Steigende Energiepreise sozial abfedern

Steigende Energiepreise sozial abfedern

Haus & Grund für Klimageld und höheres Wohngeld

Um steigende Preise für fossile Energien sozial abzufedern, schlägt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland ein höheres Wohngeld sowie ein Pro-Kopf-Klimageld vor. „Die Bepreisung von CO2-Emissionen wird nur akzeptiert, wenn einkommensschwache Haushalte dadurch finanziell nicht überfordert werden. Hier muss die neue Regierung zügig handeln“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Er sehe bei den drei verhandelnden Parteien gute Chancen, dass diese beiden Maßnahmen verabredet werden. Insbesondere das Klimageld sei ein wichtiger Beitrag für eine gelingende Energiewende. „Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollten jedes Jahr an jeden einzelnen Bürger zurücküberwiesen werden. Da einkommensschwache Haushalte durchschnittlich weniger CO2 verbrauchen als einkommensstarke, aber beide den gleichen Betrag zurückerhielten, wäre hier der soziale Ausgleich direkt spürbar. Gleichzeitig bliebe die lenkende Funktion der CO2-Bepreisung vollständig erhalten“, erläuterte Warnecke.

Fotonachweis: Haus & Grund Deutschland

Starkregen und offene Fenster – Mieter haftet

Starkregen und offene Fenster – Mieter haftet

Mieter müssen für Schäden durch Starkregen am Haus und an der Wohnungseinrichtung haften, wenn sie Dachfenster, Balkontüren und generell Wohnungsfenster geöffnet oder auf „Kippstellung“ lassen und der Regen deshalb in die Räume eindringen kann. Das gilt besonders nach entsprechenden Unwettervorhersagen. Darauf weist jetzt Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e.V. hin. Der Vorstandsvorsitzende Peter Tabrizian: „Gerade bei entsprechenden Warnungen durch die Medien und Wetterdienste handeln Mieter fahrlässig, wenn sie sich trotzdem nicht um offen bleibende Fenster und Türen kümmern. Das gilt ganz besonders im Falle längerer Abwesenheit während des Urlaubs, trifft aber auch bei entsprechenden Unwetterwarnungen für kurzzeitigere Abwesenheitszeiträume zu; so zum Beispiel dann, wenn man abends Freunde besucht oder ins Kino geht, und in dieser Zeit die Wohnung durch eindringendes Regenwasser überschwemmt wird.. Haftungsgrundlage ist dann eine verschuldet verletzte Sorgfaltspflicht im Umgang mit den Mieträumen, die aus dem Mietvertrag folgt. Auch die gesetzliche Schadensersatzhaftung greift zulasten des Mieters ein.“

Hintergrund: Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Wasserschäden durch offengebliebene Fenster und Türen in aller Regel nicht. Ohne Elementarschadenzusatz deckt sie nur Leitungswasserschäden ab. Mit Elementarschadenzusatz kommt es in aller Regel auf den einzelnen Fall an, ob die Versicherer für eingedrungenes Regenwasser eintreten oder nicht. Ist aber ein Verschulden eines Hausbewohners ursächlich für den Wassereintritt, ist die Gebäudeversicherung in aller Regel aus der Haftung raus. Der Schaden ist in diesem Fall vom Mieter oder von seiner Haftpflichtversicherung zu ersetzen.

Weil er mit den gemieteten Räumen allzu sorglos umgegangen ist und dadurch zumindest fahrlässig einen Wasserschaden am Haus und eventuell auch in den Räumlichkeiten seiner Mitbewohner und Nachbarn verursacht hat, kommen eine Abmahnung und im wiederholten Fall eine Kündigung des Mietverhältnisses infrage, so Haus & Grund Wolfsburgund Umgebung e.V. weiter. Das Landgericht (LG) Berlin hält eine Kündigung dann für gerechtfertigt, wenn es während der Abwesenheit des Mieters zu einem Schaden wegen offengelassener Fenster kommt (LG Berlin, Urteil vom 22.1.2014 – 65 S 268/13).

Fotonachweis: Adam Ciemniak

Prima Klima!

Prima Klima!

Klimaschutz ist Trumpf, gerade auch bei Gebäuden. CO2-Emissionen durch das Heizen sollen reduziert werden. Durch eine verbesserte Heiztechnik und durch eine optimierte Wärmedämmung soll Heizenergie möglichst eingespart werden. Soweit sie noch nötig ist, soll sie durch den Einsatz regenerativer sauberer Energien gewonnen werden. Deshalb hat der Gesetzgeber das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Bündel bisheriger Vorschriften zum Energierecht ab dem 1. November 2020 in Kraft gesetzt. Was ist neu?

Ineffiziente und alte Heizungen sollen ab 2026 nicht mehr betrieben werden, betont Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e. V. Dazu der Vorsitzende, Dipl.-Ing. Manfred Malecha: „Das gilt für Heizsysteme, die mit Kohle oder ausschließlich mit Heizöl betrieben werden. Hybridheizungen bleiben weiter zulässig und können nachträglich darauf umgerüstet werden. Ab einem Alter von 30 Jahren müssen Brenner entsprechend der neuen Gesetze außer Betrieb genommen bzw. gewechselt werden“, wie Malecha unterstreicht. Auch aus Gründen der Öl- Einsparung ist dies sinnvoll, da zukünftig mit einen erhöhtem Ölpreis zu rechnen sein wird. Geschäftsführer Adam Ciemniak ergänzt: „In Neubauten müssen erneuerbare Energien zum Heizen genutzt werden, also zum Beispiel Energie aus Fotovoltaik-, Solarwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Auch erneuerbare Fern- und Abwärme ist akzeptiert.“

Strom aus eigener Produktion wie etwa einer Fotovoltaik-Anlage wird angerechnet. Immer begehrter wird dabei die Kopplung mit Ladesäulen zum Betrieb elektrischer Fahrzeuge (Mobilität). Dazu gibt es bereits attraktive staatliche Förderprogramme, von denen im Endeffekt in Vermietungslagen auch Mieter profitieren können (Mieterstrom).

Für den Verkauf ist ebenso wie bei Vermietung ein Energieausweis Pflicht. Laut Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e. V. wird jetzt danach auch die Inanspruchnahme einer kostenlosen Energieberatung bei Sanierung oder bei Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern vorgeschrieben. Hier verweist der Verein seine Mitglieder an den Kooperationspartner „Wolfsburger EnergieAgentur“ in der Heßlinger Straße 1-5.

Schließlich gewinnt die Rolle von Energieausweisen an Bedeutung: Ihre Aussteller müssen bestehende Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um Modernisierungsempfehlungen geben zu können. Entsprechende Pflichtangaben zur energetischen Gebäudequalität gehören in jede Immobilienanzeige.

CO²-Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden.

Sie werden ab 2021 bepreist und verteuern das Heizen mit Gas und mit Öl. Nach den Vorstellungen der Politik sollen sich Vermieter und Mieter die entstehenden Mehrkosten teilen. Dadurch soll zu energetischen Gebäudesanierungen motiviert werden. Nach der Meinung von Haus & Grund bleibt das jedoch blanke Theorie.

WEG-Reform: Wichtige Änderungen vorziehen

WEG-Reform: Wichtige Änderungen vorziehen

Umlaufbeschlüsse erleichtern, digitale Teilnahme an Versammlungen ermöglichen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sprach sich heute dafür aus, einige Teile der nun erst für den Herbst geplanten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorzuziehen. „Sich für die WEG-Reform Zeit zu nehmen und diese gründlich zu überarbeiten ist richtig. Im Zuge der Covid-19-Pandemie sollte der Bundestag jedoch schnell Umlaufbeschlüsse erleichtern und die digitale Teilnahme an Eigentümerversammlungen ermöglichen“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Die Maßnahmen würden dazu führen, dass die Gemeinschaften der Wohnungseigentümer wieder handlungsfähig werden. Zudem seien die Verwalter dann nicht gezwungen, auf der Grundlage einer Notbefugnis ohne Einbeziehung der Wohnungseigentümer handeln zu müssen. „Um reguläre Versammlungen mit den gebotenen Abstandsregeln durchzuführen, müssen viele Eigentümergemeinschaften derzeit größere Räumlichkeiten anmieten. Solche Kosten könnten entfallen, wenn der Bundestag diese Änderungen noch vor der Sommerpause verabschiedet“, unterstrich Warnecke.

„Sei fair“ – Wir unterstützen Kampagne gegen häusliche Gewalt

„Sei fair“ – Wir unterstützen Kampagne gegen häusliche Gewalt

„Sei fair – Schütze Dein Kind vor dem Virus und vor häuslicher Gewalt“

 
Auf Initiative des Vorsitzenden Raik Lößnitz vom Verein KindgeRecht e.V. beteiligen wir uns an einer Kampagne zum Thema häusliche Gewalt . Weitere Unterstützer sind die Neuland Wohnungsgesellschaft, die Diakonie Wolfsburg, Volkswagen Immobilien und die Jugendförderung Wolfsburg.
 
In der kommenden Woche werden Flyer und Plakate verteilt, bzw. ausgehängt. Ziel der Kampagne ist es, den Betroffenen Möglichkeiten und Ideen an die Hand zu geben, um die schlimmste mögliche Situation im häuslichen Umfeld zu vermeiden. Hierzu werden im Flyer einige Tipps zum Umgang in schwierigen Situationen an die Hand gegeben, aber auch wichtige Rufnummern noch einmal weitergegeben.
 
In der aktuellen Krisensituation sind alle besonders gefordert mit Einschränkungen des Alltags, mit der räumlichen Enge der eigenen Wohnung und mit den Unsicherheiten in der Zukunft umzugehen. Das schafft auf der einen Seite eine besondere Enge und auf der anderen Seite Ängste, Frust und im Grunde auch ganz neue Alltagssorgen.
 
Seit Menschen in vielen Ländern weltweit im Lockdown leben, nur selten vor die Tür treten oder andere treffen können, seit Frauen, Männer und Familien auf engstem Raum zusammen sein müssen, nimmt die Zahl von Übergriffen in den eigenen vier Wänden zu. Ein Szenario, vor dem Frauenhäuser und Hilfsorganisationen auch in Deutschland warnen.
 
Die Ausgangsbeschränkungen bedeuten für alle Familien eine zusätzliche Belastung. Es wird Homeoffice durchgeführt. Die Kinder sind zu Hause. Es fehlen soziale Kontakte. Es bestehen vielleicht Existenzängste. Und es gibt kaum Möglichkeiten, kritische Situationen zu verlassen, beispielsweise zu Freundinnen und Freunden zu gehen oder ins Sportstudio. Besonders schwierig wird es, wenn es ohnehin schon Konflikte, eventuell auch schon verbale und psychische Gewalt gegeben hat. Da besteht ein hohes Risiko, dass sie jetzt eskalieren, aus verbaler auch körperliche Gewalt wird.
 
Mit der Kampagne möchten die Beteiligten noch einmal auf dieses schwierige Thema aufmerksam machen und Möglichkeiten aufzeigen, diese besonderen Situationen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Dort wo aber schon vor der Corona-Krisensituation Gewalt und Aggression in der Familie vorherrschte wird dies aber nicht ausreichen. Hier macht sich der Verein besonders Sorgen um die Situation der Kinder und des jeweils unterlegenen Elternteils.