Grundsteueranpassung in Wolfsburg

Grundsteueranpassung in Wolfsburg

Die Grundsteueranpassung in Wolfsburg wird abgemildert

Auf der Stadtratssitzung vom 13.11.2024 hat der Rat der Stadt Wolfsburg die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Grundsteuer B in Wolfsburg von derzeit 545 auf angedachte 595 Punkte abgemildert. Vorausgegangen ist ein Änderungsantrag der PUG (Parteiunabhängige Wähler).
 
Schon im Vorfeld war bekannt geworden, dass die FDP, die PUG und die AfD eine Erhöhung der Grundsteuer nicht mittragen werden. Dies reichte jedoch nicht für eine Mehrheit, sodass sich unser Geschäftsführer Adam Ciemniak intensiv mit Kommunalpolitikern im Zwiegespräch austauschte um eine erneute Erhöhung des Grundsteuersatzes im Sinne unserer Mitglieder zu verhindern. So schlug schon unsere Berichterstattung mit dem Grundsteuer-Ungeheuer große Wellen bis in alle Fraktionen im Rat hinein, was dafür sorgte, dass manche Politiker hellhörig wurden. Denn eine erneute Grundsteuererhöhung würde viele Bürgerinnen und Bürger mehrbelasten, egal ob Mieter oder Vermieter, egal ob jung oder alt.
 
Zunächst schien es bei dem Tagesordnungspunkt 6 danach auszusehen, dass die Mehrheit bestehend aus CDU und SPD (inkl. der Linken Lea Brödermann) dem Vorschlag der Verwaltung folgt. Ratsherr Ralf Krüger echauffierte sich auch in der Stellungnahme der SPD, dass Haus&Grund in der Presse sagt, dass der „böse Rat den Bürgern das Geld aus der Tasche ziehen will“. Unrecht hat er nicht ganz – denn unser Anliegen ist es, dass Rat und Verwaltung nicht pauschal Steuern nach oben anpasst und nach anderen Einnahmequellen und Kostenreduzierungen sucht.
 
So verwiesen Werner Reimer (CDU) und Andreas Klaffehn (PUG), ebenso wie wir, auf eine Resolution des Wolfsburger Stadtrates aus dem Jahr 2019. Dort wurde einstimmig beschlossen, dass die Grundsteuerreform nicht dafür genutzt werden soll um hierdurch Mehrerträge zu erwirtschaften. Schon 2020 (Ersatz für die Straßenausbausatzungsbeiträge) und 2024 (Konsolidierung des Haushaltes) wurde die Grundsteuer bereits angehoben und somit über Umwege die Steuern erhöht. Aus unserer Sicht ist es seitens mancher Politiker nun eine Spitzfindigkeit zu behaupten, dass die für 2025 geplante Grundsteueranpassung nur den Zweck hat, mögliche Einnahmenverluste aufgrund des neuen Flächen-Lage-Modells auszugleichen.
 
Nach einer kurzen Beratungspause des Rates haben sich die großen Fraktionen entscheiden, dem PUG-Vorschlag zu folgen. Dieser lautet, dass die Grundsteuer nicht auf 595 sondern um 586 Punkte steigt. Zum Verständnis: Mit einer Anhebung des Hebesatzes auf 586 wird die Anpassung der Grundsteuer kostenneutral für den Haushalt der Stadt Wolfsburg. Es gibt keine Mehreinnahmen aus der Grundsteuer wegen dem neuen Berechnungsmodell, was für eine gerechtere Verteilung der Steuern führt. Dennoch wird es dafür sorgen, dass manche Bewohner*innen und Bewohner mehr und manche weniger Grundsteuerabgaben zahlen werden. Dieser Umstand wird mit dem mit großer Mehrheit im Rat der Stadt Wolfsburg angenommenen PUG-Vorschlag nun abgemildert.

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Bild: Haus & Grund Deutschland

Grundsteueranpassung in Wolfsburg

Wolfsburgs Grundsteuer-Ungeheuer

Die Grundsteuer besteuert das Eigentum und die Bebauung auf Grundstücken. Sie unterteilt sich in Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (alle sonstigen Immobilien) und gehört zu den Grundbesitzabgaben (andere Grundbesitzabgaben wären z. B. Müllgebühren oder Straßenreinigungskosten). Die Grundsteuer wird von der Stadt Wolfsburg mit Bescheid festgesetzt und wird in der Regel in vier Teilbeträgen (15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) fällig. Auf Wunsch können Sie bis zum 30. September beantragen, die Steuer in einem Zug zum 1. Juli eines Jahres zu bezahlen. Grundsteuerberechnung wirkt kompliziert, dabei ist es ganz einfach: Man nehme den Grundsteuermessbetrag und multipliziere ihn mit dem Hebesatz der Gemeinde. So erhält man den zu zahlenden Jahresgrundsteuerbetrag.

Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Wolfsburg für das gesamte Stadtgebiet einheitlich festgelegt. Zum 01.01.24 hat die Stadt die Grundsteuer vom Hebesatz 495 auf 545 erhöht. Sie plant eine Anhebung ab 01.01.25 auf 595. Damit wird die Grundsteuer innerhalb eines Jahres um 20,2% erhöht. Auch ist es für Verwaltung und Politik sehr leicht die Steuer zu erhöhen, da dies eine kommunale Abgabe ist, nicht viel Arbeit macht und keinen Schwankungen unterlegen ist. Am Ende zahlen die Grundsteuererhöhung alle Bewohnerinnen und Bewohner Wolfsburgs, Mieter und Vermieter.

Hintergrund, warum die Stadt Wolfsburg die Grundsteuer bereits 2024 angehoben hat und wieder 2025 anheben will, ist ganz klar: die angespannte Finanzlage. Zumindest wurde 2024 daraus kein Hehl gemacht. Dabei sind Mieter und Eigentümer schon jetzt an ihrer Belastungsgrenze, was die Nebenkosten betrifft. Teilweise übersteigen die wohnrelevanten Nebenkosten bereits die Miete.

„In dieser Situation dürfen die Gemeinden ein grundlegendes Bedürfnis wie das Wohnen nicht noch weiter verteuern“, zeigt sich der Vorsitzende von Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e.V. besorgt, versucht sich aber auch in die Lage der Stadt hineinzuversetzen.

Die Kommunen bekommen vom Bund und vom Land ständig neue Aufgaben aufs Auge gedrückt. Sie würden zum Beispiel bei den Mehrkosten rund um Ganztagsgrundschulen, dem Thema Datenschutz oder der Unterbringung von Geflüchteten finanziell im Stich gelassen.

Bundes- und Landespolitiker landauf landab beteuerten zu Beginn der Grundsteuerreform (tritt zum 01.01.25 auf Grundlage des sogenannten Fläche-Lage-Modells in Niedersachsen in Kraft), dass sich die Grundsteuer nicht erhöhen wird. Durch das Flächen-Lage-Modell wird neben der Grundstücksgröße und der Bebauung/Versiegelung auch die Lage des Grundstücks bewertet. Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks musste 2023 eine sogenannte Grundsteuererklärung abgeben. Die Sorge, dass die Grundsteuer in die Höhe schnellt, war bei vielen Menschen groß – und aus heutiger Sicht begründet. Sowohl durch gesetzliche Vorgaben als auch durch eine im Jahr 2019 verabschiedete Resolution des Rates der Stadt Wolfsburg, soll die Reform weder zu Mindereinnahmen für die Kommune noch zu einer Erhöhung der Grundsteuer für die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger führen, so hieß es damals mal in Wolfsburg. Selbst Olaf Scholz versprach als damaliger Finanzminister und heutiger Bundeskanzler Olaf Scholz auf dem Zentralverbandstag von Haus & Grund, dass es im Zuge der neuen Grundsteuer zu keiner Erhöhung des Steueraufkommens kommen werde.

„Diese Resolution ist schon längst hinfällig“, berichtet Haus&Grund-Wolfsburg-Vorsitzender Peter Tabrizian.

Schon durch die Grundsteuererhöhung im letzten Jahr kam es zu einer Erhöhung für alle Bewohnerinnen und Bewohner Wolfsburgs. Die von der Verwaltung vorgeschlagene erneute Anpassung soll am 13.11.2024 den Rat der Stadt Wolfsburg passieren, um die letztjährige Erhöhung der Grundsteuer aufrechtzuerhalten. Denn der Grundsteuerreform vorausgegangen ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Jahr 2018, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist

„Eine überarbeitete und fairere Besteuerung wäre ab 01.01.2025 möglich, aber offensichtlich nicht im Sinne der Verwaltung, die Sie gleich wieder erhöht“, so ein verärgerter Tabrizian.

Besonders frustriert den Wolfsburger Eigentümerverein die Aussage des Stadtkämmerers Andreas Bauer, der über eine Pressemitteilung sagte:

„Unser Ziel ist es nicht, zusätzliche Einnahmen zu generieren, sondern die finanzielle Stabilität der Stadt sicherzustellen und die bisherigen Einnahmen aufrechtzuerhalten.“

Diese Aussage widerspricht der (oben bereits erwähnten) 2019 getroffenen Resolution, da die bisherigen Einnahmen schon letztes Jahr gesichert worden. Auch ist aufgrund der Grundsteuerreform die Berechnung je Grundstück individuell. In den meisten Fällen wird es aufgrund der erneuten Grundsteuererhöhung seitens der Stadt Wolfsburg sehr wohl zu erhöhten Steuerbeiträgen kommen.

„Was hier betrieben wird ist Augenwischerei“, so Tabrizian.

Es wäre aus Sicht von Haus & Grund dauerhaft besser die städtischen Ausgaben zu senken und auch andere Einkommensquellen zu generieren, ohne pauschal alle Bürgerinnen und Bürger zu belasten. So plant die Stadt Wolfsburg bereits das weitere Aufstellen von Blitzeranlagen (z. B. Grauhorststraße). Andere Ideen: Grundsteuer A anpassen, mehr auf Digitalisierung und KI setzen, Zuschüsse für Fraktionen kürzen, Verkauf von Erbpachtgrundstücken, Porschestraße verdichten, Anpassen von Öffnungszeiten von städtischen Einrichtungen…

Schon heute ist Wolfsburg wegen der diesjährigen Grundsteueranpassung im bundesweiten Grundsteuerranking im grauen Mittelfeld. Durch die zukünftige Erhöhung würde Wolfsburg zu den teureren Städten werden, siehe Studie: GrSt-Ranking 2024

Um dem Verwaltungsvorstand und den Politikern ihr Handeln stets ins Bewusstsein zu rufen, hat sich Haus & Grund überlegt, ein 6mx3m großes Plakat auf einer der Haupteinfahrtsstraßen Wolfsburgs, der Reislinger Straße, anzubringen. Das „Grundsteuer-Ungeheuer“ soll ein mahnendes Symbol sein, dass man diese Steuerlast auf den Rücken aller Wolfsburgerinnen und Wolfsburger legt. Haus & Grund wird auch zeitnah das Gespräch mit Fraktionen und der Verwaltung suchen, um sich auszutauschen und ggf. Alternativen zu entwickeln. Mit seinen über 2.200 Mitgliedern und über 6.500 Immobilien ist Haus & Grund auch in Wolfsburg ein entscheidender Interessenverband, bei dem sich Verwaltung wie auch Politik Fachwissen einholen sollte.

Die Abstimmung findet während der Ratssitzung am heutigen Tage, 13. November 2024 statt. Eine Teilnahme ist auch Online ab 16:00 Uhr unter folgendem Link möglich: 21. Sitzung des Rates der Stadt Wolfsburg

Weitere Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem örtlichen Haus & Grund Verein in Wolfsburg oder auf unserer Homepage. 

 

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Bild: Haus & Grund Deutschland