fast-Fashion den Markt überschwemmt, und der Umwelt schadet, da bewegt Herr Reinecke zum Umdenken, denn man kauft nicht nur schöne Unikate und macht eine Reise in die Vergangenheit, sondern schützt auch nachhaltig den Planeten. Doch wie erkennen Sie was Müll und was ein verborgener Schatz ist? Wie bereiten Sie eine Haushaltsauflösung vor? Welche Kosten können bei einer Haushaltsauflösung bzw. -entrümpelung entstehen und welche Maßnahme können ergriffen werden, um Kosten zu sparen?

Der selbstständige Trödel- und Antiquitätenhändler gilt als fundierter Experte und besitzt sogar die Qualifikation als Auktionator. Markus Reinecke erzählt Ihnen aus seinem Erfahrungsschatz, gibt aber auch ein paar Anekdoten aus dem Showbizz zum Besten. Und wenn Sie nett fragen, können Sie sicherlich ein Foto oder ein Autogramm mit ihm erhaschen.

Brillux…Mehr als Farbe – Einstieg in die Farbpsychologie

In diesem Vortrag tauchen wir tief in die Farbpsychologie ein. Mit dem Malermeister und Technischem Berater Dirk Kampstra und der Farbdesignerin Hanne Fink lernen Sie die Bedeutung und Wirkung von Farben kennen. Farben sind nämlich nicht nur schön anzusehen, sondern beeinflussen auch unsere Stimmung. Sie können beleben und entspannen, aber auch Unwohlsein hervorrufen. Auch wenn die Farbe aus psychologischer Sicht passend ist, so bedeutet dies nicht, dass sie auch für jeden Raum und jede Wand gleichermaßen geeignet sein muss. Einen Einfluss spielen unter anderem auch die Größe der Räume und das Mobiliar. Ein und die gleiche Farbe können damit sowohl Geborgenheit schenken als auch erdrückend wirken. Dirk Kampstra und Hanne Fink bringen Ihnen die Grundregeln der Farbpsychologie und -gestaltung näher.

Wer könnte Ihnen das näher bringen als die Experten des Marktführers Brillux? Freuen Sie sich, das gelernte direkt in interaktiven Übungen anzuwenden. Technische Beratung und Objektservice als Kernbereiche stellen die Schnittstelle von Architekten, Planern, Wohnwirtschaft und Hausverwalter für technische Details, das richtige Produkt für Ansprüche an Widerstandsfähigkeit und wohngesundes Umfeld. Zusätzlich bringen die Brillux-Experten Tipps zur Schimmelprävention mit.

Damit bieten Ihnen Herr Kampstra und Frau Fink ein wortwörtlich buntes Programm an, bei dem keine Langeweile aufkommen wird. Versprochen.

Energie sparen – aber richtig!

Den Abschluss macht der erfahrene Umweltingenieur (Bachelor of Science) und Energieberater Björn Thiele. Er wird Ihnen wertvolle Tipps und Tricks zum Einsparen von Energiekosten in Ihrem Zuhause geben. Als selbstständiger, regionaler Franchise-Partner der „Energie & Haus 24“ und Honorardozent für die Ausbildung von Energieberatern bei der Handwerkskammer, verfügt Herr Thiele über eine umfassende Expertise.

Wir fangen klein an! Wie erhitze ich am effektivsten Wasser? Kann ich das Handyladekabel dauerhaft in der Steckdose lassen? Wieviel Strom verbraucht die Uhr in meinem Ofen? Diese und viele weitere Fragen werden mit einer Prise Humor beantwortet.

Doch warum lohnt sich eine Energieberatung auch für eine Immobilie? Diese hilft dabei, den Energieverbrauch in Wohngebäuden zu optimieren und somit Energiekosten zu senken. Durch die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen können Sie nicht nur Ihren Geldbeutel schonen, sondern auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen und auf einen lehrreichen Abend mit Herrn Thiele.

Teilnehmerplätze sind begrenzt! 

Bitte melden Sie sich verbindlich entweder telefonisch unter 05361 – 12946 oder per Mail an info@hug-wob.de an. Schnell sein lohnt sich. 

Kunstmuseum Wolfsburg

Wer es künstlerisch bevorzugt, für den bietet sich ein Besuch im Museum nebenan an. Farbenfrohe, mächtige Trickster bevölkern die magischen Bildwelten der dominikanisch-amerikanischen Künstlerin. Inspiriert von karibischer Kultur, ihren Erzählungen und ihrer entscheidenden Rolle im Rahmen der globalen, politischen und wirtschaftlichen Vorstellungen der Moderne, hat die in New York lebende Künstlerin Firelei Báez eine einzigartige, symbolträchtige Bildsprache für ihre monumentalen Gemälde und Installationen gefunden. In ihren Werken gehen Schönheit, Freude und Freiheit aus den Archiven oftsmals gewaltvoller Geschichte hervor.

Umso mehr freuen wir uns, Ihnen die erste umfassende Einzelaustellung dieser herausragenden Malerin in Deutschland zum Sonderpreis von 5,00 € pro Person unter Vorlage eines Mitgliedsausweises in Anspruch zu nehmen und sich einen schönen Vor- bzw. Nachmittag im Kunstmuseum zu gönnen. Lassen Sie sich begeistern!

CASHFLOW

Wenn man einen Kredit aufnehmen will, fragt niemand nach Ihren Schulnoten, sondern nach Ihrer Einkommensübersicht. Das ist für den Bänker Ihr Zeugnis.

Damit Sie Finanzströme besser verstehen und ein besseres finanzielles Geschick entwickeln, wurde das Spiel “CASHFLOW” entwickelt. Die Spieler erkennen schon beim ersten Mal den Mehrwert. Wie lernt man, Gelegenheiten zu erkennen, gute von schlechten Geschäften zu unterscheiden, den Geldfluss zu begreifen…man lernt mit Spaß, was Vermögenswerte sind, die einem Geld aus der Tasche ziehen. Das spannende Spiel ist übrigens nicht einfach nur ein Spiel, das Gelernte kann direkt angewendet werden. Wir haben es für Sie getestet und waren begeistert.

Grundsätzlich kostet die Teilnahme 15,00 €. Mit dem Werbecode HausUndGrundWOB ist es für Mitglieder kostenlos. Aber schnell sein lohnt sich, es stehen maximal 30 Plätze zur Verfügung.

Hier anmelden: Cashflow 101 goes Wolfsburg – Samstag, 21.09.2024 Tickets, Sa, 21.09.2024 um 18:00 Uhr | Eventbrite

Der Spielmaster Hendrik Pleil freut sich über Ihre Teilnahme!

Zeitplan

Anfahrt Leonardo Hotel

BAHNHOF: Ganz einfach. Folgen Sie der Fußgängerzone (Porschestraße) ca. 1,5 km gradeaus. Nach 15 Minuten erreichen Sie das Ziel gut sichtbar auf der linken Seite. 

AUTOBAHN: Sie kommen von Süden auf der A39 und nehmen die Ausfahr “Wolfsburg-Zentrum”. Folgen Sie der Bundesstraße bis Sie im Zentrum ankommen. Von Norden aus nehmen Sie die Ausfahrt “Wolfsburg-West” und folgen der Heinrich-Nordhoff-Straße ins Zentrum 

Parken

KOSTENLOS: Am Sharou-Theater kann man kostenlos parken und in die Stadt schlendern. Vom Parkplatz sieht man auch das Leonardo-Hotel in der unsere Veranstaltung stattfindet. Ca. 5 Minuten zu Fuß. 

TIEFGARAGE: Im Einmündungsbereich der Kreuzung sind die Einfahrten in die Tiefgarage. Eine Stunde können Sie als Kunde des Einkaufszentrums dort parken. Auch wir können Ihnen eine Stunde gratis parken gewähren. Jede weitere Stunde ist kostenpflichtig. 

HOTEL: Das Hotel verfügt über eigene Parkplätze. Innen und außen. Weitere öffentliche kostenpflichtige Parkplätze sind in der Nähe verfügbar. 

BUSSE: Entweder direkt am Hotel (2 Stück), weitere Parkplätze stehen am Theater und Congresspark bereit 

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Fachvortrag: Internetkriminalität

Fachvortrag: Internetkriminalität

Nach dem unsere letzte Veranstaltung im Freien stattfand, freuen Wir uns darauf, Sie am 5. September 2024 in den Räumlichkeiten unseres Kooperationspartners, der Volksbank BRAWO, begrüßen zu dürfen. Diesmal mit einem Thema, das nicht unbedingt direkt etwas mit Immobilien zu tun hat, aufgrund des digitalen Zeitalters jedoch immer mehr an Bedeutung gewinnt. Denn Betrüger lassen sich immer wieder neue Tricks einfallen, um an Ihr Bestes heranzukommen: Ihr Geld und Ihre Wertsachen. Auch Passwörter und Kontaktdaten sind lukrative Beute.

Wir möchten Sie mit unserem kommenden Fachvortrag sensibilisieren, auch am Telefon und im Internet vorsichtig zu sein. Phising im Internet, Enkel-/Tochter-/Sohnbetrug, Haustürgeschäfte, Telefonbetrügereien…

Es ist leicht auf solche Täter reinzufallen, oft passiert es unbemerkt. Allein in Deutschland betrug die Anzahl der Opfer laut Statista 21,4 Millionen im Jahre 2022. Prävention ist dabei das effektivste Mittel. Freuen Sie sich auf den renommierten Kriminalhauptkommissar Moritz Köchy, lernen Sie die neusten Methoden der Verbrecher kennen und wie Sie sich effektiv gegen sie schützen können.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum! 

Wenn Sie Opfer einer Straftat im Internet geworden sind, bringen Sie den Vorfall zur Anzeige! Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank auf, um gegebenfalls Sepa-Lastschriften zurückzuholen oder Kreditkartenzahlungen rückgängig zu machen. Teilweise bieten Internet-Bezahldienste einen besonderen Käuferschutz an. Beachten Sie hierzu die Nutzungsbedingungen. In jedem Fall ist Schnelligkeit geboten. 

Interesse geweckt?

Die Veranstaltung findet am Donnerstag, den 5. September um 17.00 Uhr (Einlass ab 16.30 Uhr) wie gewohnt in der Hauptfiliale der Volksbank BRAWO, AM Mühlengraben 1, 2. OG – Eingang C, in 38440 Wolfsburg, statt. Kostenlose Parkplätze auf dem Gelände der Volksbank BRAWO stehen Ihnen zur Verfügung.

Google Maps

Die Plätze sind begrenzt! Eine verbindliche Anmeldung ist deshalb notwendig.

Anmeldung entweder telefonisch unter 05361 – 12946 oder per Mail an info@hug-wob.de. Die Teilnahme ist kostenlos und richtet sich sowohl an Mitglieder und Nichtmitglieder.

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Kündigung wegen Stromdiebstahl

Kündigung wegen Stromdiebstahl

Mit der E-Mobilität kommen auch neue Probleme hinzu, wie beispielsweise im vorliegenden Fall, ob das Autoladen über den Hausstrom einen Kündigungsgrund darstellt? 

Der Fall

In einem Mehrfamilienhaus fand ein Mieterpaar eine Möglichkeit, das E-Auto aufzuladen und dabei Geld zu sparen. Hierzu hängten sie den Wagen einfach zehn Mal an die Haussteckdose. Doch dies Gefiel nicht allen. Deshalb beschwerten sich die Nachbarn bei dem Vermieter. Dieser soll das Verhalten unterbinden. Gleichzeitig fordern sie einen Schadensausgleich in der nächsten Betriebskostenabrechnung.

Der Vermieter wiederum kündigte das Mietverhältnis daraufhin fristlos und hilfsweise ordentlich. Das Mieterpaar versuchte die Situation zu retten, in dem sie sich entschuldigten, versicherten, dass sie ihren Wagen fortan woanders laden werden und boten ein Ausgleich in Höhe von 600 € an. Vergebens. Der Vermieter klagte auf Räumung. Das AG Leverkusen gab der Klage mit Urteil vom 17.05.2024, Az. 22 C 157/23, nicht statt.

Stromklau und Abmahnung

Ein auffällig hoher Stromverbrauch in der Abrechnung im Vergleich zu anderen Mietern oder zu vergleichbaren Zeiträumen kann ein Hinweis auf einen Stromklau sein. Doch bevor Nachbarn zu Unrecht beschuldigt werden, können Sie folgende Schritte durchführen:

  1. Alle Elektrogeräte ausschalten

  2. Zählerstand dokumentieren

  3. Verbrauch überprüfen

Eine Abmahnung wegen unbefugter Stromentnahme ist dann erforderlich, wenn der Stromverbrauch durch den Mieter so gut wie nicht messbar ist. In solchen Fällen kommt auch eine ordentliche Kündigung nicht in Betracht, da hier die Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten wird, vgl. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB.

Eine Abmahnung ist zumindest dann immer zwingend, wenn nicht der Mieter, sondern sein Untermieter sich den Vorwurf des Stromdiebstahls gefallen lassen muss.

Wichtig ist anzumerken:

Stromdiebstahl in Miethäusern ist nicht nur ein Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen, sondern auch eine Straftat mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen. Wichtig ist, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, Beweise zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Unsere Empfehlung

Nehmen Sie in solchen Fällen eine fachkundige rechtliche Auskunft in Anspruch. Lassen sie sich Aufklären, welche Ansprüche Sie geltend machen können und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Forschen Sie zunächst nach einer Ursache, anstatt Nachbarn zu beschuldigen, damit ein gutes Nachbarschaftsverhältnis aufrechterhalten werden kann.

Das Urteil können Sie unter folgendem Link öffnen: AG Leverkusen, Urt. v. 17.05.2024 – 22 C 157723

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Umbauordnung Niedersachsen

Umbauordnung Niedersachsen

Neue niedersächsische Bauordnung-Regelungen ab 1. Juli 2024

Bereits am 20.06.2024 wurde das zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum um Nidersächsischen Gesetz- und Verordnungblatt (Nds. GVBl. 2024 Nr. 51 vom 20. Juni 2024) veröffentlich. Die Regelungen sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Damit hat Niedersachsen die erste Umbauordnung Deutschlands verabschiedet. Auch in Bremen wurde eine Umbauordnung erlassen. Allerdings weniger ambitioniert.

Seit Jahren stellt die Wohnraumversorgung ein Problem dar. Die Forderung der Politik: In Deutschland soll schnell neuer Wohnraum für Hunderttausende geschaffen werden. Möglichst günstig. Doch wie diese Aufgabe zu bewältigen ist, bleibt offen. Eine Lösungsmöglichkeit könnte dabei das Umbauen statt neu bauen sein. Doch die Flut an Normen bremst die Bautätigkeiten hierzulande. Dabei ist das Potential groß. Die Forderungen nach Reform der Landes- und Musterbauordnungen werden dabei immer lauter. Die Kosten und rechtlichen Hürden schrecken die Bauherren ab, solche Projekte umzusetzen. Die Novelle der Landesbauordnung von Niedersachsen soll die rechtlichen Hürden beseitigen.

Herabsenkung der Standards

Herzstück der Novelle ist die Vorschrift des § 85 a NBauO, welcher die Anforderung am Bauteile beim Bauen im Bestand senkt. Hierdurch müssen keine “Neubau-Anforderungen” durch die Bauherren mehr erfüllt werden. Insoweit gilt damit der Bestandschutz. An die vorhandenen Bauteile dürfen folglich keine höheren Anforderungen gestellt werden, als sie im Baujahr der Immobilie gefordert waren. Eine erneuerte Prüfung des Gebäudes ist damit entbehrlich. Ein Prüfung und Genehmigung ist ja bereits in der Vergangenheit erfolgt. Das Urteil bleibt bestandskräftig. Damit wird die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum vereinfacht, vorausgesetzt dass das Gebäude dabei standfest bleibt. Hierzu müssen die Bauteile wiederum in der Lage sein, die neuen Lasten aufzunehmen. Ferner muss der Brandschutz durch die Umbauten unberührt bleiben.

Keine Pflicht zur Errichtung von Stellplätzen mehr

Diese Regelung geht auf die Reichsgaragenordnung von 1939 zurück und galt bundesweit. Derjenige, er durch einen Umbau oder eine Aufstockung mehr Wohneinheiten schafft, ist gleichzeitig verpflichtet, dazu auch noch Auto-Stellplätze zu bauen. Sollte dem Bauherren die Errichtung der Stellplätze nicht möglich sein, musste der Bauherr auf Antraf bei der zuständigen Baubehörde eine Stellplatzablöse zahlen, was den Gemeinden zugutekam. Damit ist jetzt Schluss. Niedersachsen entkoppeln Wohnungsbau und Parken voneinander. Die Bauherren sparen hierdurch sehr viel Geld. Gerade Tiefgaragen sind Kostentreiber.

Dr. Horst, der Verbandsvorsitzende von Haus & Grund Niedersachsen e.V. weist darauf hin, dass “hinsichtlich der Verkehrswende ist zunächst zu schauen, ob die NBauO mit Hinblick auf die Stellplatzregelung funktioniert. Aber die Frage nach Stellplätzen kann und darf jetzt kein Hemmungsfaktor, eine wirklich gute, neue, beherzte und mutige Bauordnung umzusetzen, sein.”

Zusammenfassung der wesentlichen Änderung der NBauO:

  • Anpassung der Grenzabstandsregelungen, § 5 NBauO
  • Wegfall der Möglichkeit der Behörde, nachträglich die Errichtung von Spielplätzen verlangen zu können, § 9 NBauO
  • Änderungen hinsichtlich der Entbehrlichkeit eines zweiten Rettungswegs, § 33 NBauO
  • Privilegierung von Wohnungen bei KFZ- und Fahrradstellplätzen, §§ 47, 48
  • Erweiterung der genehmigungsfreien Vorhaben u.a. um Nutzungsänderung zwecks Unterbringung Schutzsuchender und bestimmter Umbauvorhaben. §§ 61, 63 NBauO, Anhang
  • Einführung der Pflicht für Tragewerksplaner/-innen zur Abgabe einer Einstellungserklärung über nicht zu prüfende Standsicherheitsnachweis, § 65 NBauO
  • Weitestgehender Wegfall des Ermessens bei der Zulassung von Abweichungen, § 66 NBauO
  • Vorsehen einer Genehmigungsfiktion bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen für bestimmte Vorhaben zu Wohnzwecken, § 70 a NBauO
  • Anerkennung von Typengenehmigungen anderer Bundesländer § 73a
  • Einführung von Erleichterungen bei bestimmten Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen, wenn Standsicherheit und Brandschutz sichergestellt sind, § 85 a
  • Einführung von Erleichterungen zum Wiederaufstellen von mobilen Tiny Houses/Homes nach Ortsveränderung, § 85b NBauO

Das Änderungsgesetz zum herunterladen unter folgendem Link: Nds. GVBl. 2024 Nr. 51

Die vollständige Niedersächsische Bauordnung können Sie unter folgendem Link abrufen: NBauO2024

“Wir freuen uns auf die Änderungen. Wir stehen gemeinsam für die Wende am Bau ein. Damit Wohnraumversorgung kein Problem mehr darstellt. Damit günstiger Wohnraum wieder flächendeckend möglich ist,” sagte Dr. Horst zu der neuen NBauO.

Vollständiges Statement zu den Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung des Verbandsvorsitzenden von Haus & Grund Niedersachsen e.V. Dr. Hans Reinold Horst finden Sie unter folgendem Link: Jetzt neu: Umbauordnung in Niedersachsen

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