In unserem nächsten Beitrag zum Thema „barrierefreien Wohnen“ geht es um die Infrastruktur. Unter Infrastruktur versteht die DIN-Norm 18040-2 die Bereiche eines Gebäudes, die – einschließlich ihrer Bauteile und technischen Einrichtungen – seiner Erschließung von der öffentlichen Verkehrsfläche aus bis zum Eingang der barrierefreien Wohnung dienen, beispielsweise Zugänge zu Haus oder Wohnung, Eingangsbereich, Aufzüge oder Flure.  

Hinweis:

Die dargestellten Merkmale sind wesentlich für eine barrierefreie Umgebung. Eine Darstellung aller Anforderungen der DIN 18040-2 erfolgt an dieser Stelle nicht, so dass die nachfolgenden Darstellungen die DIN-Norm nicht ersetzen. Vor einem barrierefreien Umbau ist eine intensive, eigenständige Auseinandersetzung mit der DIN-Norm empfohlen. Bitte berücksichtigen Sie auch, dass die Umsetzung der komplexen Anforderungen in Bestandsgebäuden mitunter schwierig sein kann. Je nach tatsächlichem Bedarf können auch außerhalb der Norm gute barrieresenkende Lösungen gefunden werden. Da eine KfW-Förderung nur dann gewährt wird, wenn die Umbaumaßnahmen der DIN-18040 entsprechen, lohnt sich eine vorherige Beratung durch einen Architekten oder eine andere geeignete Stelle in Ihrer Nähe.

Wesentlichen Elemente der Infrastruktur sind die Verkehrs- und Bewegungsflächen. Sie müssen so bemessen sein, dass die Infrastruktur des Gebäudes barrierefrei erreichbar und nutzbar ist. Hierzu muss die Bewegungsfläche ausreichend groß für die gradlinige Fortbewegung, den Begegnungsfall sowie den Richtungswechsel sein.

Doch wann genau ist eine Fläche „ausreichend groß“? Nach der DIN-18040 ist dies der Fall, wenn die Fläche

  • 180 cm Breite und 180 cm Länge bei Begegnungen zwei Rollstuhlnutzer;
  • 150 cm Breite und 150 cm Länge bei Begegnung eines Rollstuhlnutzers mit anderen Personen oder
  • 150 cm Breite und 150 cm Länge für Richtungswechsel und Rangiervorgänge

umfasst. Für Flurabschnitte und Rampen, an denen eine Richtungsänderung oder Begegnung mit anderen Personen nicht zu erwarten ist, ist eine Breite von 120 cm ausreichend groß. Türöffnungen und Durchgänge sind ausreichend groß, wenn sie eine Breite von 90 cm aufweisen.

Gehwege und Verkehrsflächen

Der Weg zum Haupteingang ist ausreichend groß, wenn er eine Breite von min. 150 cm hat und nach höchstens 15m Länge eine Fläche von mindestens 180 cm x 180 cm aufweist. Bei einer Länge von 6m reicht eine Wegbreite von 120 cm aus, soweit Wendemöglichkeit jeweils am Angang und am Ende gegeben ist. Eine feste und ebene Oberfläche sollte gegeben sein. Bei einem Gefälle sollte die Längsneigung grundsätzlich 3 Prozentpunkte nicht überschreiten.

Pkw-Stellplätze

Pkw-Stellplätze für Personen mit Behinderungen sollten in der Nähe der barrierefreien Zugänge angeordnet sein. Sie müssen min. 350 cm breit und 500 cm lang sein. Bei Garagen sind die Garagentore mit einem Antrieb zum automatischen Öffnen und Schließen auszurüsten.

Zugangs- und Eingangsbereich

Dieser muss leicht auffindbar und barrierefrei erreichbar sein. Zur Auffindbarkeit trägt eine kontrastierende Gestaltung des Eingangsbereiches, ausreichende Beleuchtung sowie das Vorhandensein von taktil erfassbaren unterschiedlichen Bodenstrukturen oder baulichen Elementen wie Sockel oder Absätze bei.

Für eine barrierefreie Erreichbarkeit müssen die Haupteingänge stufen- und schwellenlos sein. Stufen können zum Beispiel mit einem Plattformlift oder Hublift überwunden werden. Es müssen ausreichend große Bewegungsflächen vor den Türen vorhanden sein, siehe unten. Darüber hinaus darf diese Bewegungsfläche nicht mehr als 3 % Neigung haben. Sollte dies doch der Fall sein, ist eine Rollstuhlrampe bzw. Treppenlift einzubauen.

Haustüren öffnen und schließen sich vorzugsweise automatisiert. Eventuell besteht die Erforderlichkeit der Schließverzögerungen. Ferner müssen die Türgriffe so gestaltet sein, dass sie auch für motorisch eingeschränkte oder sehbehinderte Menschen leicht zu nutzen sind.  Besonders geeignet sind bogenförmige oder u-förmige Griffe oder senkrechte Bügel. Dies variiert je nach Art der Tür. Auch Klingelanlagen, Gegensprech- oder Videoanlagen sollten automatisiert sein.

Türen

In Wohngebäuden unterscheidet die DIN 18040- 2 zwischen zwei Arten von Türen

  • Türen außerhalb von Wohnungen, wie Hausflur und Eingangsbereich
  • Türen innerhalb von Wohnungen, Eingangstür inbegriffen

 

Außerhalb der Wohnung

Tür muss deutlich wahrnehmbar sein. Sie muss leicht zu öffnen und zu schließen sowie sicher zu passieren sein. Schließlich hat sie keine Türanschläge oder Schwellen. Ausnahme bei technischer Notwendigkeit. Die Griffe sind gut greifbar und eindeutig erkennbar. Verwendet werden dürfen bogenförmige, u-förmige Griffe oder senkrechte Bügel, nicht aber Drehgriffe oder eingelassene Türgriffe.

Folgende Maße sind bei barrierefreien Türen außerhalb der Wohnung einzuhalten:

Alle Türen:

Der Durchgang muss min. 90 cm Breite und 205 cm Höhe aufweisen. Die Tiefe des Durchgangs beträgt min. 26 cm. Die Bewegungsfläche vor Standardtüren umfasst min. 150 x 150 cm. Vor Schiebetüren sogar 120 x 190 cm. 

Manuell bedienbare Türen:

Drücker und Griffe befinden sich im Regelfall in 85 cm Höhe; in Ausnahmefällen in einer Höhe von max. 105 cm.

Automatische Türsysteme:

Der Schalter befindet sich auf einer Höhe von 85 cm. Die Abstandsregeln variieren und hängen davon ab, ob der Rollstuhl als seitlicher oder frontaler Richtung kommt.

Wohnungseingangstüren:

Die Anbringung des Haustürspions hat in einer Höhe von 120 cm zu erfolgen.

Barrierefreie Türen innerhalb der Wohnung

Gemäß DIN 18040-2 müssen folgende allgemeine Voraussetzungen für Barrierefreiheit erfüllt sein:

  • Wohnungstüren müssen leicht zu bedienen und sicher zu passieren sein.
  • Sie müssen breit genug sein, dass ein Rollator oder Rollstuhl problemlos hindurch passt.
  • Öffnen und schließen muss mit geringem Kaufaufwand möglich sein.
  • Drücker und Griffe müssen gut greifbar sein. Bogenförmige, u-förmige Griffe sowie senkrechte Bügel sind zulässig, nicht aber Drehgriffe und eingelassene Griffe.
  • Keine Türanschläge oder Schwellen.

Die Türen müssen folgende Maße erfüllen:

  • 80 cm breit x 205 cm hoch
  • Darüber hinaus muss die Bewegungsfläche vor der Tür 150 x 150 cm (Drehflügeltür) oder 120 x 190 cm (Schiebetür) sein.

Rollstuhlgerecht ist eine Tür erst dann, wenn die Türen mindestens 90 cm breit sind.

Barrierefreie Türen im Badezimmer

Für ein barrierefreies Badezimmer müssen für Türen dieselben Maße eingehalten werden, die rollstuhlgerechte Türen voraussetzen. Danach müssen nach der DIN folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Tür ist 90 cm breit und 205 cm hoch.
  • Bei Drehflügeltüren muss die Bewegungsfläche 150 x 150 cm und
  • Bei Schiebetüren 120 x 190 cm
  • Drehflügeltüren dürfen nicht in den Raum öffnen. Sondern müssen nach außen aufgehen
  • Türen müssen von außen entriegelt werden können

Barrierefreie Türen auf der Terrasse

Hinsichtlich der Anforderungen gilt für Terrassetüren folgendes: 

  • Mindestens 90 cm breit und 205 cm hoch
  • Ohne Schwellen bzw. Schwellen, die nicht mehr als 2 cm betragen
  • Bewegungsfläche eben; Ausnahme: Neigung zur Entwässerung
  • 150x 150 cm bei Drehflügeltür bzw. 120 x 190 cm Schiebetür ausmachen

 

Anmerkung:

Bei barrierefreie Terrassentüren ohne Schwellen wird die „Schwelle“ in den Boden eingelassen, wo durch leichte Lücken entstehen, in denen sich Regenwasser sammelt, so dass diese Türen ein Drainagesystem aufweisen müssen. In Frage kommt ein Drainrost, Drainrinne oder aber eine leichte Neigung im Terrassenboden, damit die Rutschgefahr durch Regenwasser verhindert wird. Dieselben Vorgaben gelten auch für Balkontüren. 

Kosten 

Eine verlässliche Angabe zu der Höhe der Kosten für den Umbau bzw. Einbau von barrierefreien Zugängen und Türen können wir an dieser Stelle nicht vornehmen. Diese sind einzelfallabhängig und richten sich nach den individuellen baulichen Gegebenheiten und Anforderungen. Wir empfehlen Ihnen sich im Voraus einen Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens einzuholen.

Zuschüsse und Förderungen

Pflegekasse

Beachten Sie dennoch, dass es für den Einbau von barrierefreien Türen um wohnumfeldverbessernden Maßnahmen handelt, die durch verschiedene Förderungen bezuschusst werden. Pflegebedrüftige der Pflegegrade 1 bis 5 können von der Pflegekasse bis zu 4.000 € als Zuschuss beantragen.

Krankenkasse

Hilfsmittel können auch von Krankenkassen beantragt werden. Für gesetzlich Versicherte gelten private Zuzahlungen pro Hilfsmittel, die zwischen 5 und 10 Euro liegen. Einkommensschwache Menschen können entweder eine Befreiung von der Selbstbeteiligung beantragen, oder aber, die Zuzahlungen werden durch das Jobcenter oder Sozialamt übernommen. Wir empfehlen Ihnen hierzu sich bei Arzt oder der Pflegekasse beraten zu lassen.

Wohn-Riester und KfW -Finanzierung

Wohnriester steht demjenigen als Option zur Verfügung, der bei der Altersvorsorge einen riestergeförderten Bausparvertrag gesetzt hat. Die KfW-Finanzierung fördert über ihre Programme zum Thema „Altersgerecht Umbauen“ barrierefreies Wohnen durch zinsgünstige Kredite und Investitionszuschüsse. Dabei profitieren nicht nur Menschen mit einem akuten Bedarf ab einem barrierefreien Wohnumfeld, sondern Personen jeden Alters, die ihr Zuhause so gestalten möchten, dass es generationsübergreifend genutzt werden kann.

Verschiedene Förderungsprogramme der KfW finden Sie unter folgendem Link: Förderprodukte für bestehende Immobilien – Übersicht | KfW

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