• Sehr erfreulich ist auch seine kritische Begleitung der energetischen Gebäudesanierung im Rahmen des Klimaschutzes und hier insbesondere des bundeseigenen Gebäudeenergiegesetzes. Olaf Lies: Weg von einem Gebäudeenergiegesetz und hin zu einem Gebäude-CO₂-Gesetz: Es geht nicht darum, die letzte Kilowattstunde zu vermeiden, sondern darum, CO₂ zu reduzieren, dies mit angemessenem und wirtschaftlich vertretbarem finanziellen Aufwand. Dazu wäre eine Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen sinnvoll, um dies es wirtschaftlich vertretbare Augenmaß auch in der Umsetzung der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie nach Berlin zu tragen. Die Sorge dabei ist, dass wir Wohnraum verlieren, wenn der Klimaschutz überzogen wird. Die Wohnungswirtschaft hat dazu den „Praxispfad CO₂-Reduktion“ als Lösung für bezahlbares Wohnen entwickelt. Wir freuen uns darauf, dass das Land Niedersachsen nun diesen Weg als Bundesratsinitiative gegen das aktuell noch geltende Heizungsgesetz einbringen wird, damit ein bezahlbarer Energieumstieg erreicht werden kann. Und so geht es: CO₂ soll vor allen Dingen durch den gezielten und verstärkten Einsatz moderner Wärmetechnologien statt durch übermäßige Dämmmaßnahmen reduziert werden. Das verlangt weniger Investitionskapital und vermindert damit auch Mietaufschläge. Beide Seiten – Eigentümer und Mieter – werden entlastet. Mittel zur Erreichung einer emissionsfreien Wärmeversorgung wäre zum Beispiel der verstärkte und konsequente Einbau von Wärmepumpen. Notwendig ist eine klimapolitische Wende weg von einer einseitigen Konzentration auf Energieeffizienz und hin auf die Reduktion von Treibhausgasen im Gebäudebereich mit optimierten Kosten-Nutzen-Verhältnis.
• In Niedersachsen existiert die Solardachpflicht für Industriegebäude, für Parkplätze ab einer gewissen Größe und für neu errichtete Ein- und Mehrfamilienhäuser, für den Immobilienbestand nur bei grundlegender Dachsanierung. Die einvernehmliche Position von Olaf Lies und Haus & Grund Niedersachsen: Anzustreben ist eine im Vergleich zu normalen Dacheindeckung kostenneutrale Umsetzung der Solardachpflicht. Und zusätzlich: Beim Katalog der Ausnahmen von dieser Pflicht (§ 32 a Abs. 4 NBauO) muss die finanzielle Situation des Immobilieneigentümers stärker berücksichtigt werden. Und: Wir brauchen eine effektive Solar-Forderung.
• Mietpreisbremse und ihre Funktion – hier bestehen unterschiedliche Auffassungen. An unserer Forderung, die Mietpreisbremse abzuschaffen, halten wir fest.
• Umwandlungsverbote mit Genehmigungsvorbehalt sowie verlängerte Kündigungssperrfristen nach der Bildung von Wohnungseigentum gehören ebenfalls abgeschafft. Sie beleben den Wohnungsmarkt nicht und sind der Bereitschaft zu Investitionen in diesem Bereich abträglich.
• Förderkulisse – der freifinanzierte Wohnungsbau muss ebenso gefördert werden, nicht nur der Bau von preisgebundenen Wohnungen. Denn schon der Zensus 2022 belegt, dass hier die größten Marktanteile liegen (79,4% des insgesamten Wohnungsbestandes). Baugenehmigungszahlen, Auftragslage im Baugewerbe und Baufertigstellungszahlen entwickeln sich dramatisch rückläufig.
• Neben dem Geschosswohnungsbau muss auch der Bau von Einfamilienhäusern durch Förderprogramme wieder angekurbelt werden. Auch hier kommt es zu einem dramatischen kostenbedingten Rückgang der Baugenehmigungen und Baufertigstellungen. Die Auftragslage im Baugewerbe ist völlig eingebrochen. Urbane Zentren werden durch angestrebte Bauverdichtungen (Aufstockung und Lückenschlussbebauung) bald so verdichtet sein, dass die Peripheriebereiche zwingend wieder in den Blick genommen werden müssen. Mobiles Arbeiten, ins besondere HomeOffice, vermeidet überdies Verkehrsemissionen.
• Elementarschadenversicherung; die Position von Olaf Lies: Sie soll für Eigentümer verpflichtend sein, weil damit der Kreis der Versicherten wächst, damit auch das zur Verfügung stehende Deckungskapital. Versicherungsleistungen könnten so vom Versicherer bei stabil bleibenden Beiträgen besser geleistet werden. Die Position von Haus & Grund Niedersachsen: Eine Versicherungspflicht nützt nichts, wenn es insbesondere nach Starkregenereignissen trotzdem keine Schadensdeckung gibt. Denn bisher ist für eine Deckung vorausgesetzt, dass das Grundstück im sprichwörtlichen Sinne überschwemmt worden ist. Notwendig ist der Einbezug auch der unverschuldet eingetretenen Elementarschäden, ohne dass es zu einer vollständigen Überschwemmung des geschädigten Grundstücks gekommen ist (zum Beispiel durch eingedrungenes Wasser durch Lichtschächte und Kellerfenster, durchdrückendes Wasser aus den Kellerwänden, durch wasserdruckbedingt aufgesprengte Kellertüren am Fuße von Kellertreppen). Mit all diesen fachlichen Gemeinsamkeiten und der schon betonten wirklich menschlich wohltuenden gemeinsamen Basis sind wir fest davon überzeugt, dass Olaf Lies unserem Land ein sehr guter Ministerpräsident sein wird, zumal er auch genauso wie Stephan Weil seit 12 Jahren gemeinsam mit ihm Regierungsverantwortung trägt. Ebenso dürfen wir darauf vertrauen, dass er die Position des Fachministers für Bauen, Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung wieder bestmöglich besetzen wird. Unabhängig von den bereits diskutierten Persönlichkeiten für dieses Amt freuen wir uns auf einen weiter so fruchtbaren und freundlichen Dialog mit seiner Nachfolge auf Basis der hier formulierten hauseigenen Positionen.
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