Mit der E-Mobilität kommen auch neue Probleme hinzu, wie beispielsweise im vorliegenden Fall, ob das Autoladen über den Hausstrom einen Kündigungsgrund darstellt?
Der Fall
In einem Mehrfamilienhaus fand ein Mieterpaar eine Möglichkeit, das E-Auto aufzuladen und dabei Geld zu sparen. Hierzu hängten sie den Wagen einfach zehn Mal an die Haussteckdose. Doch dies Gefiel nicht allen. Deshalb beschwerten sich die Nachbarn bei dem Vermieter. Dieser soll das Verhalten unterbinden. Gleichzeitig fordern sie einen Schadensausgleich in der nächsten Betriebskostenabrechnung.
Der Vermieter wiederum kündigte das Mietverhältnis daraufhin fristlos und hilfsweise ordentlich. Das Mieterpaar versuchte die Situation zu retten, in dem sie sich entschuldigten, versicherten, dass sie ihren Wagen fortan woanders laden werden und boten ein Ausgleich in Höhe von 600 € an. Vergebens. Der Vermieter klagte auf Räumung. Das AG Leverkusen gab der Klage mit Urteil vom 17.05.2024, Az. 22 C 157/23, nicht statt.
Stromklau und Abmahnung
Ein auffällig hoher Stromverbrauch in der Abrechnung im Vergleich zu anderen Mietern oder zu vergleichbaren Zeiträumen kann ein Hinweis auf einen Stromklau sein. Doch bevor Nachbarn zu Unrecht beschuldigt werden, können Sie folgende Schritte durchführen:
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Alle Elektrogeräte ausschalten
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Zählerstand dokumentieren
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Verbrauch überprüfen
Eine Abmahnung wegen unbefugter Stromentnahme ist dann erforderlich, wenn der Stromverbrauch durch den Mieter so gut wie nicht messbar ist. In solchen Fällen kommt auch eine ordentliche Kündigung nicht in Betracht, da hier die Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten wird, vgl. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB.
Eine Abmahnung ist zumindest dann immer zwingend, wenn nicht der Mieter, sondern sein Untermieter sich den Vorwurf des Stromdiebstahls gefallen lassen muss.
Wichtig ist anzumerken:
Stromdiebstahl in Miethäusern ist nicht nur ein Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen, sondern auch eine Straftat mit ernsthaften rechtlichen Konsequenzen. Wichtig ist, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, Beweise zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Unsere Empfehlung
Nehmen Sie in solchen Fällen eine fachkundige rechtliche Auskunft in Anspruch. Lassen sie sich Aufklären, welche Ansprüche Sie geltend machen können und welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Forschen Sie zunächst nach einer Ursache, anstatt Nachbarn zu beschuldigen, damit ein gutes Nachbarschaftsverhältnis aufrechterhalten werden kann.
Das Urteil können Sie unter folgendem Link öffnen: AG Leverkusen, Urt. v. 17.05.2024 – 22 C 157723
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