Süß und lästig. Waschbären.

Schätzungen zufolge leben mittlerweile bis zu zwei Millionen Tiere in Deutschland. Sie stammen ursprünglich aus Nordamerika und kamen zu Zuchtzwecken und als Pelzlieferant nach Deutschland. Auch in Wolfsburg ist der Waschbär nicht zu stoppen.

Sie sehen zwar niedlich aus, doch Sie plündern Mülltonnen, durchfühlen Blumenbeete und dringen in Dachböden und Wohnräume ein. Waschbaren haben sich für viele Haus- und Gartenbesitzer zu einer Plage entwickelt. Auf der Suche nach Futter öffnen die Tiere Mülltonnen und verteilen ihn mitunter großflächig auf dem Grundstück – was ebenfalls weiteres Ungeziefer anlockt. Außerdem dringen die Waschbären auf der Suche nach einem Schlafplatz in Dachstühle ein. Hierzu heben Sie Ziegel an oder verbiegen Bleche an Dachgauben, was das Eindringen von Wasser zu Folge hat, wodurch erhebliche Schäden entstehen können. Ferner können die süßen Fellknäule die Dämmung beschädigen. Neben diesen Schäden verteilen sie auch noch Urin und Kot.

Entfernen Sie die Hinterlassenschaften der Waschbären niemals ungeschützt. Tragen Sie bitte stets Handschuhe, durch den Kot können Krankheiten übertragen werden.

Wie groß ein solcher Schaden sein kann, zeigt der folgende Sachverhalt der vom Landgericht Frankfurt (LG) mit Urteil vom 17.05.2024, Aktenzeichen 2-02 O 578/23, entschieden wurde:

In einem Haus fror im Winter eine Wasserleitung an der Außenwand ein. Im Auftrag des Hauseigentümers kappte der Inhaber eines Heizungs- und Santitärbetriebs die eingefrorene Wasserleitung. Im Zuge der Arbeiten entfernet der Installateur die Holzverkleidung, um an den Wasserhahn zu gelangen. Hinter eben jener Verkleidung befand sich ein Hohlraum, den der Installateur nach Abschluss der Arbeiten nicht wieder verschloss. Nach zwei Monaten bemerkte der Eigentümer verdächtige Kratzgeräusche, die  vom Dach kamen. Ein Waschbär. Der Eigentümer informierte die Sanitärfirma, worauf hin diese die Holzverkleidung provisorisch verschloss. Doch die Kratzgeräusche wurden mitunter lauter. Ein beauftragter Kammerjäger fand eine Waschbärmutter samt vier Jungtiere, die sich sich in dem Hohlraum eingenistet haben. Der Kammerjäger entfernte die Tiere; ein Schreiner verschloss die Holzverkleidung fachgerecht. Die Arbeiten kosteten den Hauseigentümer insgesamt 6.750 Euro. Gegenüber der Sanitärfirma machte er einen Schadensersatz geltend. Zu recht?

Das Landgericht verneinte einen Anspruch. Keine Entschädigung für den Hauseigentümer. Die Wiederanbringung sei kein Teil der Hauptleistungspflicht der Sanitärfirma. Der Hauseigentümer hätte auch den Beweis erbringen müssen, dass in der Region ein allgemeines Waschbärproblem besteht. Aufgrund dessen, dass bereits zum Zeitpunkt des ersten provisorischen Verschlusses der Verkleidung Waschbären in dem Hohlraum lebten, kann die Verantwortung für das Eindringen der Tiere nicht eindeutig der Sanitätsfirma zugeschreiben werden.

Schutzmaßnahmen.

Die Tiere haben keine natürlichen Feinde und gelten in Deutschland als eine invasive Spezies. Die Bejagung ist indes schwierig. Experten gehen davon aus, dass sie nicht mehr aus unserm Öko-System verschwinden werden. Dennoch können sich Hauseigentümer gegen die kleinen Bären effektiv schützen. Am wichtigsten ist, dass die Tiere am Haus keine Nahrung finden. Mülltonnen sollten zu diesem Zweck mit Spanngurten oder schweren Steinen gesichert und gelbe Säcke erst kurz vor der Abholung ins Freie gestellt werden.

Wer Obstbäume auf dem Grundstück hat, kann die Bäume mit breiten Blechringen sichern. Niedrig hängendes Obst sollte abgepflückt und Fallobst sofort aufgesammelt werden. Futter für Hund und Katze sollte nicht draußen stehen gelassen werden. Um die hiesigen Vögel zu schützen, sollten Vogelhäuschen hoch und frei am Baum hängen.

Um das Dach zu schützen, sollten Bäume und Sträucher mindestens einen Meter Abstand zum Haus haben. Fallrohre und Dachrinnen können mit Blechmanschetten abgesichert werden; der Schornstein mit einem starken Metallgitter. Gartenhäuschen und Garagen immer abschließen. Auch eine gute Einstieghilfe und oft vergessen: Katzenklappen. Diese sollten nachts stets verschlossen werden. 

Waschbären sind Kletter-Asse. Wer Stacheldraht oder Dachgestelle verwendet, schafft nicht nur ein Verletzungsrisiko für den Waschbären, sondern auch eine Kletterhilfe.

Waschbären stehen zwar nicht unter Naturschutz, dürfen dennoch nicht eingefangen werden. Nicht nur das Waschbären Sie beißen können, wodurch Krankheiten übertragen werden könnten. Mitunter stellt eine Privatjagd nicht nur eine Ordnungswidrigkeit dar, sondern unter Umständen sogar eine Straftat. Wird beispielsweise ein Muttertier entfernt, könnten die Jungtiere verenden.

Der Waschbär als Untermieter. 

Sind sie im Haus, sind sie schwer wieder loszuwerden. Man kann versuchen es dem Waschbären in den eigenen vier Wänden ungemütlich zu machen, dann verschwindet er vielleicht auch. Hierzu können bestimmte Gerüche, wie Lavendelsäckchen oder Mottenkugel, sowie Lärm genutzt werden. Auch Bewegungsmelder, die entweder Licht einschalten oder Wasser versprühen, stören den Waschbären. Doch wenn nichts mehr geht, können Sie sich jeweils an die zuständige Behörde oder die örtliche Jägerschaft wenden.

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Foto: Canva