Straßenausbau-Beiträge: Politik schummelt!

Straßenausbau-Beiträge: Politik schummelt!

 
 

Eine Verbände-Allianz in Niedersachsen macht weiterhin Front gegen die Neuregelungen zur Einforderung von Straßenausbaubeiträgen, die der Niedersächsische Landtag mit der Reform des Kommunalabgabengesetzes am 23. Oktober 2019 beschließen wird. Haus & Grund Niedersachsen, Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Verband Wohneigentum Niedersachsen und das Landvolk Niedersachsen erklären dazu einmütig:

 
In den letzten 2 Jahren haben wir uns intensiv auf sachlicher Grundlage mit der GroKo-Politik dazu auseinandergesetzt und für die kompromisslose Abschaffung der Ausbaubeiträge plädiert. Die Landesregierung hat stets dagegen gehalten, die gesetzliche Abschaffung der landesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage zur Erhebung von Beiträgen müsse dann vom Land durch Finanzausgleich an die Kommunen kompensiert werden (Konnexitätsprinzip), das sei nicht zu stemmen.
 
Falsch: Denn das Konnexitätsprinzip gilt nach Art. 57 Absatz 4 S. 1 – 3 LV nur für übertragene oder veränderte „Pflichtaufgaben“ – §§ 6, 6 b Nds. KAG sind dagegen nur „Kann“-Vorschriften; die Gemeinde übernimmt also keine Verpflichtung, sondern hat die Wahl, Beiträge zu erheben oder nicht. Also muss auch nichts ausgeglichen werden. Und vor allem: Von 2000 – 2012 ist der von den Gemeinden und Kreisen an das Land gezahlte Finanzausgleich im Steuerverbund von 5,5 auf 12 Milliarden € gewachsen. Für das Jahr 2019 können 15 Milliarden € veranschlagt werden (Quelle BdSt Niedersachsen / Bremen – Anlage). Geld für einen Finanzausgleich wäre also mehr als ausreichend vorhanden.
 
Das zweite Argument: Die Abschaffung der Beiträge sei ein schwerer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung und gefährde die Sicherung der Infrastruktur! Falsch und ebenfalls irreführend: Denn die kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 GG) wird nur durch den ausführenden gesetzlichen Rechtsrahmen bestimmt und begrenzt, den das Land frei vorgeben kann.
 
Dazu Haus & Grund Landeschef Dr. Hans Reinold Horst: Als Betroffener fühlt man sich wie bei der „Reise nach Rom“ – man sitzt immer zwischen den Stühlen: Das Land verweist auf den Finanzbedarf und das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, die Gemeinden darauf, man sei verpflichtet geschaffene landesrechtliche Grundlagen zur Beitragserhebung umzusetzen. Die einen schieben es auf die anderen, und die Bürgerinnen und Bürger dürfen nur zahlen.
 
Bernhard Zentgraf, Vorsitzender des Steuerzahlerbundes, ergänzt: Von dem ursprünglichen Kompromissvorschlag ist auch nichts übrig geblieben. Diskutierte Erleichterungen bei der Tilgung des erhobenen Beitrags können frei von der Gemeinde per Satzung gewährt werden – oder eben nicht. Verpflichtet sind die Gemeinden dazu nicht – im Gegenteil können sie frei entscheiden. Ob dann überhaupt etwas von den so lange diskutierten Erleichterungen bei den betroffenen Eigentümern ankommt, hat also allein die Gemeinde in der Hand. Besonders ärgerlich: Sozusagen über Nacht ist die ursprünglich geplante Pflicht der Gemeinde weggefallen, für beitragsbelastete Straßen den Nachweis zu erbringen, dass man selbst in den letzten 25 Jahren seiner Instandhaltungspflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Im Vorfeld hatte es dazu immer wieder Missbrauchsfälle auch in der Region Hannover gegeben: Instandhaltungskosten, die die Gemeinde selbst als Trägerin der Straßenbaulast tragen muss, sind in die Beitragsbescheide zulasten der Bürger mit eingerechnet worden.
 
Tibor Herczeg, Geschäftsführer des Verbandes Wohneigentum, und Harald Wedemeyer, Justiziar beim Landvolk Niedersachsen, teilen diese Kritik: „Obwohl der Berg jahrelang gekreißt hat, wird durch den als sicher vorauszusehenden Landtagsbeschluss nicht einmal eine Maus geboren. Von den Kompromissgedanken bleibt unter dem Strich nichts übrig.“ Alle beteiligten Verbände sind sich in ihrer Zusammenfassung einig: Der von der Landesregierung  vorgeschlagene und jetzt vor seinem Beschluss stehende „Kompromiss“ bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist also tatsächlich schon im Ansatz „faul“. Greifen dann auch noch die vorgetragenen Argumente für eine Beibehaltung des Ausbaubeitrags in der Sache nicht, dann will sich der Staat letztendlich „zweimal“ bezahlen lassen; er will seine Bürgerinnen und Bürger weiter schröpfen! Denn zur Finanzierung seiner Aufgaben bekommt er bereits Steuern, Gebühren und Beiträge.
 
Dass der Instandhaltungsnachweis kommentarlos über Nacht aus der Beschlussvorlage herausgefallen ist und dies erst 7 Tage vor der Plenumssitzung öffentlich wird, empfinden alle Verbandsvertreter als schlechten Politikstil. Die Folgerung: Wir werden den Straßenausbaubeitrag so lange weiter bekämpfen, bis er in Niedersachsen wie in anderen Bundesländern auch vom Tisch ist!
 
Hintergrund: Der Niedersächsische Landtag wird auf Initiative der Regierungsfraktionen von SPD und CDU die Straßenausbaubeiträge im niedersächsischen Kommunalabgabengesetz neu regeln. Den teilweise hohen Beitragslasten für Grundstücksanlieger bei der Sanierung gemeindlicher Straßen soll entgegengetreten werden. Dazu sollen den Rathäusern mehr Spielräume zur Stundung der Beitragsforderungen oder bei Vergünstigungen für Eck- und
Großgrundstücke eingeräumt werden. Freiwillig sollen die Gemeinden zudem künftig eine Verwendung der Beiträge und einen höheren Eigenanteil zur Finanzierung des Straßenbausbeschließen können.

Studie zu Müllgebühren: Wolfsburg schneidet gut ab

Studie zu Müllgebühren: Wolfsburg schneidet gut ab

(Wolfsburg) Wohnen in Deutschland soll bezahlbar bleiben. Hierbei stehen meistens zu hohe Energiekosten, Grundsteuern oder Mietkosten im Vordergrund. Nebenkosten wie Müll und Abwasser fallen hierbei oft hinten runter. Grund dafür: Verbraucher haben selten die Möglichkeit, sich über die Höhe der Gebühren zu informieren und die eigenen Kosten mit denen anderer Städte zu vergleichen. Dabei können und sollten Städte sowie Gemeinden mit dazu beitragen, die Kosten gering zu halten.

Um einen Vergleich der Müllgebühren zu ermöglichen, hat sich das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland die nach Einwohnern 100 größten Städte in Deutschland angeschaut. Die Studie vergleicht die Kosten der Müllabfuhr für einen vierköpfigen Musterhaushalt unter Berücksichtigung des Abholrhythmus und des Serviceumfangs. Hierbei schneidet Wolfsburg gut ab und belegt Platz 22 im Ranking. Somit sind die Müllgebühren in Wolfsburg geringer als etwa in Braunschweig (Platz 35) oder Hannover (Platz 71).

Dr. Herbert Engel, Vorstand der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS), sagt folgendes zu der Platzierung: „Die WAS bemüht sich seit ihrer Gründung durch die Stadt Wolfsburg zum 1. Januar 2005, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt eine gesetzeskonforme Abfallentsorgung zu bestmöglichen Gebühren bieten zu können. Dass uns dies bis heute gelingt, belegen die guten Platzierungen in den Müllgebührenrankings, die Haus & Grund regelmäßig deutschlandweit durchführt. Über das gute Abschneiden sind wir stolz, aber ganz besonders darüber, dass es uns so erfolgreich gelungen ist, die Abfallgebühren seit 2005 auf diesem günstigen Niveau anbieten zu können“.

Insgesamt zeigt die Studie hohe Unterschiede. Wo in Flensburg (erster Platz) eine vierköpfige Familie beispielsweise für einen 14-tägigen Vollservice 130,20 Euro zahlt, werden in Leverkusen (letzter Platz) für einen 14-tägigen Teilservice 562,16 Euro fällig. Das seien jedes Jahr rund 430 Euro mehr – bei einem geringeren Service – so Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er betonte, dass mit der Studie keine Stadt an den Pranger gestellt werden solle: „Wir wollen für Transparenz sorgen und die Städte und Gemeinden motivieren, ihre Dienstleistungen für die Bürger günstiger, flexibler und transparenter anzubieten. Damit könnten sie einen erheblichen Beitrag zur Verringerung der Wohnkosten leisten“.

Das Müllgebührenranking soll Verbrauchern, kommunalen Verwaltungen sowie den politisch Verantwortlichen als nützliches Instrument dienen. Es liefert wichtige Informationen zu der aktuellen Wettbewerbspositionierung der Städte und hilft dabei, die attraktive Standortbedingung besser einschätzen zu können.

Die gesamte Studie erhalten Sie auf der Internetseite (Downloadbereich) von Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung.

Haus & Grund Wolfsburg ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern, davon über 2.100 aus Wolfsburg und Umgebung. 

Sebastian Nuß stellt sich vor

Sebastian Nuß stellt sich vor

Unser neuer Berater Sebastian Nuß stellt sich vor

Das Eigenheim und die eigenen Immobilien sind meist der mit Abstand größte Teil des Vermögens – umso besser, wenn der Besitz gegen alle Eventualitäten abgesichert ist. Welche Policen sinnvoll sind – und welche nicht? Diese Fragen stellen sich viele unserer Mitglieder. Sebastian Nuß arbeitet seit zwölf Jahren mit dem Schwerpunkt Vermögensaufbau und Erbschaftsplanung in Wolfsburg. Und das ungebunden von einem Versicherungsunternehmen, und berät sie kostenlos in unserer Geschäftsstelle. Seine Sprechstunde ist dienstags 10-13 Uhr, eine Terminvereinbarung ist nötig.

Meist erfährt man erst nach einem Schadenfall ob und wie gut man versichert ist. Da ist es aber meist schon zu spät. Um Ihnen schlechte Erfahrungen mit Versicherungen zu ersparen, bieten wir Ihnen eine neue Dienstleistung an:

–              Eine unabhängige Versicherungsberatung für Mitglieder

–              Bedarfsermittlung und Angebotsvergleich im Termin

–              Hilfestellung bei Konflikten oder im Schadensfall

–              Unterstützung beim Schriftverkehr oder bei Beschwerden an Versicherungen

Haben Sie ein Problem mit Ihrer Versicherung? Benötigen Sie Hilfe bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung? Möchten Sie prüfen lassen ob Sie über- oder unterversichert sind?

Überhitzte Wohnungen

(Wolfsburg, 15.07.2019) Durch heiße sommerliche Außentemperaturen überhitzende Wohnungen geben keinen Anlass zur Minderung der Miete. Darauf weist jetzt Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung hin. Herr Malecha als 1. Vorsitzender erklärt dazu: „Anders als bei geschäftlich oder gewerblich genutzten Immobilien gibt es bei Mietwohnungen keine Vorschrift, nach der es in der Sommerzeit im Innenraum kühler bleiben muss. Gibt es dann keine speziellen Absprachen im Mietvertrag, dann kann der Mieter die Miete nicht wegen zu heißer Innentemperaturen kürzen. Das gilt auch für Dachgeschosswohnungen, egal ob die Wohnung unter einem Flachdach oder unter einem Satteldach liegt.“

Nur in Mieträumen, in denen vom Vertrag her zweckgerichtet gearbeitet wird, gibt es einen gesetzlichen Hitzeschutz für die Arbeitnehmer. Einschlägig ist die Arbeitsstättenverordnung, die eine Innentemperatur von über 26 C° nicht toleriert. Hier muss dann der Arbeitgeber, also zunächst der Mieter, Maßnahmen ergreifen, die die Sommerhitze „aussperren“ oder zumindest auf das erlaubte Temperaturmaß reduzieren. Kann er das nicht, weil er zum Beispiel dafür Sonnenmarkisen oder Außenrollos fest montieren muss oder andere bauliche Eingriffe vornehmen muss, so ist der Vermieter berufen, Abhilfe durch geeignete Maßnahmen zu schaffen. „Dies gilt aber nicht für Wohnraum“, wie Dipl. Ing. Malecha hervorhebt. 

Dagegen gehört eine funktionierende Wasserversorgung immer zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, wie Haus & Grund Wolfsburg unter Berufung auf ein Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 29.11.2018 (Az.: 15 S 112/17) hervorhebt. 

Mehr Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem örtlichen Haus & Grund Verein in Wolfsburg, Poststraße 38 oder auf der Homepage www.hug-wob.de.

Haus & Grund Wolfsburg ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern, davon ca. 2.100 aus Wolfsburg und Umgebung. 

Grundsteuer bleibt umlagefähig

Grundsteuer bleibt umlagefähig

Haus & Grund begrüßt Bestätigung des Bundesbauministeriums

Die Grundsteuer wird umlagefähig bleiben, egal wie die geplante Reform gestaltet wird. Darüber seien sich die drei Koalitionsparteien einig. Das hat Marco Wanderwitz, Staatssekretär im Bundesbauministerium, anlässlich des 133. Zentralverbandes von Haus & Grund Deutschland in Berlin klargestellt. „Das ist eine hervorragende Nachricht und ein Signal hin zu einer vernünftigen, sachlichen Wohnungspolitik“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.

In Bezug auf die aktuelle Mietrechtsdebatte erläuterte Wanderwitz vor rund 500 Delegierten und Gästen des Eigentümerverbandes, es werde nur das kommen, was im Koalitionsvertrag steht, sowie eine Verlängerung des Bindungs- und Betrachtungszeitraumes bei den Mietspiegeln. Haus & Grund begrüßt, dass damit alle weitergehenden Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium – wie beispielsweise ein Mietendeckel – vom Tisch sind. „Es ist ein hoffnungsvolles Zeichen, dass das Bundesbauministerium hier auf sehr konstruktive Weise das Ruder in die Hand nimmt“, so Warnecke.

Foto: Felix Oberhage

Haus & Grund begrüßt Stärkung des Wohngeldes

Haus & Grund begrüßt Stärkung des Wohngeldes

Wichtige Unterstützung für einkommensschwache Mieter­.

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt den heutigen Beschluss der Bundesregierung zur Stärkung des Wohngeldes. „Dieser Schritt wird einkommensschwache Mieter wesentlich zielgenauer und wirksamer unterstützen als jede Mietrechtsänderung“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Er hob hervor, dass das Wohngeld nicht nur erhöht, sondern künftig auch dynamisiert wird. „Das ist eine wichtige Neuerung, die es vielen Wohngeldbeziehern erspart, nach einigen Jahren aus der Förderung herauszufallen“, betonte Warnecke. Das Wohngeld wird Mietern gezahlt, deren Mietbelastung eine bestimmte Grenze überschreitet. Erhöht sich das Einkommen geringfügig, wurde bisher in vielen Fällen kein Wohngeld mehr gezahlt. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen das Wohngeld und die entsprechenden Miet- und Belastungsgrenzen regelmäßig alle zwei Jahre automatisch angepasst werden. Für selbstnutzende Eigentümer gibt es ein Pendant zum Wohngeld – den Lastenzuschuss.