BGH stärk Zutrittsrecht der Vermieter

BGH stärk Zutrittsrecht der Vermieter

 

In seinem Urteil vom 26. April 2023 (VIII ZR 429/21) hat der BGH bestätigt, dass es eine vertragliche, sich aus § 242 BGB ergebende Nebenpflicht des Mieters ist, dem Vermieter bei Vorliegen eines konkreten sachlichen Grundes und entsprechender Vorankündigung den Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Konkret entschied der BGH dies für eine beabsichtigte Veräußerung der Wohnung. Daneben kann sich ein Zutrittsrecht des Vermieters auch aus einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung ergeben.

Die Beurteilung, ob der konkrete Grund ein Zutrittsrecht bergründen kann, muss anhand des Einzelfalls erfolgen. Hier müssen die Interessen des Vermieters (bspw. ein geplanter Verkauf der Wohnung) und die Interessen des Mieters (bspw. schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Suizidgefahr) gegeneinander abgewogen werden. Hierbei müsse auch berücksichtig werden, dass sich der Mieter bei der Wohnungsbesichtigung gegebenenfalls vertreten lassen könne.

Foto: Pixabay

Fachvortrag: eMobilität Zuhause

Fachvortrag: eMobilität Zuhause

Unser Fachvortrag am 25.05.2023 mit unseren Experten Landschaftsgärtner Carsten Busch und Fachanwalt Dr. Reinold Horst im historischen Garten in Nordsteimke zu den Themen “Biodiversität und Artenvielfalt im eigenen Garten” sowie “Nachbarstreit am Gartenzaun” war ein voller Erfolg. Die Veranstaltung war restlos ausgebucht (60 Gäste) und kam bei den Teilnehmenden so gut an, dass wir sogar permanent Nachfragen nach weiteren Gartenterminen bekommen, siehe Fotos (Fotograf Adam Ciemniak). 
 
Unsere Veranstaltungsreihe macht am Donnerstag, den 22.06.2023 im Autohaus Wolfsburg Halt. Dieses Mal beleuchten wir das Thema “E-Mobilität für Zuhause”. Jetzt könnte man sagen, dass dieses Thema schon hoch und runter diskutiert wurde, Balkonkraftwerke und PV-Anlagen jetzt aktueller sind. Auch wir im Haus&Grund-Team stellten uns diese Frage und fanden heraus, dass sich sehr viele Menschen auch aufgrund der Komplexität und auch Angst vor dem großen Aufwand verschließen, und somit “abgehängt” werden. Bei beiden Themen möchten wir niederschwellig und leicht verständlich, mit Beispielen zum Anfassen und selbst ausprobieren, den Menschen die Angst nehmen und über e-Mobilität, Ladesäulen, Wall-Boxen etc. aufklären. 
 
Lohnt sich das überhaupt? Was kostet das? Wie schließe ich es an? Wo kann ich es hinstellen? Wie beantrage ich Förderungen? Wer ist Ansprechpartner? Wie funktioniert das in Mehrfamilienhäusern? Was mache ich, wenn meine Mieter es einfordern? 
 
All diesen Fragen gehen wir gemeinsam mit unseren Experten von der LSW Energie GmbH & Co. KG (kurz LSW) auf den Grund. Hierzu laden wir alle Ihre Leserinnen und Leser, Hörerinnen und Hörer auch herzlich ein. Unser Dank gilt auch unseren Unterstützern, dem Autohaus Wolfsburg und der Volksbank BraWo. In der zweiten Jahreshälfte folgen weitere Fachvorträge rund um Immobilien, so ist z. B. angedacht über die Gefahren des Teilverkaufs zu informieren, die Auswirkungen des Klimawandels auf die eigene Immobilie zu beleuchten, zum Einbruchschutz aufzuklären aber auch, wie bereits erwähnt, über Rechte und Pflichten rund um die Balkonkraftwerke zu sprechen. 
 
Wir bitten Sie freundlich, wieder auf unsere kommende Veranstaltung am 22.06.2023 ab 16.30 Uhr im Autohaus Wolfsburg (Audi-Zentrum) aufmerksam zu machen. Eine Anmeldung ist erforderlich unter 05361-12946 oder info@hug-wob.de. Diese wird ca. 60 Minuten dauern und die Experten stehen im Nachgang für persönliche Nachfragen zur Verfügung. Ausreichend Parkplätze und Getränke werden vorhanden sein. 
 
Fotonachweis Autohaus Wolfsburg