
BFH-Urteil zur Drei-Objekte-Regel
Steuerzahlerfreundliches BFH-Urteil zur Drei-Objekte-Regel
Mehr als drei Objekte in fünf Jahren verkauft – so lautet bisher die Faustregel, nach der das Finanzamt gewerblichen Grundstückshandel unterstellt. Aber auch eine kurze Überschreitung der fünf Jahre kann gefährlich werden, da die fünf Jahre keine starre Frist sind. Das hat aber Grenzen, so der BFH in seinem jetzt veröffentlichten Beschluss. Besondere Umstände wie der Tod eines Beteiligten sind bei der Frage der Gewerblichkeit zu berücksichtigen.
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