Der Zinssatz für Grundstücke mit Erbbaurecht soll bei Laufzeitverlängerungen künftig an den Zinssatz der Deutschen Bundesbank für gesicherte Wohnungsbaukredite mit über zehn Jahren Laufzeit gekoppelt werden. Für Erbbaurechtsnehmer*innen bedeutet das: Der Zinssatz orientiert sich am Kapitalmarkt und verbessert sich damit deutlich gegenüber den bisherigen Konditionen – sowohl bei gewerblicher Nutzung als auch im Besonderen für Wohnzwecke.
Derzeit wird in der Stadt Wolfsburg bei Verlängerungen ein statischer Erbbauzins von 5,0 Prozent pro Jahr (p. A.) angesetzt. Aus der Kopplung an den Bundesbankzins (Juli 2025 = 3,75 Prozent p. A.) resultiert ein attraktiveres Angebot für Erbbauzinsnehmer*innen, die Laufzeit des Erbbaurechtes vorzeitig zu verlängern. Für Wohnzwecke soll der Erbbauzins weiterhin um 1,0 Prozent reduziert werden, um einen zusätzlichen Anreiz für die Sicherung und Aufwertung der persönlichen Lebenssituationen in Privathaushalten zu schaffen. Eine entsprechende Vorlage gibt die Verwaltung nun in die politische Beratung. Eine Entscheidung trifft der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 1. Oktober.
„Die Anpassung der Konditionen ist erforderlich, weil sich die Vorteile des Erbbaurechts durch die andauernde Niedrigzinsphase relativiert haben. Mit unserem Vorhaben wollen wir die Option der Laufzeitverlängerungen wieder attraktiver machen. So schaffen wir ein zusätzliches Angebot mit beiderseitigem Interesse. Bei verbesserten finanziellen Spielräumen für die Erbbaurechtsnehmerinnen und –nehmer bekommt die Verwaltung langfristige Planungssicherheit“, erklärt Oberbürgermeister Dennis Weilmann.
Viele Erbbaurechtsverträge laufen in den kommenden 15 Jahren aus. Eine Verlängerung der Verträge mit dem aktuellen Zins von 5,0 Prozent ist unter den derzeitigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für alle Nutzenden wenig attraktiv, weil dies mit einem großen Kostenanstieg der jährlichen Erbpacht einhergehen würde. Größere Investitionen in den Substanzerhalt des eigenen Gebäudes sind für viele Erbbaurechtsnehmer*innen oftmals finanziell nicht darstellbar – unter anderem auch, weil für einen Abschluss von Immobilienkrediten die von den Kreditinstituten geforderte Sicherheit durch die kurze Restlaufzeit des Erbbaurechtes nicht ausreicht. Vielfach verbleibe dann nur die Kaufanfrage für das Grundstück, was wiederum vielfach eine erfolgreiche Finanzierung voraussetzt.
„Wir wollen mit der Anpassung der Konditionen einen Impuls setzen, um das Angebot der Vertragsverlängerung wieder attraktiver zu machen und die Aufwertung der persönlichen Lebenssituationen in Privathaushalten zu unterstützen. Dabei ist die Neuausrichtung der Konditionen auch für unsere Innenstadt wichtig, da hier viele Grundstücke im Erbbaurecht vergeben sind. Die Neuregelung ermöglicht einen zusätzlichen Anreiz für Investitionen, was zu einer Aufwertung der Innenstadt und Reduzierung von Leerständen beitragen wird“, ergänzt Jens Hofschröer, Stadtrat für Digitales und Wirtschaft.
Durch die geplanten Änderungen sollen künftig Verlängerungen mit einer Laufzeit von 50 Jahren (gewerbliche Nutzung) bzw. 75 Jahren (für Wohnzwecke) angeboten werden. Individuelle Laufzeiten bleiben in begründeten Einzelfällen möglich. Der Mindestzinssatz beträgt 1,5 Prozent und der Höchstzinssatz 5,0 Prozent p. A.
Das Instrument des Erbbaurechts existiert in seiner jetzigen Ausprägung in der Stadt Wolfsburg bereits seit mehr als 60 Jahren und wurde in dieser Zeit in vielfältiger Weise zum Wohle der Stadtentwicklung genutzt. Die bestehenden Regelungen zum Erwerb des Eigentums am Erbbaurecht, also dem Grundstücksverkauf aus Sicht der Stadt, sind hiervon unberührt.
Basierend auf einer Pressemitteilung der Stadt Wolfsburg,
Foto: Pixabay (Clker-Free-Vector-Images)
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