Denen helfen, die Unterstützung benötigen!

Denen helfen, die Unterstützung benötigen!

Wir brauchen Wohnungsbau, und zwar dort, wo es Menschen gibt, für die der Wohnraum nicht bezahlbar ist. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, die es attraktiv machen, in den sozialen Wohnungsbau zu investieren. Hier engagiert sich Haus & Grund auf allen Ebenen: national, regional, lokal! Bundesweit ist Haus & Grund mit seinen über 900.000 Mitgliedern ein starker Interessenvertreter. Allein in Wolfsburg und Umgebung nutzen über 2.100 Mitglieder die Leistungen von Haus & Grund, die dadurch auch vor Ort engagiert in Politik und Stadtentwicklung mitwirken.

H&G fordert Umstellung der HK-Abrechnung

H&G fordert Umstellung der HK-Abrechnung

Wolfsburger Verein fürchtet Verpuffung der Klimaschutzabgabe

„Eine Umstellung der Heizkostenabrechnung durch die CO2-Bepreisung mitten im Kalenderjahr bedeutet einen enormen Aufwand für jeden Vermieter und ist teuer“, kommentiert Peter Tabrizian, Vorsitzender des Eigentümerverbandes Haus und Grund Wolfsburg und Umgebung, die Pläne der Ampelkoalition. Im Koalitionsvertrag ist ein Stufenmodell zum 1. Juli 2022 geplant, durch das sich dann auch Vermieter über die Heizkosten eine CO2-Abgabe zu zahlen haben. „Unabhängig von besseren Modellen macht man eine solche Änderung zu Beginn eines Kalenderjahres, wenn die turnusgemäße Heizkostenabrechnung ansteht.“

Der Dachverband Haus & Grund Deutschland hatte die Bundesregierung bereits mehrfach aufgefordert, ein sinnvolles und tragbares Modell gemeinsam mit den Eigentümern zu entwickeln. Nach Ansicht des Bundesverbands-Vorsitzenden Kai Warnecke sind die Berechnungsmodelle ohnehin sozial unausgegoren. Die Umstellung wäre überflüssig, wenn die Regierungskoalition die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes an die Verbraucher zurückgeben würde. „Die Verbraucher würden so für ihren CO2-Verbrauch bezahlen und sie würden durch das Klimageld entlastet. Das wäre sozial- und klimapolitisch die beste Lösung“, erklärte Warnecke.

Die bisherigen Vorschläge gehen an den Realitäten des Marktes vorbei, meint der Wolfsburger H&G-Vorsitzende. „Viele unserer Mitglieder wollen ihre Immobilien energetisch sanieren – aber Handwerksfirmen sind lange ausgebucht und es fehlt an Material. Es kann doch nicht sein, dass die darum zur Kassen gebeten werden, wie auch die Mieter, die auf den energetischen Zustand ihrer Wohnung in der Regel kaum Einfluß haben.“ Für eine halbwegs gerechte Berechnung müsse zudem jedes Gebäude aktuell energetisch neu bewertet werden.

In diese Kerbe schlägt auch der Bundesverband. Nach den jetzigen Plänen sollen die Kosten schlicht halbiert werden, solange ein neuer Stufenplan nicht fertig ist oder nicht umgesetzt werden kann. „Wenn der Vermieter die dann teuren Heizkosten mitzahlen soll, darf dies nicht unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes geschehen“, betonte Verbandschef Kai Warnecke. Wer schon energetisch modernisiert hat, der sollte von den neuen Kosten befreit werden. „Das gibt zusätzliche Anreize für die Eigentümer weiter in eine bessere Klimabilanz ihrer Gebäude zu investieren“, unterstützt der Wolfsburger Tabrizian. „Auch unsere Mitglieder wollen gern einen Beitrag für den Klimaschutz leisten, dazu auch im Interesse der Mieter. Aber es sollte dann auch funktionieren und möglich schnell wirken.“ Er lud die Bundestagsabgeordneten der Region in den Dialog mit den Vermietern zu nutzen, „gerne auch gemeinsam mit dem Mieterbund. Es muss jetzt schnell gehandelt werden, damit eine verträgliche und sinnvolle Lösung dabei herauskommt und nicht nur eine symbolische Abgabe, die die ohnehin schon gebeutelten Haushaltskassen einfach nur weiter belasten.“

Steigende Energiepreise sozial abfedern

Steigende Energiepreise sozial abfedern

Haus & Grund für Klimageld und höheres Wohngeld

Um steigende Preise für fossile Energien sozial abzufedern, schlägt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland ein höheres Wohngeld sowie ein Pro-Kopf-Klimageld vor. „Die Bepreisung von CO2-Emissionen wird nur akzeptiert, wenn einkommensschwache Haushalte dadurch finanziell nicht überfordert werden. Hier muss die neue Regierung zügig handeln“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Er sehe bei den drei verhandelnden Parteien gute Chancen, dass diese beiden Maßnahmen verabredet werden. Insbesondere das Klimageld sei ein wichtiger Beitrag für eine gelingende Energiewende. „Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollten jedes Jahr an jeden einzelnen Bürger zurücküberwiesen werden. Da einkommensschwache Haushalte durchschnittlich weniger CO2 verbrauchen als einkommensstarke, aber beide den gleichen Betrag zurückerhielten, wäre hier der soziale Ausgleich direkt spürbar. Gleichzeitig bliebe die lenkende Funktion der CO2-Bepreisung vollständig erhalten“, erläuterte Warnecke.

Fotonachweis: Haus & Grund Deutschland

Starkregen und offene Fenster – Mieter haftet

Starkregen und offene Fenster – Mieter haftet

Mieter müssen für Schäden durch Starkregen am Haus und an der Wohnungseinrichtung haften, wenn sie Dachfenster, Balkontüren und generell Wohnungsfenster geöffnet oder auf „Kippstellung“ lassen und der Regen deshalb in die Räume eindringen kann. Das gilt besonders nach entsprechenden Unwettervorhersagen. Darauf weist jetzt Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e.V. hin. Der Vorstandsvorsitzende Peter Tabrizian: „Gerade bei entsprechenden Warnungen durch die Medien und Wetterdienste handeln Mieter fahrlässig, wenn sie sich trotzdem nicht um offen bleibende Fenster und Türen kümmern. Das gilt ganz besonders im Falle längerer Abwesenheit während des Urlaubs, trifft aber auch bei entsprechenden Unwetterwarnungen für kurzzeitigere Abwesenheitszeiträume zu; so zum Beispiel dann, wenn man abends Freunde besucht oder ins Kino geht, und in dieser Zeit die Wohnung durch eindringendes Regenwasser überschwemmt wird.. Haftungsgrundlage ist dann eine verschuldet verletzte Sorgfaltspflicht im Umgang mit den Mieträumen, die aus dem Mietvertrag folgt. Auch die gesetzliche Schadensersatzhaftung greift zulasten des Mieters ein.“

Hintergrund: Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Wasserschäden durch offengebliebene Fenster und Türen in aller Regel nicht. Ohne Elementarschadenzusatz deckt sie nur Leitungswasserschäden ab. Mit Elementarschadenzusatz kommt es in aller Regel auf den einzelnen Fall an, ob die Versicherer für eingedrungenes Regenwasser eintreten oder nicht. Ist aber ein Verschulden eines Hausbewohners ursächlich für den Wassereintritt, ist die Gebäudeversicherung in aller Regel aus der Haftung raus. Der Schaden ist in diesem Fall vom Mieter oder von seiner Haftpflichtversicherung zu ersetzen.

Weil er mit den gemieteten Räumen allzu sorglos umgegangen ist und dadurch zumindest fahrlässig einen Wasserschaden am Haus und eventuell auch in den Räumlichkeiten seiner Mitbewohner und Nachbarn verursacht hat, kommen eine Abmahnung und im wiederholten Fall eine Kündigung des Mietverhältnisses infrage, so Haus & Grund Wolfsburgund Umgebung e.V. weiter. Das Landgericht (LG) Berlin hält eine Kündigung dann für gerechtfertigt, wenn es während der Abwesenheit des Mieters zu einem Schaden wegen offengelassener Fenster kommt (LG Berlin, Urteil vom 22.1.2014 – 65 S 268/13).

Fotonachweis: Adam Ciemniak

H&G fordert Umstellung der HK-Abrechnung

Prima Klima!

Klimaschutz ist Trumpf, gerade auch bei Gebäuden. CO2-Emissionen durch das Heizen sollen reduziert werden. Durch eine verbesserte Heiztechnik und durch eine optimierte Wärmedämmung soll Heizenergie möglichst eingespart werden. Soweit sie noch nötig ist, soll sie durch den Einsatz regenerativer sauberer Energien gewonnen werden. Deshalb hat der Gesetzgeber das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Bündel bisheriger Vorschriften zum Energierecht ab dem 1. November 2020 in Kraft gesetzt. Was ist neu?

Ineffiziente und alte Heizungen sollen ab 2026 nicht mehr betrieben werden, betont Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e. V. Dazu der Vorsitzende, Dipl.-Ing. Manfred Malecha: „Das gilt für Heizsysteme, die mit Kohle oder ausschließlich mit Heizöl betrieben werden. Hybridheizungen bleiben weiter zulässig und können nachträglich darauf umgerüstet werden. Ab einem Alter von 30 Jahren müssen Brenner entsprechend der neuen Gesetze außer Betrieb genommen bzw. gewechselt werden“, wie Malecha unterstreicht. Auch aus Gründen der Öl- Einsparung ist dies sinnvoll, da zukünftig mit einen erhöhtem Ölpreis zu rechnen sein wird. Geschäftsführer Adam Ciemniak ergänzt: „In Neubauten müssen erneuerbare Energien zum Heizen genutzt werden, also zum Beispiel Energie aus Fotovoltaik-, Solarwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Auch erneuerbare Fern- und Abwärme ist akzeptiert.“

Strom aus eigener Produktion wie etwa einer Fotovoltaik-Anlage wird angerechnet. Immer begehrter wird dabei die Kopplung mit Ladesäulen zum Betrieb elektrischer Fahrzeuge (Mobilität). Dazu gibt es bereits attraktive staatliche Förderprogramme, von denen im Endeffekt in Vermietungslagen auch Mieter profitieren können (Mieterstrom).

Für den Verkauf ist ebenso wie bei Vermietung ein Energieausweis Pflicht. Laut Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e. V. wird jetzt danach auch die Inanspruchnahme einer kostenlosen Energieberatung bei Sanierung oder bei Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern vorgeschrieben. Hier verweist der Verein seine Mitglieder an den Kooperationspartner „Wolfsburger EnergieAgentur“ in der Heßlinger Straße 1-5.

Schließlich gewinnt die Rolle von Energieausweisen an Bedeutung: Ihre Aussteller müssen bestehende Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um Modernisierungsempfehlungen geben zu können. Entsprechende Pflichtangaben zur energetischen Gebäudequalität gehören in jede Immobilienanzeige.

CO²-Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden.

Sie werden ab 2021 bepreist und verteuern das Heizen mit Gas und mit Öl. Nach den Vorstellungen der Politik sollen sich Vermieter und Mieter die entstehenden Mehrkosten teilen. Dadurch soll zu energetischen Gebäudesanierungen motiviert werden. Nach der Meinung von Haus & Grund bleibt das jedoch blanke Theorie.

WEG-Reform: Wichtige Änderungen vorziehen

WEG-Reform: Wichtige Änderungen vorziehen

Umlaufbeschlüsse erleichtern, digitale Teilnahme an Versammlungen ermöglichen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sprach sich heute dafür aus, einige Teile der nun erst für den Herbst geplanten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorzuziehen. „Sich für die WEG-Reform Zeit zu nehmen und diese gründlich zu überarbeiten ist richtig. Im Zuge der Covid-19-Pandemie sollte der Bundestag jedoch schnell Umlaufbeschlüsse erleichtern und die digitale Teilnahme an Eigentümerversammlungen ermöglichen“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Die Maßnahmen würden dazu führen, dass die Gemeinschaften der Wohnungseigentümer wieder handlungsfähig werden. Zudem seien die Verwalter dann nicht gezwungen, auf der Grundlage einer Notbefugnis ohne Einbeziehung der Wohnungseigentümer handeln zu müssen. „Um reguläre Versammlungen mit den gebotenen Abstandsregeln durchzuführen, müssen viele Eigentümergemeinschaften derzeit größere Räumlichkeiten anmieten. Solche Kosten könnten entfallen, wenn der Bundestag diese Änderungen noch vor der Sommerpause verabschiedet“, unterstrich Warnecke.