Wohnraum für Ukraine-Flüchtlinge

Wohnraum für Ukraine-Flüchtlinge

Was Eigentümer und Mieter beachten sollten

Der Krieg in der Ukraine erschüttert. Viele Menschen, ob selbstnutzender Eigentümer oder Mieter, wollen helfen, um wenigstens das Leid der Geflüchteten ein wenig zu lindern. Wer Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, sollte unter anderem folgende Punkte beachten:

Eigentümer oder Mieter können zur Verfügung stehenden Wohnraum entweder der zuständigen Kommunalverwaltung melden oder diesen auf Portalen wie beispielsweise www.unterkunft-ukraine.de anbieten. Einer behördlichen Genehmigung bedarf es nicht.

Es sollte darauf geachtet werden, dass es insbesondere bei längerfristiger Unterbringung nicht zu einer Überbelegung kommt. Wann zu viele Menschen in einer Wohnung wohnen, entscheidet sich immer im Einzelfall. Bei der auch politisch erwünschten vorübergehenden Unterbringung von Kriegsflüchtlingen dürfte der Spielraum etwas weiter sein.

Wenn Mieter nur für einzelne Tage oder wenige Wochen Zimmer kostenfrei zur Verfügung stellen, muss der Vermieter nicht informiert werden. Haus & Grund rät jedoch dazu, den Vermieter und auch die Nachbarn vorab mit einzubinden. So schafft man ein gemeinsames Verständnis und motiviert andere, ebenso Wohnraum für Flüchtende zur Verfügung zu stellen. Wenn Flüchtende über einen längeren Zeitraum in die Wohnung aufgenommen werden, muss der Vermieter jedoch zwingend um Erlaubnis gefragt werden.

Denen helfen, die Unterstützung benötigen!

Denen helfen, die Unterstützung benötigen!

Wir brauchen Wohnungsbau, und zwar dort, wo es Menschen gibt, für die der Wohnraum nicht bezahlbar ist. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, die es attraktiv machen, in den sozialen Wohnungsbau zu investieren. Hier engagiert sich Haus & Grund auf allen Ebenen: national, regional, lokal! Bundesweit ist Haus & Grund mit seinen über 900.000 Mitgliedern ein starker Interessenvertreter. Allein in Wolfsburg und Umgebung nutzen über 2.100 Mitglieder die Leistungen von Haus & Grund, die dadurch auch vor Ort engagiert in Politik und Stadtentwicklung mitwirken.

H&G fordert Umstellung der HK-Abrechnung

H&G fordert Umstellung der HK-Abrechnung

Wolfsburger Verein fürchtet Verpuffung der Klimaschutzabgabe

„Eine Umstellung der Heizkostenabrechnung durch die CO2-Bepreisung mitten im Kalenderjahr bedeutet einen enormen Aufwand für jeden Vermieter und ist teuer“, kommentiert Peter Tabrizian, Vorsitzender des Eigentümerverbandes Haus und Grund Wolfsburg und Umgebung, die Pläne der Ampelkoalition. Im Koalitionsvertrag ist ein Stufenmodell zum 1. Juli 2022 geplant, durch das sich dann auch Vermieter über die Heizkosten eine CO2-Abgabe zu zahlen haben. „Unabhängig von besseren Modellen macht man eine solche Änderung zu Beginn eines Kalenderjahres, wenn die turnusgemäße Heizkostenabrechnung ansteht.“

Der Dachverband Haus & Grund Deutschland hatte die Bundesregierung bereits mehrfach aufgefordert, ein sinnvolles und tragbares Modell gemeinsam mit den Eigentümern zu entwickeln. Nach Ansicht des Bundesverbands-Vorsitzenden Kai Warnecke sind die Berechnungsmodelle ohnehin sozial unausgegoren. Die Umstellung wäre überflüssig, wenn die Regierungskoalition die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes an die Verbraucher zurückgeben würde. „Die Verbraucher würden so für ihren CO2-Verbrauch bezahlen und sie würden durch das Klimageld entlastet. Das wäre sozial- und klimapolitisch die beste Lösung“, erklärte Warnecke.

Die bisherigen Vorschläge gehen an den Realitäten des Marktes vorbei, meint der Wolfsburger H&G-Vorsitzende. „Viele unserer Mitglieder wollen ihre Immobilien energetisch sanieren – aber Handwerksfirmen sind lange ausgebucht und es fehlt an Material. Es kann doch nicht sein, dass die darum zur Kassen gebeten werden, wie auch die Mieter, die auf den energetischen Zustand ihrer Wohnung in der Regel kaum Einfluß haben.“ Für eine halbwegs gerechte Berechnung müsse zudem jedes Gebäude aktuell energetisch neu bewertet werden.

In diese Kerbe schlägt auch der Bundesverband. Nach den jetzigen Plänen sollen die Kosten schlicht halbiert werden, solange ein neuer Stufenplan nicht fertig ist oder nicht umgesetzt werden kann. „Wenn der Vermieter die dann teuren Heizkosten mitzahlen soll, darf dies nicht unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes geschehen“, betonte Verbandschef Kai Warnecke. Wer schon energetisch modernisiert hat, der sollte von den neuen Kosten befreit werden. „Das gibt zusätzliche Anreize für die Eigentümer weiter in eine bessere Klimabilanz ihrer Gebäude zu investieren“, unterstützt der Wolfsburger Tabrizian. „Auch unsere Mitglieder wollen gern einen Beitrag für den Klimaschutz leisten, dazu auch im Interesse der Mieter. Aber es sollte dann auch funktionieren und möglich schnell wirken.“ Er lud die Bundestagsabgeordneten der Region in den Dialog mit den Vermietern zu nutzen, „gerne auch gemeinsam mit dem Mieterbund. Es muss jetzt schnell gehandelt werden, damit eine verträgliche und sinnvolle Lösung dabei herauskommt und nicht nur eine symbolische Abgabe, die die ohnehin schon gebeutelten Haushaltskassen einfach nur weiter belasten.“