Winterzeit ist Einbruchszeit
Um rund 40 Prozent nimmt die Zahl der Haus- und Wohnungseinbrüche von Oktober bis März im Schnitt zu. Wer in seiner Abwesenheit zu Hause von Einbrechern heimgesucht wird, muss das gegenüber seiner Hausratsversicherung beweisen. Insbesondere muss er den Nachweis führen, dass er durch einen „versicherten“ Einbruchsdiebstahl geschädigt worden ist. Kann er diesen Nachweis „durch frische Einbruchsspuren“ nicht erbringen, genügt auch die Darlegung einschließlich des Beweises von Indizien, die alle nicht versicherten Entwendungsmöglichkeiten als so unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass nach dem Gesamtbild auf eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den eingetretenen Versicherungsfall (Einbruch) geschlossen werden kann, vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2017 – I-6 U 30/17.
Geschäftsführer Adam Ciemniak erläutert: „Dazu ist ein Mindestmaß an Tatsachen nachzuweisen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine versicherte Entwendung abhandengekommener Sachen zulassen. Dazu gehört bei einem Einbruchdiebstahl, dass Einbruchsspuren vorhanden sind. Nicht erforderlich ist dagegen, dass aufgefundene Spuren zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen.“ Und weiter: „Notwendig ist zumindest eine Spurenlage, die auf einen Einbruchdiebstahl hindeuten kann, wie zum Beispiel Beschädigungen an Fenstern oder Außentüren, oder auch Spuren, die auf ein Durchsuchen der Räumlichkeiten zum Zwecke des Auffindens von Wertgegenständen schließen lassen. Keinesfalls reicht eine von der Polizei geäußerte Vermutung, wonach eine sonst unbeschädigte Türe auch durch einen geeigneten Gegenstand (Dietrich) hätte geöffnet werden können.“
Darüber hinaus ist auch die starke psychologische Belastung der Einbruchsopfer nicht von der Hand zu weisen. Oftmals wird sich die quälende Frage gestellt, ob ihnen so etwas wieder passieren könnte oder ob sie den Einbruch durch ihr eigenes Verhalten zu verantworten haben. Weil uns Ihre Sicherheit wichtig ist, haben wir für unseren nächsten Fachvortrag am 11.10.2023 ab 17:00 Uhr den Kriminalbeamten Mario Dedolf, Fachgebiet Kriminalprävention, für uns gewinnen können.
Wie gehen Einbrecher vor? Nach welchen Kriterien wählen sie ihre Opfer? Wie kann ich mich einfach aber effektiv schützen?
All diesen Fragen gehen wir gemeinsam mit unserem Experten von der Polizeiinspektion Wolfsburg auf den Grund. Dabei stellt er auch sein Präventionsprojekt „Zuhause sicher“ vor. Insbesondere geht er auch auf das Thema Straftaten am Telefon und Internet ein, die in letzter Zeit wieder vermehrt auftauchen. Hierbei erfinden die Täter fingierte Angstszenarien, um ihre Opfer letztendlich dazu zu bringen, Geld oder Wertsachen an sie zu übergeben. Dazu geben sich die Täter zum Beispiel als Polizeibeamte oder Bankmitarbeiter aus, um den Eindruck von Seriosität und sich das Vertrauen der Menschen zu erschleichen.
Wir bitten Sie freundlich wieder auf unsere kommende Veranstaltung am 11.10.2023 ab 17:00 Uhr in der Hauptfiliale der Volksbank – Am Mühlengaben 1, Eingang C, im 2. OG – aufmerksam zu machen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Entweder telefonisch unter 05361-12946 oder per E-Mail unter info@hug-wob.de. Auch Nicht-Mitglieder sind herzlich dazu eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Diese wird ca. 60 Minuten dauern. Selbstverständlich steht ihnen unser Experte im Nachgang für persönliche Nachfragen zur Verfügung. Ausreichend Parkplätze und Getränke werden vorhanden sein.
Foto: Polizeiinspektion Wolfsburg
Neueste Kommentare