Mietkautionskonten? Dafür haben wir jemanden.

Bequem und sicher Ihre Kautionen treuhänderisch verwalten lassen.

Was ist eine Mietsicherheit?

Eine Mietsicherheit ist ein Geldbetrag oder eine eine Bürgschaft, die zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt wird. Zu beachten ist, dass als Mietsicherheit entweder ein Geldbetrag oder eine Bürgschaft gefordert werden kann – nicht beides! Der Vermieter kann sich mit der Sicherheit bis zu einer Höhe von drei Nettokaltmieten absichern, falls der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Die Mietsicherheit wird auch Mietkaution genannt.

Was passiert bei Nichtzahlung der Mietkaution?

Die Nichtzahlung der Mietkaution durch den Mieter berechtigte den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, vgl. § 569 Abs. 2a BGB. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, soweit das Mietverhältnis nach 2013 geschlossen worden sind.

Dies setzt voraus:

  • das überhaupt die Leistung einer Mietkaution im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde
  • der Mieter muss mit der Zahlung der Kaution mindestens in Höhe von zwei Monatskaltmieten in Verzug sein
  • der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben ausdrücklich genannt werden.

Die nachträgliche Zahlung der Mietkaution durch den Mieter, kann unter Umständen dazu führen, dass die Kündigung unwirksam wird.

Wie wird die Mietkaution angelegt?

Gemäß § 551 Abs.3 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution anzulegen. Das bedeutet, dass

  • sie strikt getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters auf einem Mietkautionskonto oder Mietkautionssparbuch insolvenzsicher angelegt ist
  • sie bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist liegen

Die Mietkaution muss nicht auf den Namen des Mieters angelegt werden. Solange der Vermieter sie getrennt von seinem Vermögen anlegt, entspricht dies den gesetzlichen Vorgaben.

Die Zinsgewinne stehen dem Mieter zu, werden zur Mietkautionssumme addiert und ihm durch Zinsabschlag versteuert. Über die Höhe erhält der Mieter eine Steuerbescheinigung, die er sich auf seine Einkommenssteuer anrechnen lassen kann.

Wie kann die Mietkaution angelegt werden?

Bis vor kurzem war dies ganz einfach. Man ging zu seiner Hausbank und legte gegen Gebühr ein Mietkautionskonto an. Doch mittlerweile gibt es hierfür kaum noch Anbieter. Stattdessen werden alternative Produkte angeboten, die jedoch auch teurer und vor allem aufwendiger sind. Auch sind diese Alternativen oft unattraktiv für die Mieter – eine zusätzliche Bankbürgschaft aufgrund von einer Kaution verursacht schließlich Kosten von rund 100€ im Jahr und wird in der Schufa-Kartei aufgeführt. Das müssen Mieter nicht akzeptieren, da es grundsätzlich die Aufgabe des Vermieters ist die Kaution verzinst und getrennt vom Privatvermögen anzulegen.

Wir bitten Ihnen eine Lösung

Mit der Volksbank BraWo haben wir einen verlässlichen Partner finden können, der über uns Mietkautionskonten für private Vermieterinnen und Vermieter anbietet.
 

Das hat für Sie große Vorteile.

 
Wir kontrollieren und überwachen die Kautionszahlungen Ihrer Mieter und teilen Ihnen Unregelmäßigkeiten mit. Wir kümmern uns um die Verzinsung des hinterlegten Geldes. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt mit unseren Experten bei der Verrechnung, Einbehalt und Auszahlung der Kaution. Wir stehen Ihnen bei Fragen persönlich zur Verfügung. Diesen geballten Service bietet kein Geldinstitut!
 

Wie geht das?

 
Für unsere Mitglieder ist es jetzt möglich über unsere Geschäftsstelle Mietkautionskonten anzulegen. Hierzu müssen Sie einfach einen Antrag ausfüllen.
 

Was kostet es?

 
Ein Mietkautionskonto kostet für Mitglieder 1,00€ im Monat, also 12,00€ im Jahr – unabhängig von der Höhe der Mietkaution.
 

Wer kann diese Leistung nutzen?

 
Nur Mitglieder. Nichtmitglieder können diese Leistung nicht in Anspruch nehmen. Auch bietet die Volksbank BraWo Mietkautionskonten nicht selbst für Privatvermieter an.
 

Gibt es versteckte Kosten?

 
Nein, wir nehmen keine Kontoeröffnungs- oder Abmeldegebühren, keine weiteren Verwaltungskosten. Was zusätzliche Kosten verursachen könnte, ist eine eventuelle Adressermittlung nach Auszug der Mieter oder das Schreiben einer Zahlungserinnerung oder Mahnung an die Mieter, sofern die Kaution nicht vollständig eingereicht wurde. Beides würde nach vorheriger Absprache mit Ihnen erfolgen.

 

Mitglied werden und von zahlreichen Vorteilen profitieren!

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Bild von Oleksandr Pidvalnyi auf Pixabay