Prima Klima!

Prima Klima!

Klimaschutz ist Trumpf, gerade auch bei Gebäuden. CO2-Emissionen durch das Heizen sollen reduziert werden. Durch eine verbesserte Heiztechnik und durch eine optimierte Wärmedämmung soll Heizenergie möglichst eingespart werden. Soweit sie noch nötig ist, soll sie durch den Einsatz regenerativer sauberer Energien gewonnen werden. Deshalb hat der Gesetzgeber das Gebäudeenergiegesetz (GEG) als Bündel bisheriger Vorschriften zum Energierecht ab dem 1. November 2020 in Kraft gesetzt. Was ist neu?

Ineffiziente und alte Heizungen sollen ab 2026 nicht mehr betrieben werden, betont Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e. V. Dazu der Vorsitzende, Dipl.-Ing. Manfred Malecha: „Das gilt für Heizsysteme, die mit Kohle oder ausschließlich mit Heizöl betrieben werden. Hybridheizungen bleiben weiter zulässig und können nachträglich darauf umgerüstet werden. Ab einem Alter von 30 Jahren müssen Brenner entsprechend der neuen Gesetze außer Betrieb genommen bzw. gewechselt werden“, wie Malecha unterstreicht. Auch aus Gründen der Öl- Einsparung ist dies sinnvoll, da zukünftig mit einen erhöhtem Ölpreis zu rechnen sein wird. Geschäftsführer Adam Ciemniak ergänzt: „In Neubauten müssen erneuerbare Energien zum Heizen genutzt werden, also zum Beispiel Energie aus Fotovoltaik-, Solarwärme- und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Auch erneuerbare Fern- und Abwärme ist akzeptiert.“

Strom aus eigener Produktion wie etwa einer Fotovoltaik-Anlage wird angerechnet. Immer begehrter wird dabei die Kopplung mit Ladesäulen zum Betrieb elektrischer Fahrzeuge (Mobilität). Dazu gibt es bereits attraktive staatliche Förderprogramme, von denen im Endeffekt in Vermietungslagen auch Mieter profitieren können (Mieterstrom).

Für den Verkauf ist ebenso wie bei Vermietung ein Energieausweis Pflicht. Laut Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e. V. wird jetzt danach auch die Inanspruchnahme einer kostenlosen Energieberatung bei Sanierung oder bei Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern vorgeschrieben. Hier verweist der Verein seine Mitglieder an den Kooperationspartner „Wolfsburger EnergieAgentur“ in der Heßlinger Straße 1-5.

Schließlich gewinnt die Rolle von Energieausweisen an Bedeutung: Ihre Aussteller müssen bestehende Gebäude vor Ort oder anhand geeigneter Fotos bewerten, um Modernisierungsempfehlungen geben zu können. Entsprechende Pflichtangaben zur energetischen Gebäudequalität gehören in jede Immobilienanzeige.

CO²-Emissionen müssen im Energieausweis genannt werden.

Sie werden ab 2021 bepreist und verteuern das Heizen mit Gas und mit Öl. Nach den Vorstellungen der Politik sollen sich Vermieter und Mieter die entstehenden Mehrkosten teilen. Dadurch soll zu energetischen Gebäudesanierungen motiviert werden. Nach der Meinung von Haus & Grund bleibt das jedoch blanke Theorie.

WEG-Reform: Wichtige Änderungen vorziehen

WEG-Reform: Wichtige Änderungen vorziehen

Umlaufbeschlüsse erleichtern, digitale Teilnahme an Versammlungen ermöglichen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland sprach sich heute dafür aus, einige Teile der nun erst für den Herbst geplanten Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) vorzuziehen. „Sich für die WEG-Reform Zeit zu nehmen und diese gründlich zu überarbeiten ist richtig. Im Zuge der Covid-19-Pandemie sollte der Bundestag jedoch schnell Umlaufbeschlüsse erleichtern und die digitale Teilnahme an Eigentümerversammlungen ermöglichen“, forderte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Die Maßnahmen würden dazu führen, dass die Gemeinschaften der Wohnungseigentümer wieder handlungsfähig werden. Zudem seien die Verwalter dann nicht gezwungen, auf der Grundlage einer Notbefugnis ohne Einbeziehung der Wohnungseigentümer handeln zu müssen. „Um reguläre Versammlungen mit den gebotenen Abstandsregeln durchzuführen, müssen viele Eigentümergemeinschaften derzeit größere Räumlichkeiten anmieten. Solche Kosten könnten entfallen, wenn der Bundestag diese Änderungen noch vor der Sommerpause verabschiedet“, unterstrich Warnecke.

„Sei fair“ – Wir unterstützen Kampagne gegen häusliche Gewalt

„Sei fair“ – Wir unterstützen Kampagne gegen häusliche Gewalt

„Sei fair – Schütze Dein Kind vor dem Virus und vor häuslicher Gewalt“

 
Auf Initiative des Vorsitzenden Raik Lößnitz vom Verein KindgeRecht e.V. beteiligen wir uns an einer Kampagne zum Thema häusliche Gewalt . Weitere Unterstützer sind die Neuland Wohnungsgesellschaft, die Diakonie Wolfsburg, Volkswagen Immobilien und die Jugendförderung Wolfsburg.
 
In der kommenden Woche werden Flyer und Plakate verteilt, bzw. ausgehängt. Ziel der Kampagne ist es, den Betroffenen Möglichkeiten und Ideen an die Hand zu geben, um die schlimmste mögliche Situation im häuslichen Umfeld zu vermeiden. Hierzu werden im Flyer einige Tipps zum Umgang in schwierigen Situationen an die Hand gegeben, aber auch wichtige Rufnummern noch einmal weitergegeben.
 
In der aktuellen Krisensituation sind alle besonders gefordert mit Einschränkungen des Alltags, mit der räumlichen Enge der eigenen Wohnung und mit den Unsicherheiten in der Zukunft umzugehen. Das schafft auf der einen Seite eine besondere Enge und auf der anderen Seite Ängste, Frust und im Grunde auch ganz neue Alltagssorgen.
 
Seit Menschen in vielen Ländern weltweit im Lockdown leben, nur selten vor die Tür treten oder andere treffen können, seit Frauen, Männer und Familien auf engstem Raum zusammen sein müssen, nimmt die Zahl von Übergriffen in den eigenen vier Wänden zu. Ein Szenario, vor dem Frauenhäuser und Hilfsorganisationen auch in Deutschland warnen.
 
Die Ausgangsbeschränkungen bedeuten für alle Familien eine zusätzliche Belastung. Es wird Homeoffice durchgeführt. Die Kinder sind zu Hause. Es fehlen soziale Kontakte. Es bestehen vielleicht Existenzängste. Und es gibt kaum Möglichkeiten, kritische Situationen zu verlassen, beispielsweise zu Freundinnen und Freunden zu gehen oder ins Sportstudio. Besonders schwierig wird es, wenn es ohnehin schon Konflikte, eventuell auch schon verbale und psychische Gewalt gegeben hat. Da besteht ein hohes Risiko, dass sie jetzt eskalieren, aus verbaler auch körperliche Gewalt wird.
 
Mit der Kampagne möchten die Beteiligten noch einmal auf dieses schwierige Thema aufmerksam machen und Möglichkeiten aufzeigen, diese besonderen Situationen gar nicht erst aufkommen zu lassen. Dort wo aber schon vor der Corona-Krisensituation Gewalt und Aggression in der Familie vorherrschte wird dies aber nicht ausreichen. Hier macht sich der Verein besonders Sorgen um die Situation der Kinder und des jeweils unterlegenen Elternteils.
 

Coronavirus – Anpassung unseres Geschäftsbetriebes

Seit dem 14.03.2020 ist auch Wolfsburg nach amtlicher Meldung vom Corona-Virus betroffen. Die Bundesregierung hat am 12. März 2020 den Pandemiezustand erklärt und an die Bevölkerung appelliert, jeden nicht zwingenden persönlichen Kontakt zu vermeiden. Wir setzen die Nachrichtenlage als bekannt voraus.
 
Um unseren Beitrag gegen eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu leisten, stellen wir mit sofortiger Wirkung den persönlichen Beratungsdienst auf einen telefonischen Beratungsdienst um. Dies gilt auch für den Geschäftsbetrieb unserer Haus & Grund Verwaltungs- und
Servicemitarbeiter. Der Schriftverkehr wird weiter von der Geschäftsstelle aus wie gewohnt erledigt
 
Aufgrund übereinstimmender Meldungen der öffentlichen Medien sind mit Stand vom 16.03.2020 Zusammenkünfte in Vereinen verboten. Aus diesem Grund findet die für den 21.04.2020 geplante Jahreshauptversammlung im Congresspark Wolfsburg nicht satt.
 
Die Jahreshauptversammlung 2020 von Haus und Grund Wolfsburg muss wegen der unabänderlichen Umstände aufgrund höherer Gewalt auf einen späteren Zeitpunkt, bis die Pandemiewarnung aufgehoben ist, verschoben werden. Der neue Termin wird dann allen rechtzeitig bekannt gegeben.
 
Aufgrund der immer ernster werdenden gesundheitlichen Lage bitten wir für unsere
Vorgehensweise sehr höflich um Verständnis.
 

Umfrage: Hohe Zufriedenheit im privaten Mietsektor

Umfrage: Hohe Zufriedenheit im privaten Mietsektor

Haus & Grund: Private Vermieter sind vor allem an guten Mietverhältnissen interessiert

Mieter bei privaten Kleinvermietern sind mit ihren Mietverhältnissen überdurchschnittlich zufrieden. Das belegt eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Auftrag von Haus & Grund Deutschland durchgeführt hat. „Dieses Bild stimmt mit den Ergebnissen unserer jährlichen Vermieterbefragung überein“, betont Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Die Umfragen zeigen, dass private Vermieter vor allem an guten Mietverhältnissen interessiert sind und ihnen dies weitestgehend auch gelingt. Die persönliche Beziehung zwischen Vermieter und Mieter ist eine völlig andere als bei großen Wohnungsunternehmen. Das zahlt sich bei der Zufriedenheit der Mieter aus.“

In der aktuellen Civey-Umfrage gaben 36,7 Prozent aller Befragten an, mit ihrem Vermieter sehr zufrieden zu sein. Weitere 37 Prozent sind eher zufrieden. In der Gruppe der Mieter, die in Wohnungen von privaten Kleinvermietern leben – 60 Prozent der Befragten – ist die Zufriedenheit noch höher: 47,5 Prozent dieser Mieter sind sehr zufrieden, 27,8 Prozent eher zufrieden. Die repräsentative Umfrage wurde zwischen dem 31.Oktober und dem 1. November 2019 unter 2.500 Mietern in Deutschland durchgeführt.

Herbstlaub: „Kein Kraut dagegen gewachsen“

Herbstlaub: „Kein Kraut dagegen gewachsen“

(Wolfsburg, 14.11.2019) Laubfall ist ein natürlicher Prozess. Deshalb können sich  Hauseigentümer nicht dagegen wehren, wenn auf dem Nachbargrundstück stehende Bäume im Herbst durch fallendes Laub das eigene Grundstück verschmutzen. Dies  erklärt Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e. V. (kurz H&G Wolfsburg) unter Bezug auf die ständige Rechtsprechung.

Dazu Geschäftsführer Adam Ciemniak: „Eine Kappung oder gar Fällung störender Gehölze können Nachbarn nicht verlangen. Der Nachbar muss also zum Besen greifen und fegen. In aller Regel kann er dafür keine Entschädigung vom Eigentümer der „laubspendenden Bäume“ verlangen (siehe BGH-Urteil vom 20.9.2019-V  ZR 218/18 und Urteil vom 27.10.2017-V ZR 8/17; OLG Hamm, Urteil vom 01.12.2008–5 U 161/08). Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen.

Dazu erklärt Ciemniak: „Hält Nachbars Baum den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zur eigenen Grenze nicht ein (für Niedersachsen: §§ 50 -52 NRG), können sich Ansprüche auf Kappung oder sogar auf Beseitigung des Baumes ergeben. Können diese Ansprüche aber wegen eventueller Ausschlussfristen im landeseigenen Nachbarrecht (für Niedersachsen vergleiche dazu §§54, 55 NRG) nicht mehr erfolgreich durchgesetzt  werden, so kann sich wegen des erhöhten  Reinigungsaufwandes durch abgefallenes Laub, Fallobst, Nadeln, Blüten und Zapfen dieser Bäume ein Anspruch auf eine Geldentschädigung ergeben (§ 106 Abs. 2 Satz 2 BGB analog). Nachmessen kann also helfen.

Beseitigungsansprüche kommen auch dann infrage, wenn die Einwirkungen von Nachbars Bäumen bereits objektiv feststellbare physische Auswirkungen auf das eigene Eigentum haben oder wenn die Bäume krank, sonst vorgeschädigt und deshalb nicht mehr standsicher sind.