Es herrscht eine Vielzahl an Möglichkeiten sich gegen Schäden versichern zu lassen. Den Überblick zu behalten ist dabei nicht leicht. Wir klären auf.

 

Wohngebäudeversicherung

Sie schützt den Eigentümer vor finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenständen. Abgedeckt sind in der Regel:

  • Brandschäden, einschließlich Schadensersatz für Kosten durch Löschwasser und Ruß
  • Blitzschlag, sowie in Folge dessen Überspannung, Explosion oder Implosion
  • Sturmschäden, die durch Stürme ab Windstärke 8 verursacht wurden, sowie Hagelschäden
  • Leitungswasserschäden

Bei Totalschäden am Haus, bekommt der Versicherte unter Umständen ein neues, gleichartiges Haus zu heutigen Preisen finanziert, samt Begleitkosten. Zu beachten ist, dass die Neuwerterstattung nur dann gewährt wird, wenn innerhalb von drei Jahren mit dem Wiederaufbau begonnen wird. Auch Kosten für den Mietersatz können mitversichert werden.

 

Elementarschadenversicherung

Hier bei handelt es sich nicht direkt um eine eigenständige Versicherung. Vielmehr handelt es sich hierbei um einen optionalen Zusatzbaustein zur Wohngebäude- und Hausratversicherung, so dass sie auch nur in Kombination mit einer dieser Versicherungen abgeschlossen werden kann. Teilweise ist eine solche Versicherung bereits integriert und muss gezielt abgewählt werden. Gerade bei älteren Wohngebäudeversicherungen ist sie jedoch häufig nicht enthalten. Dadurch entstehen Lücken im Versicherungsschutz, die schnell zum finanziellen Ruin führen können.

Die Elementarschadenversicherung schützt die Eigentümer vor den finanziellen Folgen von Naturereignissen. Der Schutz richtet sich je nach dem, was zwischen den Parteien vertraglich vereinbart wurde, beispielhaft für folgende Risiken:

  • Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
  • Hochwasser
  • Schneedruck
  • Lawinen/Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch

Versicherungspflicht

Aufgrund der stetigen Zunahme von Groß- und Kleinschadenereignissen aufgrund von Klima und Wetterveränderungen wird auf politischer Ebene über die Einführung eine Versicherungspflicht hinsichtlich Elementarschäden diskutiert. Wir möchten Ihnen die Vor- und Nachteile in Kürze darstellen:

Pro-Argumente

  • Pflichtversicherung entlastet die Allgemeinheit

Kosten werden auf die Versicherungswirtschaft und die Versicherten verteilt. Damit werden öffentliche Mittel für andere staatliche Aufgaben frei. Allein im Ahrtal entstand durch das Sturmtief Bernd 2021 ein finanzieller Schaden von schätzungsweise 8,2 Mrd. €.

  • Hohe Versicherungsdichte

Ziehen wir das obige Beispiel heran: Im Ahrtal war jedes zweite Haus nicht versichert. Ein positives Gegenbeispiel ist Baden-Württemberg. Dort bestand bereits eine Versicherungspflicht für Elementarschäden, wodurch die finanzielle Absicherung bis heute im Vergleich zu anderen Bundesländern am höchsten.

  • Schadensfall wird schneller bearbeitet

Versicherungen sind oft schneller als staatliche Wiederaufbauprogramme.

Contra-Argumente

  • Hochwasser, statt Versicherungsschutz

Prävention ist Aufgabe des Staates und nicht der Eigentümer. Flussbegradigung, Deiche, die nach wenigen Tagen nicht mehr halten und Erteilung von Baugenehmigungen in ausgewiesenen Hochwasserzonen sind staatliche Verfehlungen. Die Konsequenzen dürfen nicht auf den Einzelnen abgewälzt werden.

  • Finanzielle Belastung

In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und hoher Inflation werden Eigentümer mit weiteren Kosten belastet. Auch eine Umlage auf die Mieter ist nicht auszuschließen. Ferner könnten auch Versicherer sich aus dem Markt zurückziehen, was sich ferner auf die Höhe der Prämien negativ auswirken kann.

  • Systemfremd im Zivilrecht

In Deutschland haben wir die Privatautonomie. Eine Pflicht stellt demnach einen Eingriff in die Vertragsfreiheit dar. Dies ist verfassungsrechtlich nicht unproblematisch. Pflichtversicherungen gibt es regelmäßig nur im Bereich der Haftpflicht, um Dritte von den Schäden des eigenen Handelns zu schützen, nicht aber um sich selbst gegen Gefahren zu sichern. Damit ist eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden dem Zivilrecht systemfremd.

Haus & Grund fordert Nein zur Pflichtversicherung

Wohnkosten dürfen nicht weiter steigen

 

„Die Kosten des Wohnens haben für viele Menschen die Grenze des Tragbaren erreicht. Deshalb darf es keine Pflichtversicherung für Elementarschäden geben.“

Das sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke anlässlich des heutigen Treffens von Bundeskanzler Olaf Scholz mit den Länderchefs in Berlin.

Mit Blick auf die jüngsten Hochwasserereignisse in Bayern und Baden-Württemberg kritisierte er die Forderung der Länder nach einer Pflichtversicherung

. „Es muss doch erste Aufgabe der Politik sein, solche Schadensfälle zu verhindern. Prävention ist das Gebot der Stunde. Mit einer Pflichtversicherung würde sich der Staat viel zu einfach aus der Verantwortung stehlen können“

Er ergänzte, dass eine Pflicht zum Angebot einer Elementarschadenzusatzversicherung durch die Versicherer an alle Eigentümer eine Möglichkeit wäre, die Verbreitung dieser Versicherungen zu steigern.

„Aufgrund zunehmender Wetterextreme wird eine Versicherung gegen Elementarschäden für immer mehr Eigentümer sinnvoll. Darüber muss mehr aufgeklärt werden. Aber jeder muss selbst entscheiden können“

Er rechne zudem nicht damit, dass die Kosten für eine Versicherung für jeden sinken würden, wenn alle eine abschlössen. Das sei ein Irrglaube, weil der Markt der Rückversicherer ein globaler sei und der deutsche Markt viel zu wenig Gewicht habe. 

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