Klimaschutz ist Trumpf, gerade auch bei Gebäuden. CO2-Emissionen durch das Heizen sollen reduziert werden. Durch eine verbesserte Heiztechnik und durch eine optimierte Wärmedämmung soll Heizenergie möglichst eingespart werden. Soweit sie noch nötig ist, soll sie durch den Einsatz regenerativer sauberer Energien gewonnen werden. Deshalb hat der Gesetzgeber das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Bündel bisheriger Vorschriften zum Energierecht ab dem 1. November 2020 in Kraft gesetzt. Was ist neu?
Ineffiziente und alte Heizungen sollen ab 2026 nicht mehr betrieben werden, betont Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e. V. Dazu der Vorsitzende, Dipl.-Ing. Manfred Malecha: „Das gilt für Heizsysteme, die mit Kohle oder ausschließlich mit Heizöl betrieben werden. Hybridheizungen bleiben weiter zulässig und können nachträglich darauf umgerüstet werden. Ab einem Alter von 30 Jahren müssen Brenner entsprechend der neuen Gesetze außer Betrieb genommen bzw. gewechselt werden“, wie Malecha unterstreicht. Auch aus Gründen der Öl- Einsparung ist dies sinnvoll, da zukünftig mit einen erhöhtem Ölpreis zu rechnen sein wird. Geschäftsführer Adam Ciemniak ergänzt: „In Neubauten müssen erneuerbare Energien zum Heizen genutzt werden, also zum Beispiel Energie aus Fotovoltaik-, Solarwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Auch erneuerbare Fern- und Abwärme ist akzeptiert.“
Strom aus eigener Produktion wie etwa einer Fotovoltaik-Anlage wird angerechnet. Immer begehrter wird dabei die Kopplung mit Ladesäulen zum Betrieb elektrischer Fahrzeuge (Mobilität). Dazu gibt es bereits attraktive staatliche Förderprogramme, von denen im Endeffekt in Vermietungslagen auch Mieter profitieren können (Mieterstrom).
Für den Verkauf ist ebenso wie bei Vermietung ein Energieausweis Pflicht. Laut Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e. V. wird jetzt danach auch die Inanspruchnahme einer kostenlosen Energieberatung bei Sanierung oder bei Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern vorgeschrieben. Hier verweist der Verein seine Mitglieder an den Kooperationspartner „Wolfsburger EnergieAgentur“ in der Heßlinger Straße 1-5.
Schließlich gewinnt die Rolle von Energieausweisen an Bedeutung: Ihre Aussteller müssen bestehende Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um Modernisierungsempfehlungen geben zu können. Entsprechende Pflichtangaben zur energetischen Gebäudequalität gehören in jede Immobilienanzeige.
CO²-Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden.
Sie werden ab 2021 bepreist und verteuern das Heizen mit Gas und mit Öl. Nach den Vorstellungen der Politik sollen sich Vermieter und Mieter die entstehenden Mehrkosten teilen. Dadurch soll zu energetischen Gebäudesanierungen motiviert werden. Nach der Meinung von Haus & Grund bleibt das jedoch blanke Theorie.
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