Zweitschlüssel

Zweitschlüssel

Darf ich als Vermieter einen Schlüssel zu der Wohnung meines Mieters behalten?

Alle Vermieter kennen das Problem: Der Mieter verliert den Schlüssel oder es gibt einen Notfall, während der Mieter im Urlaub ist, und Sie müssen in die Wohnung. Doch dürfen Sie einen Zweischlüssel haben?

Die Rechtslage ist eindeutig: Nein.

Der Vermieter muss dem Mieter ab dem Zeitpunkt des Mietbeginns alle Schlüssel aushändigen. Das eigenmächtige Betreten der Wohnung/Hauses ohne Zustimmung des Mieters stellt einen Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB dar.

Hausfriedensbruch steht gemäß § 123 StGB unter Strafe. Die Strafhöhe bemisst sich an den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Wer widerrechtlich in die Wohnung eindringt, begeht Hausfriedensbruch. Ein widerrechtliches Eindringen zeigt sich dadurch, dass eine Person ohne Zustimmung bzw. gegen den erkennbaren Willen des Hausrechtsinhabers, die Wohnung betritt. Innerhalb ihrer Wohnung haben Mieter das alleinige Hausrecht. Wer ohne Befugnis in der Wohnung bleibt, obwohl ihn der Mieter aufgefordert hat, sich zu entfernen, begeht ebenfalls Hausfriedensbruch. Hält sich der Vermieter unbefugt in der Wohnung des Mieters auf, hat der Mieter darüber hinaus die Möglichkeit den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

Es ist mithin keinesfalls erlaubt, dass Vermieter Schlüssel einbehalten oder sich heimlich einen Notfallschlüssel herstellen lassen. Der Mieter könnte sich durch die Vorstellung, dass der Vermieter plötzlich unangemeldet in der Wohnung stehen könnte, massiv beeinträchtigt fühlen. Deshalb ist es Ihnen auch erlaubt, für die Dauer des Mietverhältnisses das Schloss der Wohnung zu tauschen.

Gibt es Ausnahmefälle, in denen ich die Wohnung dennoch betreten darf?

Ausnahmen gibt es z.B. für besonders akute Notfälle, etwa wenn ein Schaden an der Gasleitung besteht.

Tipp: Versuchen Sie dennoch vorher den Mieter zu kontaktieren. Liegt nämlich kein Notfall vor, könnten Sie rechtliche Probleme bekommen. 

Wie sieht es mit einem Besichtigungsrecht aus?

Grundsätzlich gilt: Vermieter haben kein generelles Besichtigungsrecht, BGH-Urteil vom 04.06.2014, Az. VIII ZR 289/13. Ein solches generelles Besichtigungsrecht kann auch nicht wirksam vertraglich vereinbart werden, da eine solche Vereinbarung gegen Art. 13 I GG – Unverletzlichkeit der Wohnung – verstößt. Ein Besichtigungsrecht könnte der Vermieter zumindest dann haben, wenn er einen sachlichen Grund und ein berechtigtes Interesse an einer Wohnbesichtigung hat. Mithin ist das Besichtigungsrecht jedoch an sehr enge Grenzen geknüpft.

Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse, wenn

  • Der Mieter ausziehen will und Besichtigungen anstehen
  • Während der Durchführung von Modernisierungs- oder Instandhaltungsmaßnahmen
  • Zählerablesung
  • Zum Beheben von Schäden und sie nach der Ursache forschen

Zu beachten ist, dass die Termine vorher schriftlich beim Mieter anzukündigen sind, damit eine Terminabstimmung mit dem Mieter möglich ist.

Hinweis: Als Vermieter sollten Sie im Rahmen eines Besichtigungstermins zur Neuvermietung nicht ungefragt von der Wohnung Fotos für das Exposé zu machen. Ohne Zustimmung des Mieters liegt unter Umständen ein Bruch der Privatsphäre des Mieters vor. Allein das Fotografieren von Schäden und Mängeln ist ohne Zustimmung des Mieters zulässig.

Kann ich vertraglich mit meinem Mieter vereinbaren, dass ein Schlüssel in meinem Besitz verbleibt?

Jaein. Vereinbaren Sie den Einbehalt des Schlüssels formularmäßig in jedem Mietvertrag, handelt es sich um eine unzulässige Klausel. In dem Fall gilt das Gesetz. Eine individuelle Absprache, in der sich der Mieter ausdrücklich dazu bereit erklärt, einen Zweitschlüssel beim Vermieter zu hinterlegen, ist hingegen möglich.

Wer haftet für den Verlust eines Schlüssels?

Hierbei ist zu unterscheiden: Verliert der Mieter den Schlüssel einfach, so muss er die daraus entstandenen Kosten übernehmen. Bricht der Schlüssel ab oder wurde er gestohlen gehen die Kosten zu Lasten des Vermieters.

Darf sich mein Mieter zusätzliche Schlüssel anfertigen?

Ja. Diese müssen am Ende des Mietverhältnisses dem Vermieter zur Übergabe angeboten werden. Als Vermieter steht Ihnen dennoch das Recht zu, die Annahme zu verweigern. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, den Schlüssel vor Zeugen unbrauchbar zu machen.

Unser Tipp: Im Mietrecht hängt vieles vom Einzelfall ab. Sie sollte immer zunächst versuchen eine außergerichtliche und friedliche Einigung mit dem Mieter zu finden. Sollten Sie dennoch ein Problem haben, dass Sie nicht allein lösen können, lassen Sie sich anwaltlich beraten.

 

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Talkrunde: Immobilienmakler und -bewertung

Talkrunde: Immobilienmakler und -bewertung

Im Jahre 2023 ist der Immobilienmarkt von diversen Veränderungen und Herausforderungen geprägt, die sowohl Chancen als auch Risiken für Immobilienkäufer und -verkäufer mit sich bringen. Deshalb ist es wichtiger denn je, gut informiert und vorbereitet zu sein, um die richtige Entscheidung für den eigenen Wohnraum zu treffen. Dabei stellt ein Immobilienkauf und -verkauf zumeist den größten finanziellen Aspekt dar, der erheblichen Einfluss auf unser Leben und unsere finanzielle Sicherheit hat. Um sich das Leben zu erleichtern, wenden sich die Betroffenen häufig an einen Makler. Doch bei der Wahl eines Maklers steht man direkt vor der ersten großen Hürde, denn das Angebot auf dem Markt ist groß und unübersichtlich.

Wie finde ich den passenden Makler? Woran erkenne ich einen guten Makler? Was macht ein Makler? Wer trägt die Kosten für den Makler? Was kann ich tun, wenn der Makler untätig bleibt? Das sind häufige Fragen, denen sich potenzielle Käufer und Verkäufer stellen.

Ein weiteres Problem stellt auch die Immobilienbewertung dar. Wie finde ich kompetent heraus, was meine Immobilie wert ist? Wann ist die beste Zeit um eine Immobilie zu verkaufen? Wirken sich die kommenden Gesetzesänderungen auf den Wert meiner Immobilie aus? Was kann ich tun, um den Wert meiner Immobilie zu steigern?

Unsere zwei Experten Michael Kellner (Kellner Immobilien GmbH) und Dirk Rosskopf (Volksbank BraWo Immobilien) stellen sich am Donnerstag, den 23.11.2023, in einer Talkrunde Ihren Fragen und gewähren Einblick in die Arbeitsweise dieser Branche.

Wir laden alle interessierten Eigentümer:innen und Vermieter:innen am 23.11.2023 um 17:00 Uhr ein (Einlass ab 16:30 Uhr). Die Veranstaltung wird ca. 90 Minuten dauern. Veranstaltungsort ist die Volksbank BraWo-Hauptfiliale am Mühlengraben 1 in 38440 Wolfsburg (Eingang C). Die Teilnahme ist kostenlos und es stehen auf dem Gelände kostenfreie Parkplätze zur Verfügung. Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich unter 05361-12946 oder per Mail: info@hug-wob.de.

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Bildnachweis: Michael Kellner & Dirk Rosskopf

 

Fristlose Kündigung von Pachtverträgen

Fristlose Kündigung von Pachtverträgen

Ausfälligkeiten in sozialen Netzwerken können zu fristloser Kündigung des Pachtvertrages führen.

Unangebrachte Weihnachts- und Neujahrswünsche und Kothaufen-Emojis

Ein Mann aus dem Landkreis Bad Dürkheim hatte von einem Verein eine Gaststätte gepachtet. Im Laufe der Zeit kam es zu Unstimmigkeiten zwischen den Pächter und den Vereinsmitgliedern. Der Streit eskalierte in den sozialen Medien. In einer Nachricht wünschte er einem der Vereinsvorsitzenden ein „Scheiß“-Weihnachten und Neujahr und „viel Krankheit“. Um seinen Unmut zu untermauern, nutze der zudem Kothaufen-Emojis. All dies, weil die Vereinsmitglieder das Tor zum Vereinsgelände nicht richtig schließen würden. Der Verpächter kündigte ihm fristlos. Dies wollte der Pächter nicht akzeptieren, so dass der Verein vor dem Landgericht auf Räumung klagte.

Das Landgericht Frankenthal hat der Räumungsklage mit Urteil vom 26.09.2023 – Az. 6 O 75/23 – stattgegeben.

Grundsätzlich endet ein Pachtvertrag bei einer vereinbarten Laufzeit mit Ablauf der Vertragszeit. Gemäß § 594e BGB i.V.m. §§ 543, 569 BGB ist eine außerordentliche Kündigung nur aus wichtigem Grund zulässig. Gemäß § 543 Abs. 1 S. 2 BGB liegt ein wichtiger Grund vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

Eine Aufzählung findet sich insbesondere in § 543 Abs. 2 BGB und § 569 BGB. Sie ist insbesondere dann zulässig, wenn:

  • Es einer Partei nicht mehr zuzumuten ist, aufgrund des Verhaltens der anderen Partei das Vertragsverhältnis mit dieser fortzusetzen.
  • Der Pachtzins nicht bezahlt wird, insbesondere wenn sich der Pächter mit der Entrichtung der Pacht oder eines erheblichen Teils der Pacht länger als drei Monate in Verzug befindet.

Soziale Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum. Wer sich dort gegenüber seinem Verpächter abfällig äußert, dem kann der Pachtvertrag fristlos gekündigt werden.

Nach Beleidigung und Beschimpfungen könne dem Verein die Fortsetzung des Pachtverhältnisses nicht länger zugemutet werden. Weder die längere Streitigkeit mit dem Vorstand des Vereins noch die Auseinandersetzungen über die Pflicht, das Tor zum Vereinsgelände zu verschließen, rechtfertigen das Versenden von Beschimpfungen und Kothaufen-Emojis.

Zu beachten ist, dass in der Regel bei einer verhaltsbedingten fristlosen Kündigung der Verpächter vorher verpflichtet ist eine Abmahnung auszusprechen. Vorliegend besteht jedoch insbesondere ein überragendes Interesse des Vereins, dass seine Vorstandsmitglieder und Trainer nicht weiter beleidigt und beschimpft werden, so dass nach Ansicht des Landgerichts auch keine Abmahnung erforderlich war.

Beachten Sie: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken eingelegt werden. 

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Bild: Canva 

 

Sicher Wohnen

Sicher Wohnen

Fachvortrag zum Einbruchsschutz

Unser Fachvortrag am 11. Oktober 2023 mit dem Experten Mario Dedolf von der Polizeiinspektion Wolfsburg war ein voller Erfolg. Es wurde nicht nur präsentiert, wie Einbrecher tatsächlich vorgehen, sondern wie man sich durch richtiges Verhalten und die richtige Sicherheitstechnik vor Einbrüchen schützen kann

Herr Dedolf ist entsetzt darüber, „dass der Einbruch- und Brandschutz in Deutschland freiwillig ist. In unseren Nachbarländern, Niederlande und Belgien, ist man bei der Straftatprävention teilweise schon viel weiter.“

Dabei ist der Einbruchsdiebstahl ein Massendelikt. Dass Wertgegenstände gestohlen und Erinnerungsstücke verloren sind, ist bitter. Noch schlimmer ist das verletzte Sicherheitsgefühl der Einbruchsopfer. Ein allgemeines Unsicherheitsgefühl, Angstzustände oder Schlafstörungen. Teilweise sind die Opfer zur Bewältigung des Erlebnisses auf professionelle Hilfen angewiesen.

Die Mehrzahl aller Einbrüche wird nicht von „Profis“ verübt, sondern von Gelegenheitstätern. Leicht erreichbare und schlecht gesicherte Eingangstüren, Fenster und Kellerlichtschächte sind für sie günstige Gelegenheiten und kein großes Problem. Türen und Fenster werden oft schon in Sekundenschnelle überwunden. Anzumerken ist, dass ein Einbruch nicht ganz verhindert werden kann, aber man kann es den Einbrechern so schwer wie möglich machen. Denn bei ihnen gilt: Zeit ist Geld. Desto länger sie brauchen, desto höher das Entdeckungsrisiko.

Richtiges sicherheitsbewusstes Verhalten

“Sie würden sich wundern, wie kreativ Einbrecher dabei vorgehen. Die meisten Einbrecher haben kein Werkzeug bei sich. Sie nutzen all das, was Sie ihnen durch Ihr Verhalten zu Verfügung stellen.”

Mülltonnen, Gartenmöbel, Leitern, Rankgerüste und hausnahe Bäume, aber auch Gartengeräte und Werkzeuge bieten sich dabei hervorragend als Einstiegshilfe für die Einbrecher an. Bepflanzung und Sichtschutz bieten nicht nur Ihnen Sichtschutz, sondern helfen auch den Einbrechern dabei unentdeckt zu bleiben. Wertsachen sollten auch niemals offen im Haus herumliegen. Bewahren Sie sie in einem Wertbehältnis auf. Besonders wichtige Sachen, wie Dokumente, Schmuck, Sammlungen oder Gold, die nur selten gebraucht werden, liegen am sichersten bei Ihrem Geldinstitut im Schließfach.

Auch Nachbarn können helfen, Einbrüche zu verhindern. Es wird von der Polizei daher empfohlen, den Kontakt zu Nachbarn zu pflegen. Bei einer aufmerksamen Nachbarschaft haben Einbrecher, Diebe und Betrüger kaum eine Chance. Insbesondere wenn Sie in den Urlaub fahren, können Sie sich gegenseitig unterstützen, einen bewohnten Eindruck zu hinterlassen.

Hier betont Herr Dedolf, dass das Herunterfahren von Rollläden die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs während der Abwesenheit verringern kann. „Die Einbrecher können nicht in das Haus schauen und damit auch nicht mit Sicherheit sagen, ob sich jemand in den eigenen vier Wänden aufhält.“

Technische Sicherheit

Neben dem vorstehenden empfiehlt die Polizei eine mechanische Sicherung aller Fenster und Türen. Mit mechanischer Sicherheitstechnik können Sie wirksam Einbrecher aussperren. Auch technische Möglichkeiten wie Videoüberwachung, Smart-Home-Anlagen usw. kommen in Betracht.

Herr Dedolf warnt hierbei, „allein das Anbringen einer Videoüberwachung oder sonstiger technischer Anlagen ohne mechanischen Schutz bringt leider wenig. Sie können höchstens den Einbrechern live in action beobachten.“ Seine Empfehlung: Eine Kombination aus mechanischen und technischen Abwehrmitteln.

Aufgrund der unzähligen Möglichkeiten, die eigenen vier Wände zu schützen, kann es dazu kommen das man die Orientierung verliert. Ein Projekt, dass Herr Dedolf am Herzen liegt, das Netzwerk „Zuhause sicher“, soll bei der Orientierung helfen.

Beratungsmöglichkeit durch das Netzwerk “Zuhause sicher”

Aufgrund der unzähligen Möglichkeiten, die eigenen vier Wände zu schützen, kann es dazu kommen das man die Orientierung verliert. Ein Projekt, dass Herr Dedolf am Herzen liegt, das Netzwerk „Zuhause sicher“, soll bei der Orientierung helfen.

Was ist das Netzwerk Zuhause sicher?

Hierbei handelt es sich um einen gemeinnützigen eingetragenen Verein, der Eigentümern und Mietern Orientierung im Einbruch- und Brandschutz vermittelt und sie auf den Weg zu einem sicheren Zuhause begleitet. Ferner helfen sie öffentlich-rechtliche Institutionen Präventionsaufgaben wahrzunehmen und geben Unternehmen die Möglichkeit, sich nachhaltig zu engagieren.

Das Netzwerk „Zuhause sicher“ auf Initiative von Polizeibehörden ins Leben gerufen. Gemeinsam mit Kommunen, Handwerksorganisation sowie Unternehmen aus Handwerk, Industrie und Versicherungswirtschaft setzen sich Polizeibehörden für die Stärkung der Kriminalprävention in der Bevölkerung ein

Dabei soll man in drei Schritten zu mehr Einbruch- und Brandschutz kommen.

1. Schritt: Beratung

Ihre polizeiliche Beratungsstelle erstellt mit Ihnen ein Sicherheitskonzept für Ihr Zuhause. Firmen- und produktneutral.

2. Schritt: Montage

Eine fachmännische Anbringung ist essentiell. Das Netzwerk „Zuhause sicher“ hat für Sie Fachunternehmen zusammengestellt.

3. Schritt: Plakette

Hat man sich für ein sicheres Zuhause bemüht, wird dies mit einer Präventionsplakette belohnt. Dadurch erhalten Sie bei teilnehmenden Versicherungen einen Nachlass in der Hausratversicherung. 

Weitere Informationen: https://www.zuhause-sicher.de/

Einige Mythen

Bei Ihnen ist nichts zu holen 

Viele unterschätzen den Wert ihres Besitzes und denken, ihr Haus oder ihre Wohnung wäre für Einbrecher uninteressant. Irrtum. Einbrecher hoffen immer auf lohnende Beute. Und selbst wenn bei Ihnen nichts zu holen ist, Ihr Sicherheitsgefühl geht Ihnen verloren.

Einbrecher kommen überall rein, teure Maßnahmen zur Prävention lohnen sich gar nicht! 

Wie bereits oben festgestellt, handelt es sich bei den meisten Einbrechern nicht um “Profis”, sondern um Gelegenheitstätern. Diese lassen sich oft schon durch einfache, aber wirkungsvolle technische Sicherungen von ihren Absichten abhalten. Sicherungstechnik bedeutet eine “längere Arbeitszeit” und je mehr Zeit verstreicht, desto größer wird das Entdeckungsrisiko.

Einbrecher kommen immer nachts! 

Das ist falsch. Sie kommen oft tagsüber, wenn üblicherweise niemand zu Hause ist, nämlich zur Schul-, Arbeits- und Einkaufszeit, am frühen Abenden oder an Wochenenden. In der dunklen Jahreszeit nutzen die Verbrecher oft die frühe Dämmerung aus.

“Bei mir bricht schon keiner ein, ich hab einen Hund!”

Stimmt nur bedingt. Will ein Täter nur schnelle Beute machen, so wirkt bereits das Schild “Vorsicht bissiger Hund” abschreckend, denn meist stehen dem Einbrecher weitere Objekte zum Einbruch zur Auswahl. Ob ein Hund vor Einbruch schützt hängt aber auch von weiteren Faktoren ab: die Art des Hundes und ob der Täter überhaupt Angst vor Hunden hat.

Sie bekommen alles ersetzt, weil Sie versichert sind. 

Erfahrungsgemäß mussten schon viele Betroffene nach einem Einbruch feststellen, dass sie unterversichert sind.

Ich muss den Verbrecher aufhalten!

Dem ist nicht so. Einbrecher wollen unentdeckt bleiben und vermeiden eine Konfrontation. Herr Dedolf warnt davor sich den Einbrechern in den Weg zu stellen. “Bleiben Sie ruhig und benachrichtigen Sie in dieser Situation die Polizei.”

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Bild: Polizeiinspektion Wolfsburg

 

Mietkautionskonten

Mietkautionskonten

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Bequem und sicher Ihre Kautionen treuhänderisch verwalten lassen.

Was ist eine Mietsicherheit?

Eine Mietsicherheit ist ein Geldbetrag oder eine eine Bürgschaft, die zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt wird. Zu beachten ist, dass als Mietsicherheit entweder ein Geldbetrag oder eine Bürgschaft gefordert werden kann – nicht beides! Der Vermieter kann sich mit der Sicherheit bis zu einer Höhe von drei Nettokaltmieten absichern, falls der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Die Mietsicherheit wird auch Mietkaution genannt.

Was passiert bei Nichtzahlung der Mietkaution?

Die Nichtzahlung der Mietkaution durch den Mieter berechtigte den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, vgl. § 569 Abs. 2a BGB. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, soweit das Mietverhältnis nach 2013 geschlossen worden sind.

Dies setzt voraus:

  • das überhaupt die Leistung einer Mietkaution im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde
  • der Mieter muss mit der Zahlung der Kaution mindestens in Höhe von zwei Monatskaltmieten in Verzug sein
  • der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben ausdrücklich genannt werden.

Die nachträgliche Zahlung der Mietkaution durch den Mieter, kann unter Umständen dazu führen, dass die Kündigung unwirksam wird.

Wie wird die Mietkaution angelegt?

Gemäß § 551 Abs.3 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution anzulegen. Das bedeutet, dass

  • sie strikt getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters auf einem Mietkautionskonto oder Mietkautionssparbuch insolvenzsicher angelegt ist
  • sie bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist liegen

Die Mietkaution muss nicht auf den Namen des Mieters angelegt werden. Solange der Vermieter sie getrennt von seinem Vermögen anlegt, entspricht dies den gesetzlichen Vorgaben.

Die Zinsgewinne stehen dem Mieter zu, werden zur Mietkautionssumme addiert und ihm durch Zinsabschlag versteuert. Über die Höhe erhält der Mieter eine Steuerbescheinigung, die er sich auf seine Einkommenssteuer anrechnen lassen kann.

Wie kann die Mietkaution angelegt werden?

Bis vor kurzem war dies ganz einfach. Man ging zu seiner Hausbank und legte gegen Gebühr ein Mietkautionskonto an. Doch mittlerweile gibt es hierfür kaum noch Anbieter. Stattdessen werden alternative Produkte angeboten, die jedoch auch teurer und vor allem aufwendiger sind. Auch sind diese Alternativen oft unattraktiv für die Mieter – eine zusätzliche Bankbürgschaft aufgrund von einer Kaution verursacht schließlich Kosten von rund 100€ im Jahr und wird in der Schufa-Kartei aufgeführt. Das müssen Mieter nicht akzeptieren, da es grundsätzlich die Aufgabe des Vermieters ist die Kaution verzinst und getrennt vom Privatvermögen anzulegen.

Wir bitten Ihnen eine Lösung

Mit der Volksbank BraWo haben wir einen verlässlichen Partner finden können, der über uns Mietkautionskonten für private Vermieterinnen und Vermieter anbietet.
 

Das hat für Sie große Vorteile.

 
Wir kontrollieren und überwachen die Kautionszahlungen Ihrer Mieter und teilen Ihnen Unregelmäßigkeiten mit. Wir kümmern uns um die Verzinsung des hinterlegten Geldes. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt mit unseren Experten bei der Verrechnung, Einbehalt und Auszahlung der Kaution. Wir stehen Ihnen bei Fragen persönlich zur Verfügung. Diesen geballten Service bietet kein Geldinstitut!
 

Wie geht das?

 
Für unsere Mitglieder ist es jetzt möglich über unsere Geschäftsstelle Mietkautionskonten anzulegen. Hierzu müssen Sie einfach einen Antrag ausfüllen.
 

Was kostet es?

 
Ein Mietkautionskonto kostet für Mitglieder 1,00€ im Monat, also 12,00€ im Jahr – unabhängig von der Höhe der Mietkaution.
 

Wer kann diese Leistung nutzen?

 
Nur Mitglieder. Nichtmitglieder können diese Leistung nicht in Anspruch nehmen. Auch bietet die Volksbank BraWo Mietkautionskonten nicht selbst für Privatvermieter an.
 

Gibt es versteckte Kosten?

 
Nein, wir nehmen keine Kontoeröffnungs- oder Abmeldegebühren, keine weiteren Verwaltungskosten. Was zusätzliche Kosten verursachen könnte, ist eine eventuelle Adressermittlung nach Auszug der Mieter oder das Schreiben einer Zahlungserinnerung oder Mahnung an die Mieter, sofern die Kaution nicht vollständig eingereicht wurde. Beides würde nach vorheriger Absprache mit Ihnen erfolgen.

 

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Bild von Oleksandr Pidvalnyi auf Pixabay

 

In Wolfsburg fehlt bezahlbarer Wohnraum

In Wolfsburg fehlt bezahlbarer Wohnraum

In Deutschland herrscht Wohnraummangel. Experten sind sich einig: “Auch in Wolfsburg wird Wohnraum dringend benötigt.”

Die Bundesregierung will leere Büros in Wohnraum umgestalten – denn während es bei Gewerbeimmobilien durchaus Leerstand gibt – herrscht bei Wohnraum ein Mangel. Deshalb ist von der Bauministerin Klara Geywitz (SPD) im Jahre 2024 und 2025 ein 480 Millionen Euro schweres Förderungsprogramm vorgesehen. Sie sieht hierin das Potenzial von bis zu 235.000 neuen Wohneinheiten.

Home Office – Firmen planen ihre Büroräume zu verkleinern

Mit der Corona-Pandemie setzten Unternehmen vermehrt auf Remote Work. Laut dem Ifo-Institut will jedoch ein Großteil der deutschen Unternehmen ihre Büros nicht verkleinern. Rund 9,1 Prozent der Unternehmen planen ihre Büroflächen zu reduzieren. Zwischen den einzelnen Branchen gibt es jedoch teils große Unterschiede. So wollen 40,3 Prozent der Firmen in der Rundfunkbranche und 37,5 Prozent der Unternehmen in der Automobilbranche ihre Büros verkleinern, während im Handel nur 3,7 Prozent und im Bauhauptgewerbe nur 1,9 Prozent dazu bereit wären. Der Nachfragerückgang nach Büroflächen könnte laut der Ifo die Immobilienlage noch weiter verschärfen. Ein möglicher Lösungsweg: Umwandlung von leeren Büros in Wohnungen.

Ist diese Maßnahme für die Stadt Wolfsburg zielführend? Gibt es hier überhaupt leere Büros, die umgewandelt werden können?

Adam Ciemniak bringt es auf den Punkt. In beiden Fällen “Ja”.

Das in Wolfsburg Wohnraum benötigt wird, ist nicht Neu.

“Wir begrüßen die Initiative des Bundes. Allerdings ist zu beachten, dass dieser Umwandlungsprozess in Wolfsburg bereits unabhängig von dem geplanten Förderungsprogramm stattfindet.”

Eine Umwandlung fand in Wolfsburg sogar schon mal statt – nur wurde vor 50 Jahren Wohnraum in Gewerbe umgewandelt.

“In den 1970er und 1980er Jahren habe es bereits eine Umwandlung von Wohnraum in Büros, Geschäftsräume und Arztpraxen gegeben”, so Adam Ciemniak. “Diese, und seither gebaute, Räume stehen immer öfters leer. Dies lässt sich in Wolfsburg an mehreren Stellen beobachten, beispielsweise in der Porschestraße. Und es dürfte schwierig werden, diese Räume wieder an Gewerbe oder Freiberufler zu vermieten. Dies liegt an mehreren Gründen, wie hohe Mieten, die Digitalisierung und Home-Office.”

Dabei entsteht ein Kreislauf.

“Schließen Büros, verlieren Gastronomie und Handel Kunden, mit der Folge, dass diese ebenfalls wegen fehlender Laufkundschaft schließen müssen. Daraus folgt, dass die Büroräume keine Nachnutzer finden, weil für die Mitarbeitenden die Nahversorgung fehlt.”

Die Umwandlung zu Wohnräumen kann den Kreislauf unterbrechen.

Adam Ciemniak weist darauf hin, “gleiches gilt für Arztpraxen.” “Nachfolger finden sich auch dort nicht, weil die Praxen nicht barrierefrei erreichbar oder schlichtweg zu klein sind.”

Zu beachten ist, dass es sich bei diesen Gebäuden vielfach um alte Wohnhäuser handelt. Der Rückbau von Büros in Wohnraum in diesem Segment würde bezahlbaren Wohnraum entstehen lassen. Gerade der Bedarf nach bezahlbaren Wohnraum sei in Wolfsburg besonders hoch, sonst gebe es weder eine Mitpreisbremse noch würde man im kommenden Jahr einen Mietspiegel für Wolfsburg verabschieden.

Etwas woran es der Stadt Wolfsburg nicht mangeln würde sind hochwertige Penthäuser. Von denen haben wir genug.

 

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