Verlängerung von Erbbaurechten wird attraktiver

Verlängerung von Erbbaurechten wird attraktiver

 
Bessere Konditionen für die Laufzeitverlängerung – Investitionsanreiz für Porschestraße
 

Der Zinssatz für Grundstücke mit Erbbaurecht soll bei Laufzeitverlängerungen künftig an den Zinssatz der Deutschen Bundesbank für gesicherte Wohnungsbaukredite mit über zehn Jahren Laufzeit gekoppelt werden. Für Erbbaurechtsnehmer*innen bedeutet das: Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und verbessert sich damit deutlich gegenüber den bisherigen Konditionen – sowohl bei gewerblicher Nutzung als auch im Besonderen für Wohnzwecke.

Derzeit wird in der Stadt Wolfsburg bei Verlängerungen ein statischer Erbbauzins von 5,0 Prozent pro Jahr (p. A.) angesetzt. Aus der Kopplung an den Bundesbankzins (Juli 2025 = 3,75 Prozent p. A.) resultiert ein attraktiveres Angebot für Erbbauzinsnehmer*innen, die Laufzeit des Erbbaurechtes vorzeitig zu verlängern. Für Wohnzwecke soll der Erbbauzins weiterhin um 1,0 Prozent reduziert werden, um einen zusätzlichen Anreiz für die Sicherung und Aufwertung der persönlichen Lebenssituationen in Privathaushalten zu schaffen. Eine entsprechende Vorlage gibt die Verwaltung nun in die politische Beratung. Eine Entscheidung trifft der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 1. Oktober.

„Die Anpassung der Konditionen ist erforderlich, weil sich die Vorteile des Erbbaurechts durch die andauernde Niedrigzinsphase relativiert haben. Mit unserem Vorhaben wollen wir die Option der Laufzeitverlängerungen wieder attraktiver machen. So schaffen wir ein zusätzliches Angebot mit beiderseitigem Interesse. Bei verbesserten finanziellen Spielräumen für die Erbbaurechtsnehmerinnen und –nehmer bekommt die Verwaltung langfristige Planungssicherheit“, erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann.

Viele Erbbaurechtsverträge laufen in den kommenden 15 Jahren aus. Eine Verlängerung der Verträge mit dem aktuellen Zins von 5,0 Prozent ist unter den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für alle Nutzenden wenig attraktiv, weil dies mit einem großen Kostenanstieg der jährlichen Erbpacht einhergehen würde. Größere Investitionen in den Substanzerhalt des eigenen Gebäudes sind für viele Erbbaurechtsnehmer*innen oftmals finanziell nicht darstellbar – unter anderem auch, weil für einen Abschluss von Immobilienkrediten die von den Kreditinstituten geforderte Sicherheit durch die kurze Restlaufzeit des Erbbaurechtes nicht ausreicht. Vielfach verbleibe dann nur die Kaufanfrage für das Grundstück, was wiederum vielfach eine erfolgreiche Finanzierung voraussetzt.

„Wir wollen mit der Anpassung der Konditionen einen Impuls setzen, um das Angebot der Vertragsverlängerung wieder attraktiver zu machen und die Aufwertung der persönlichen Lebenssituationen in Privathaushalten zu unterstützen. Dabei ist die Neuausrichtung der Konditionen auch für unsere Innenstadt wichtig, da hier viele Grundstücke im Erbbaurecht vergeben sind. Die Neuregelung ermöglicht einen zusätzlichen Anreiz für Investitionen, was zu einer Aufwertung der Innenstadt und Reduzierung von Leerständen beitragen wird“, ergänzt Jens Hofschröer, Stadtrat für Digitales und Wirtschaft.

Durch die geplanten Änderungen sollen künftig Verlängerungen mit einer Laufzeit von 50 Jahren (gewerbliche Nutzung) bzw. 75 Jahren (für Wohnzwecke) angeboten werden. Individuelle Laufzeiten bleiben in begründeten Einzelfällen möglich. Der Mindestzinssatz beträgt 1,5 Prozent und der Höchstzinssatz 5,0 Prozent p. A.

Das Instrument des Erbbaurechts existiert in seiner jetzigen Ausprägung in der Stadt Wolfsburg bereits seit mehr als 60 Jahren und wurde in dieser Zeit in vielfältiger Weise zum Wohle der Stadtentwicklung genutzt. Die bestehenden Regelungen zum Erwerb des Eigentums am Erbbaurecht, also dem Grundstücksverkauf aus Sicht der Stadt, sind hiervon unberührt.

Basierend auf einer Pressemitteilung der Stadt Wolfsburg,

Foto: Pixabay (Clker-Free-Vector-Images)

 
Fachvortrag: Todesfall im Mietverhältnis

Fachvortrag: Todesfall im Mietverhältnis

 
Ein Todesfall in einer Mietwohnung wirft viele Fragen auf – rechtlich, organisatorisch und ganz praktisch. Daher laden wir Sie herzlich zu unserem nächsten Fachvortrag ein. Unsere Experten beleuchten die wichtigsten Aspekte: 
 
– Rechte und Pflichten von Vermietern und Erben
– Nachlassabwicklung
– Vertragsfragen
– Aufbewahrungsfristen
– Reinigung und Entrümpelung
– und vieles mehr
 
Erhalten Sie praxisnahe Informationen von unserer Rechtsanwältin Andrea Gailus, vom Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter Frank Neumann und von den Tatortreinigern Patrick Stelter und Hannes Hoffmann. 
 
Am Mittwoch, den 24.09.2025 ab 17 Uhr, Einlass ab 16.30 Uhr. 
 
Wie gewohnt findet unser Fachvortrag bei unserem geschätzten Kooperationspartner, der Volksbank BRAWO im Mühlegraben 1 in 38440 Wolfsburg statt. Bitte gehen Sie zum Seiteneingang C um zum Volksbank-Casino zu gelangen. Unsere Kolleginnen erwarten Sie am Eingang. Auch stehen ausreichend Parkplätze auf dem Gelände zur Verfügung. 
 
Eine Anmeldung per Mail (info@hug-wob.de) oder Telefon ist erforderlich. 
 
Kommunale Wärmeplanung in Wolfsburg

Kommunale Wärmeplanung in Wolfsburg

Nach der Novelle des niedersächsischen Klimaschutz Gesetz (NKlimaG) von 2023 sind nach §21 Kommunen verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen. Dieses Konzept wird derzeit durch die Stadt Wolfsburg erarbeitet. Ziel ist es dabei bis zum Jahr 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung sämtlicher Gebäude zu erreichen.

Wir, HWG Wolfsburg, beteiligen uns aktiv an der Gestaltung mit und begleiten mit unseren Experten, Architekt Michael Szot und Umweltingenieur Björn Thiele, den Prozess mit.

Beim Workshop zur kommunalen Wärmeplanung in Wolfsburg stand die Entwicklung eines digitalen Zwillings im Zentrum. In diesem Modell werden Gebäudedaten, Heizsysteme, Netzinfrastrukturen und Energieverbräuche zusammengeführt und mit dem Simulationsmodell simergy bis 2045 und darüber hinaus fortgeschrieben. Auf diese Weise lassen sich für jedes Gebäude und jedes Netz verschiedene Szenarien durchspielen, die den künftigen Wärmebedarf und mögliche Versorgungspfade sichtbar machen.
Deutlich wurde dabei, dass die Sanierungsrate des Gebäudebestands der entscheidende Hebel ist. Der aktuelle Wert liegt bundesweit unter 1 % pro Jahr, notwendig wären jedoch mindestens 2–2,5 %, um die Klimaziele zu erreichen. Parallel dazu verschiebt sich das Gewicht der Heiztechnologien: Während heute noch Gas- und Ölkessel dominieren, treten ab 2026 durch die GEG-Novelle deutliche Einschränkungen für fossile Systeme in Kraft. Wärmepumpen, Biomasseheizungen und der Ausbau von Fern- und Nahwärmenetzen gewinnen dadurch stark an Bedeutung. Auffällig ist, dass das Modell neben Kosten auch Verhaltensmuster berücksichtigt: Eigentümer bevorzugen meist Heizungen, die den bisherigen ähneln – eine Tendenz, die den Wechsel verlangsamen kann.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Preisentwicklung. Simergy kalkuliert mit Brutto-Endkundenpreisen inklusive Steuern, Umlagen und CO₂-Kosten. Prognosen zeigen, dass fossile Energien durch die CO₂-Bepreisung kontinuierlich teurer werden (z. B. Erdgas bis etwa 15 ct/kWh), während Strom langfristig günstiger werden könnte. Biomethan und Pellets steigen aufgrund von Verknappung, Wasserstoff bleibt unsicher, dürfte aber perspektivisch billiger werden. Beim Netzausbau wurde deutlich, dass Fern- und Nahwärmenetze nur dort wirtschaftlich sind, wo eine ausreichende Wärmeliniendichte besteht; der Anschluss an das geplante H₂-Backbone ab 2032 wird den Wärmemarkt voraussichtlich nur indirekt beeinflussen.
Zum Abschluss wurden drei Szenarien diskutiert: ein „Laissez-faire“-Pfad mit minimaler Sanierung, ein „Mittelweg“ mit moderaten Sanierungen und punktuellem Netzausbau sowie ein ambitioniertes Szenario „Klimaneutral 2040“ mit hohen Sanierungsraten, konsequenter Einschränkung fossiler Systeme und massivem Ausbau der Wärmenetze. Insgesamt wurde klar, dass die Wärmewende nur durch das gleichzeitige Zusammenspiel von Gebäudesanierung, Infrastrukturentwicklung und regulatorischem Rahmen erfolgreich umgesetzt werden kann.
 
Leider haben unsere Nachbarkreise, wie z. B. Gifhorn, dieses Thema noch nicht öffentlich begleitet. 
 
Raus aus dem Dornröschenschlaf

Raus aus dem Dornröschenschlaf

Wer Wolfsburg hört, denkt natürlich an Volkswagen – jedoch ist Wolfsburg so viel mehr – findet der Vorstand des HWG (Haus, Wohnungs- und Grundstückseigentümerverein Wolfsburg und Umgebung e. V.). Es wird höchste Zeit das mehr Menschen mitzuteilen und dabei das zu nutzen, was oft ärgert – den Verkehr! „Das Image des Werkstandorts Wolfsburg ist veraltet, aber noch in vielen Köpfen. Und was eignet sich besser, als ein kostenloses Werbeschild an einer der meist befahrenen Straßen Europas?“, so Frank Kornath, Pressesprecher von HWG. 
 
Gemeint sind die braunen Autobahnschilder (offizieller Begriff: touristische Unterrichtungstafeln) zum Beispiel an der A2 – die als touristische Hinweistafeln überall in Deutschland auf Besonderheiten hinweisen. Aktuell gibt es lediglich ein einziges braunes Schild für Wolfsburg – deutlich zu wenig, um die touristischen Highlights z.B. von Stadtteilen wie Fallersleben oder Vorsfelde angemessen zu würdigen – und Touristen anzuziehen.
 
„Ein einziges braunes Schild in Wolfsburg reicht bei weitem nicht aus, um auf unsere vielfältigen Sehenswürdigkeiten aufmerksam zu machen“, erklärt der HWG Geschäftsführer Adam Ciemniak. „Wolfsburg wird dieses Jahr 87 Jahre alt und ist somit Deutschlands jüngste Großstadt! Dennoch wird es Zeit Wolfsburg touristisch aus dem Dornröschenschlaf zu erwecken“, meint Frank Kornath vom Wolfsburger Eigentümerverband. „Wir würden z.B. gezielt ein Schild für Fallersleben auf der A39 und A2 platzieren – dort, wo viele Pendler und Urlaubsfahrer vorbeikommen.“
 
Warum mehr braune Schilder sinnvoll sind
 
Eine empirische Studie der Hochschule Harz belegt: Jeder sechste Autofahrer besucht die beworbene Destination (geplant oder spontan), nachdem er ein solches Schild gesehen hat, und zwei Drittel erinnern sich anschließend genau an dessen Inhalt. Einprägsame Schilder steigern somit auch die Beachtung für unsere Stadt.
 
Bundesweit gibt es etwa 3.400 solcher Schilder, in Bayern allein über 800. Braunschweig verfügt über 3 (Zoo, Stadt, Herzog-Anton-Museum), Helmstedt verfügt über 5 (Grenzmuseum, Deutsche Teilung, paläon, Universitätsstadt Helmstedt, Elm-Lappwald) Sie sollen nicht nur informieren, sondern auch einen bewussten Reiseabzweig fördern. Jede spontane Ausfahrt stärkt lokale Gastronomie, Kultur und Einzelhandel – Studien sprechen von 10–20% mehr Umsatz in betroffenen Orten. „Das sollte sich Wolfsburg nicht entgehen lassen, vor allem weil wir so eine große Bandbreite von spannenden Attraktivitäten bieten,“ so Ciemniak.
 
Artikel und Kommentare, wie neulich vom Instagramer „El Hotzo“ stellen Wolfsburg sehr oft negativ dar, ohne je einen genaueren Blick auf Wolfsburg geworfen zu haben. Auch die Dehoga beklagt sinkende Gästezahlen. Die braunen Schilder sind somit eine hervorragende, langlebige und kostengünstige Möglichkeit auf Wolfsburg nachhaltig aufmerksam zu machen. 
 
Aktuelles Schild in Wolfsburg: zu unkonkret
 
Unser einziges braunes Schild zeigt lediglich „die Erlebnisstadt Wolfsburg“ – ohne Bezug auf aufregende Stationen wie Fallersleben, Planetarium, Allersee, Kunstmuseum und vielen anderen Attraktionen. „Auch können sich Außenstehende unter dem jetzigen Bild nichts vorstellen. Laut den offiziellen Richtlinien müssen solche Schilder jedoch auf ein konkretes, erkundbares Ziel an der nächsten Ausfahrt verweisen – was beim derzeitigen Schild nicht der Fall ist,“ berichtet Kornath.
 
„Warum also nicht die Attraktionen und Sehenswürdigkeiten auf mehreren Schildern klar und deutlich sichtbar machen?“ fragt sich Adam Ciemniak. Auch touristische Highlights wie die Autostadt sollten ganz gezielt sichtbar gemacht werden, z.B. anlässlich des 25. Jubiläums der Autostadt. „Und mit der Hoffmannstadt Fallersleben haben wir auch historisch eine spannende Geschichte zu bieten!“ ergänzt Frank Kornath. „Echter Mehrwert entsteht erst, wenn wir passgenau – und nicht nur pauschal – auf unsere Schätze hinweisen,“ so der Geschäftsführer des HWG weiter. „Unsere Mitglieder sind gerne in Wolfsburg zu Hause und möchte das auch gern betont wissen! Und wer einmal bei uns Gast ist, wird sich wundern was es alles gibt um hier mindestens einen Kurzurlaub zu verbringen“, so Ciemniak abschließend.
 
HWG Wolfsburg appelliert daher an Verwaltung und Politik, gemeinsam Anträge an die (Landes- und Bundes-) Straßenverkehrsbehörde für neue Schilder zu stellen und eventuell auch Förderprogramme auszuloten. Die Schilder sollten an der Autobahn 39 und an der Autobahn 2, sowie an den Bundesstraßen 188 und 244 platziert werden.

 

BFH-Urteil zur Drei-Objekte-Regel

BFH-Urteil zur Drei-Objekte-Regel

Steuerzahlerfreundliches BFH-Urteil zur Drei-Objekte-Regel

Mehr als drei Objekte in fünf Jahren verkauft – so lautet bisher die Faustregel, nach der das Finanzamt gewerblichen Grundstückshandel unterstellt. Aber auch eine kurze Überschreitung der fünf Jahre kann gefährlich werden, da die fünf Jahre keine starre Frist sind. Das hat aber Grenzen, so der BFH in seinem jetzt veröffentlichten Beschluss. Besondere Umstände wie der Tod eines Beteiligten sind bei der Frage der Gewerblichkeit zu berücksichtigen.