Neue niedersächsische Bauordnung-Regelungen ab 1. Juli 2024

Bereits am 20.06.2024 wurde das zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum um Nidersächsischen Gesetz- und Verordnungblatt (Nds. GVBl. 2024 Nr. 51 vom 20. Juni 2024) veröffentlich. Die Regelungen sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Damit hat Niedersachsen die erste Umbauordnung Deutschlands verabschiedet. Auch in Bremen wurde eine Umbauordnung erlassen. Allerdings weniger ambitioniert.

Seit Jahren stellt die Wohnraumversorgung ein Problem dar. Die Forderung der Politik: In Deutschland soll schnell neuer Wohnraum für Hunderttausende geschaffen werden. Möglichst günstig. Doch wie diese Aufgabe zu bewältigen ist, bleibt offen. Eine Lösungsmöglichkeit könnte dabei das Umbauen statt neu bauen sein. Doch die Flut an Normen bremst die Bautätigkeiten hierzulande. Dabei ist das Potential groß. Die Forderungen nach Reform der Landes- und Musterbauordnungen werden dabei immer lauter. Die Kosten und rechtlichen Hürden schrecken die Bauherren ab, solche Projekte umzusetzen. Die Novelle der Landesbauordnung von Niedersachsen soll die rechtlichen Hürden beseitigen.

Herabsenkung der Standards

Herzstück der Novelle ist die Vorschrift des § 85 a NBauO, welcher die Anforderung am Bauteile beim Bauen im Bestand senkt. Hierdurch müssen keine „Neubau-Anforderungen“ durch die Bauherren mehr erfüllt werden. Insoweit gilt damit der Bestandschutz. An die vorhandenen Bauteile dürfen folglich keine höheren Anforderungen gestellt werden, als sie im Baujahr der Immobilie gefordert waren. Eine erneuerte Prüfung des Gebäudes ist damit entbehrlich. Ein Prüfung und Genehmigung ist ja bereits in der Vergangenheit erfolgt. Das Urteil bleibt bestandskräftig. Damit wird die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohnraum vereinfacht, vorausgesetzt dass das Gebäude dabei standfest bleibt. Hierzu müssen die Bauteile wiederum in der Lage sein, die neuen Lasten aufzunehmen. Ferner muss der Brandschutz durch die Umbauten unberührt bleiben.

Keine Pflicht zur Errichtung von Stellplätzen mehr

Diese Regelung geht auf die Reichsgaragenordnung von 1939 zurück und galt bundesweit. Derjenige, er durch einen Umbau oder eine Aufstockung mehr Wohneinheiten schafft, ist gleichzeitig verpflichtet, dazu auch noch Auto-Stellplätze zu bauen. Sollte dem Bauherren die Errichtung der Stellplätze nicht möglich sein, musste der Bauherr auf Antraf bei der zuständigen Baubehörde eine Stellplatzablöse zahlen, was den Gemeinden zugutekam. Damit ist jetzt Schluss. Niedersachsen entkoppeln Wohnungsbau und Parken voneinander. Die Bauherren sparen hierdurch sehr viel Geld. Gerade Tiefgaragen sind Kostentreiber.

Dr. Horst, der Verbandsvorsitzende von Haus & Grund Niedersachsen e.V. weist darauf hin, dass „hinsichtlich der Verkehrswende ist zunächst zu schauen, ob die NBauO mit Hinblick auf die Stellplatzregelung funktioniert. Aber die Frage nach Stellplätzen kann und darf jetzt kein Hemmungsfaktor, eine wirklich gute, neue, beherzte und mutige Bauordnung umzusetzen, sein.“

Zusammenfassung der wesentlichen Änderung der NBauO:

  • Anpassung der Grenzabstandsregelungen, § 5 NBauO
  • Wegfall der Möglichkeit der Behörde, nachträglich die Errichtung von Spielplätzen verlangen zu können, § 9 NBauO
  • Änderungen hinsichtlich der Entbehrlichkeit eines zweiten Rettungswegs, § 33 NBauO
  • Privilegierung von Wohnungen bei KFZ- und Fahrradstellplätzen, §§ 47, 48
  • Erweiterung der genehmigungsfreien Vorhaben u.a. um Nutzungsänderung zwecks Unterbringung Schutzsuchender und bestimmter Umbauvorhaben. §§ 61, 63 NBauO, Anhang
  • Einführung der Pflicht für Tragewerksplaner/-innen zur Abgabe einer Einstellungserklärung über nicht zu prüfende Standsicherheitsnachweis, § 65 NBauO
  • Weitestgehender Wegfall des Ermessens bei der Zulassung von Abweichungen, § 66 NBauO
  • Vorsehen einer Genehmigungsfiktion bei Vorliegen der Genehmigungsvoraussetzungen für bestimmte Vorhaben zu Wohnzwecken, § 70 a NBauO
  • Anerkennung von Typengenehmigungen anderer Bundesländer § 73a
  • Einführung von Erleichterungen bei bestimmten Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen, wenn Standsicherheit und Brandschutz sichergestellt sind, § 85 a
  • Einführung von Erleichterungen zum Wiederaufstellen von mobilen Tiny Houses/Homes nach Ortsveränderung, § 85b NBauO

Das Änderungsgesetz zum herunterladen unter folgendem Link: Nds. GVBl. 2024 Nr. 51

Die vollständige Niedersächsische Bauordnung können Sie unter folgendem Link abrufen: NBauO2024

„Wir freuen uns auf die Änderungen. Wir stehen gemeinsam für die Wende am Bau ein. Damit Wohnraumversorgung kein Problem mehr darstellt. Damit günstiger Wohnraum wieder flächendeckend möglich ist,“ sagte Dr. Horst zu der neuen NBauO.

Vollständiges Statement zu den Änderungen der Niedersächsischen Bauordnung des Verbandsvorsitzenden von Haus & Grund Niedersachsen e.V. Dr. Hans Reinold Horst finden Sie unter folgendem Link: Jetzt neu: Umbauordnung in Niedersachsen

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