Fachvortrag: Einbruchsschutz

Fachvortrag: Einbruchsschutz

Winterzeit ist Einbruchszeit

Um rund 40 Prozent nimmt die Zahl der Haus- und Wohnungseinbrüche von Oktober bis März im Schnitt zu. Wer in seiner Abwesenheit zu Hause von Einbrechern heimgesucht wird, muss das gegenüber seiner Hausratsversicherung beweisen. Insbesondere muss er den Nachweis führen, dass er durch einen „versicherten“ Einbruchsdiebstahl geschädigt worden ist. Kann er diesen Nachweis „durch frische Einbruchsspuren“ nicht erbringen, genügt auch die Darlegung einschließlich des Beweises von Indizien, die alle nicht versicherten Entwendungsmöglichkeiten als so unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass nach dem Gesamtbild auf eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den eingetretenen Versicherungsfall (Einbruch) geschlossen werden kann, vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2017 – I-6 U 30/17.

Geschäftsführer Adam Ciemniak erläutert: „Dazu ist ein Mindestmaß an Tatsachen nachzuweisen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine versicherte Entwendung abhandengekommener Sachen zulassen. Dazu gehört bei einem Einbruchdiebstahl, dass Einbruchsspuren vorhanden sind. Nicht erforderlich ist dagegen, dass aufgefundene Spuren zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen.“ Und weiter: „Notwendig ist zumindest eine Spurenlage, die auf einen Einbruchdiebstahl hindeuten kann, wie zum Beispiel Beschädigungen an Fenstern oder Außentüren, oder auch Spuren, die auf ein Durchsuchen der Räumlichkeiten zum Zwecke des Auffindens von Wertgegenständen schließen lassen. Keinesfalls reicht eine von der Polizei geäußerte Vermutung, wonach eine sonst unbeschädigte Türe auch durch einen geeigneten Gegenstand (Dietrich) hätte geöffnet werden können.“

Darüber hinaus ist auch die starke psychologische Belastung der Einbruchsopfer nicht von der Hand zu weisen. Oftmals wird sich die quälende Frage gestellt, ob ihnen so etwas wieder passieren könnte oder ob sie den Einbruch durch ihr eigenes Verhalten zu verantworten haben. Weil uns Ihre Sicherheit wichtig ist, haben wir für unseren nächsten Fachvortrag am 11.10.2023 ab 17:00 Uhr den Kriminalbeamten Mario Dedolf, Fachgebiet Kriminalprävention, für uns gewinnen können

Wie gehen Einbrecher vor? Nach welchen Kriterien wählen sie ihre Opfer? Wie kann ich mich einfach aber effektiv schützen? 

All diesen Fragen gehen wir gemeinsam mit unserem Experten von der Polizeiinspektion Wolfsburg auf den Grund. Dabei stellt er auch sein Präventionsprojekt „Zuhause sicher“ vor. Insbesondere geht er auch auf das Thema Straftaten am Telefon und Internet ein, die in letzter Zeit wieder vermehrt auftauchen. Hierbei erfinden die Täter fingierte Angstszenarien, um ihre Opfer letztendlich dazu zu bringen, Geld oder Wertsachen an sie zu übergeben. Dazu geben sich die Täter zum Beispiel als Polizeibeamte oder Bankmitarbeiter aus, um den Eindruck von Seriosität und sich das Vertrauen der Menschen zu erschleichen.

Wir bitten Sie freundlich wieder auf unsere kommende Veranstaltung am 11.10.2023 ab 17:00 Uhr in der Hauptfiliale der Volksbank – Am Mühlengaben 1, Eingang C, im 2. OG – aufmerksam zu machen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Entweder telefonisch unter 05361-12946 oder per E-Mail unter info@hug-wob.de. Auch Nicht-Mitglieder sind herzlich dazu eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Diese wird ca. 60 Minuten dauern. Selbstverständlich steht ihnen unser Experte im Nachgang für persönliche Nachfragen zur Verfügung. Ausreichend Parkplätze und Getränke werden vorhanden sein.

Foto: Polizeiinspektion Wolfsburg

BK-Abrechnung – jetzt erstellen

BK-Abrechnung – jetzt erstellen

§ 556 Abs. 3 BGB erhält eine Ausschlussfrist für die Abrechnung und Zustellung der Betriebskosten. Danach muss die Abrechnung den Mietern spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Endete der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember 2022, so muss die Abrechnung bis zum 31.12.2023 zugestellt werden. Aber Achtung: Eine Abrechnung, die Sie abends am 31. Dezember beim Mieter in den Briefkasten einwerfen, also nach Ablauf der üblichen Postzustellungszeit, gilt nicht mehr als an diesen Tag zugestellt, sondern erst am 1. Januar. Das hat für Sie die negative Folge, dass Sie Ansprüche auf die Nachzahlung nicht mehr geltend machen können. Daher bitte Abrechnungen ein oder zwei Tage vor Ablauf des 31. Dezember 2023 zustellen und nicht auf den „letzten Drücker“.

Für die Durchführung von Betriebsostenabrechnungen steht Ihnen die Mitarbeiterinnen Andrea Grebe, Isolde Wilckens und Meike Neumann zur Verfügung. Sie können sich Rat und Hilfe in der Geschäftsstelle holen und gegen gesonderte Vergütung die Betriebskostenabrechnung auch durchführen lassen. Bitte bringen Sie hierfür sämtliche Betriebskostenbelege, Mieterdaten (Personen und Wohnflächen der Mieterhaushalte) sowie die Mietverträge zur erstmaligen Erfassung mit.

Möchten Sie, dass die Betriebskostenabrechnung 2022 durch Haus & Grund erstellt wird, so bitten wir Sie, diese bis zum 3. November 2023 in der Geschäftsstelle einzureichen. Wir sind nur ein kleines Team, das nur begrenzt Betriebskostenabrechnungen bearbeiten kann. Nur wenn uns die Unterlagen bis zum genannten Termin vollständig vorliegen, können wir eine pünktliche Durchführung der Betriebskostenabrechnung gewährleisten. Wir bitten dies zu beachten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Fotoquelle: Pixabay

Abwasserkosten: Wolfsburg mit Luft nach oben

Abwasserkosten: Wolfsburg mit Luft nach oben

Abwasserkosten in Worms pro Jahr 740 Euro weniger als in Mönchengladbach

Wolfsburg mit Luft nach oben

Die jährliche Belastung von Verbrauchern mit Kosten für die Entsorgung ihres Abwassers variieren je nach Wohnort um über 700 Euro. Das ist ein zentrales Ergebnis des Abwassergebührenrankings 2023, das das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat. Die Abwassergebühren können nicht in jeder Stadt gleich hoch sein. Aber 300% Unterschied sind nicht hinnehmbar.

In Deutschland produzieren alle Haushalte Abwasser und das immer auf die gleiche Weise. Aber das Wasser für die Wäsche, das Badewasser oder die Toilettenspülung kosten in einigen Regionen Deutschlands doppelt oder gar dreimal mehr als in anderen. Für den Vergleich wurden die jährlichen Abwassergebühren einer vierköpfigen Musterfamilie in den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland untersucht. So zahlt etwa ein Vierpersonenhaushalt in Worms im Durchschnitt 245€ im Jahr für die Abwasserentsorgung, während es in Mönchengladbach 985€ fällig sind. 71 Städte haben die Gebühren seit der letzten Untersuchung in 2020 erhöht, in 17 Städten sind sie sogar gesunken.

Die Höhe der Abwassergebühren hängt im Einzelnen von vielen Faktoren ab. Ist das Kanalnetz zum Beispiel gerade erneuert worden? Müssen mit Hilfe von Pumpen Höhen überwunden werden? Müssen Hochwasserschutz-Maßnahmen integriert werden? Oder gibt es eine besondere Infrastruktur für die Regenrückhaltung und die Beseitigung der Abwässer? Die Einwohnerzahl spielt ebenso eine Rolle: sinkt in einer Region die Bevölkerungsdichte, nimmt der Frischwasserverbrauch ab und das Abwasserkanalsystem wird weniger genutzt. Dadurch steigen die Kosten zur Erhaltung des Systems auf die verbliebenen Einwohner.

Immer wieder falle bei der Ermittlung der Gebühren auf, dass die Gebührenordnungen der einzelnen Kommunen uneinheitlich, intransparent und häufig auch mit einer Vielzahl von individuellen Ausnahmeregelungen versehen seien. Daher haken wir bei den Wolfsburger Entwässerungsbetrieben direkt nach und beleuchten Wolfsburgs Abwasserversorgung näher.

Zu den reinen Zahlen und Fakten der Untersuchung. Zur Erhebung wurde ein durchschnittlicher Musterhaushalt gewählt, ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Frischwasserverbrauch von 125 Litern pro Person und Tag. Das macht einen jährlichen Verbrauch von 182,5 m³ an Wasser. Auch wurde ein durchschnittliches Wohnhaus gewählt mit 120m² Wohnfläche, üblichen Ziegeldach, kleinem Garten und Terrasse etc. Gartenbrunnen und Regenwasserversickerung wurde außer Acht gelassen. Als Kanalanschluss wurde ein Mischwasserkanal von 150mm Nennweite und einem Dauerdurchfluss von 4m³/h gewählt – der häufigste Fall.

Mit diesen Durchschnittswerten zahlt die Musterfamilie in Wolfsburg 592,73€ im Jahr. Das ist eine preisliche Erhöhung von 45,00€ im Vergleich zum Jahr 2020 und liegt im Bundesschnitt auf Rang 55.

Wie sieht die Situation bei unseren Nachbarstädten aus?

Helmstedt und Gifhorn werden nicht von der Studie erfasst, da nur die 100 größten Städte beleuchtet wurden. Braunschweig rangiert auf Platz 62 mit 613,25€/Jahr, Salzgitter auf Rang 53 mit 569,97€/Jahr. Somit sind in unserer Region die Preise auf einem ähnlich hohen Niveau.

Wie setzt sich denn der Preis in Wolfsburg zusammen?

Laut Auskunft der Wolfsburger Entwässerungsbetriebe (WEB) spielen in erster Linie folgende Posten eine tragende Rolle: Investitionsfolgekosten, Betriebs- und Personalkosten, Chemikalien, Unterhaltung der technischen Anlagen und des Kanalnetzes. Wesentliche Einflussfaktoren zur Preisanpassung waren Preiserhöhungen insbesondere bei Chemikalien, Energie, Dienstleistungen, Material und Personalkosten, die aufgrund der aktuellen Weltmarktsituation nachvollziehbar sind.

Auch hat die Stadt Wolfsburg einige Besonderheiten bzgl. der Abwasseraufbereitung. Zum Beispiel umfasst die Abwasserreinigung auf dem Klärwerk „Wolfsburg – Stahlberg“ die biologische Stickstoff- und Phosphorelimination. Gemeinsam mit dem Abwasserverband Wolfsburg betreibt die WEB ein Abwasserrecycling und stellt gereinigtes Abwasser zur landwirtschaftlichen Feldberegnung zur Verfügung.

Doch warum schaffen es manche Kommunen die Abwassergebühren um teils mehr als 50% günstiger darzustellen als Wolfsburg?

Auch hier bekommen wir von der WEB eine ausführliche Antwort: Wolfsburg besitzt für die Größe der Stadt (ca. 125.000 Einwohner) eine ungewöhnlich große Stadtfläche (200km²). Hierdurch ergeben sich im Vergleich zu dichter bebauten Städten erhebliche Mehraufwendungen in der Kanalunterhaltung, der Abwasserableitung und der Niederschlagswasserbehandlung. Vereinfacht heißt das: Je mehr Einwohner eine Stadt pro km/Kanal hat, umso günstiger sollte die Abwassergebühr sein. Umgekehrt gilt: Je weniger Einwohner eine Stadt je km/Kanal hat umso höher muss die Abwassergebühr sein, da weniger Einwohner den durch anteilig hohe Festkosten geprägten Aufwand der Abwasserbeseitigung bezahlen müssen.

Die Studie „Abwassergebührenranking 2023“ finden Sie hier im Bereich Downloads.