Mietkautionskonten

Mietkautionskonten

Mietkautionskonten? Dafür haben wir jemanden.

Bequem und sicher Ihre Kautionen treuhänderisch verwalten lassen.

Was ist eine Mietsicherheit?

Eine Mietsicherheit ist ein Geldbetrag oder eine eine Bürgschaft, die zu Beginn eines Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt wird. Zu beachten ist, dass als Mietsicherheit entweder ein Geldbetrag oder eine Bürgschaft gefordert werden kann – nicht beides! Der Vermieter kann sich mit der Sicherheit bis zu einer Höhe von drei Nettokaltmieten absichern, falls der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt. Die Mietsicherheit wird auch Mietkaution genannt.

Was passiert bei Nichtzahlung der Mietkaution?

Die Nichtzahlung der Mietkaution durch den Mieter berechtigte den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, vgl. § 569 Abs. 2a BGB. Eine vorherige Abmahnung ist nicht erforderlich, soweit das Mietverhältnis nach 2013 geschlossen worden sind.

Dies setzt voraus:

  • das überhaupt die Leistung einer Mietkaution im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde
  • der Mieter muss mit der Zahlung der Kaution mindestens in Höhe von zwei Monatskaltmieten in Verzug sein
  • der Kündigungsgrund muss im Kündigungsschreiben ausdrücklich genannt werden.

Die nachträgliche Zahlung der Mietkaution durch den Mieter, kann unter Umständen dazu führen, dass die Kündigung unwirksam wird.

Wie wird die Mietkaution angelegt?

Gemäß § 551 Abs.3 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die Mietkaution anzulegen. Das bedeutet, dass

  • sie strikt getrennt vom übrigen Vermögen des Vermieters auf einem Mietkautionskonto oder Mietkautionssparbuch insolvenzsicher angelegt ist
  • sie bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist liegen

Die Mietkaution muss nicht auf den Namen des Mieters angelegt werden. Solange der Vermieter sie getrennt von seinem Vermögen anlegt, entspricht dies den gesetzlichen Vorgaben.

Die Zinsgewinne stehen dem Mieter zu, werden zur Mietkautionssumme addiert und ihm durch Zinsabschlag versteuert. Über die Höhe erhält der Mieter eine Steuerbescheinigung, die er sich auf seine Einkommenssteuer anrechnen lassen kann.

Wie kann die Mietkaution angelegt werden?

Bis vor kurzem war dies ganz einfach. Man ging zu seiner Hausbank und legte gegen Gebühr ein Mietkautionskonto an. Doch mittlerweile gibt es hierfür kaum noch Anbieter. Stattdessen werden alternative Produkte angeboten, die jedoch auch teurer und vor allem aufwendiger sind. Auch sind diese Alternativen oft unattraktiv für die Mieter – eine zusätzliche Bankbürgschaft aufgrund von einer Kaution verursacht schließlich Kosten von rund 100€ im Jahr und wird in der Schufa-Kartei aufgeführt. Das müssen Mieter nicht akzeptieren, da es grundsätzlich die Aufgabe des Vermieters ist die Kaution verzinst und getrennt vom Privatvermögen anzulegen.

Wir bitten Ihnen eine Lösung

Mit der Volksbank BraWo haben wir einen verlässlichen Partner finden können, der über uns Mietkautionskonten für private Vermieterinnen und Vermieter anbietet.
 

Das hat für Sie große Vorteile.

 
Wir kontrollieren und überwachen die Kautionszahlungen Ihrer Mieter und teilen Ihnen Unregelmäßigkeiten mit. Wir kümmern uns um die Verzinsung des hinterlegten Geldes. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt mit unseren Experten bei der Verrechnung, Einbehalt und Auszahlung der Kaution. Wir stehen Ihnen bei Fragen persönlich zur Verfügung. Diesen geballten Service bietet kein Geldinstitut!
 

Wie geht das?

 
Für unsere Mitglieder ist es jetzt möglich über unsere Geschäftsstelle Mietkautionskonten anzulegen. Hierzu müssen Sie einfach einen Antrag ausfüllen.
 

Was kostet es?

 
Ein Mietkautionskonto kostet für Mitglieder 1,00€ im Monat, also 12,00€ im Jahr – unabhängig von der Höhe der Mietkaution.
 

Wer kann diese Leistung nutzen?

 
Nur Mitglieder. Nichtmitglieder können diese Leistung nicht in Anspruch nehmen. Auch bietet die Volksbank BraWo Mietkautionskonten nicht selbst für Privatvermieter an.
 

Gibt es versteckte Kosten?

 
Nein, wir nehmen keine Kontoeröffnungs- oder Abmeldegebühren, keine weiteren Verwaltungskosten. Was zusätzliche Kosten verursachen könnte, ist eine eventuelle Adressermittlung nach Auszug der Mieter oder das Schreiben einer Zahlungserinnerung oder Mahnung an die Mieter, sofern die Kaution nicht vollständig eingereicht wurde. Beides würde nach vorheriger Absprache mit Ihnen erfolgen.

 

Mitglied werden und von zahlreichen Vorteilen profitieren!

https://hug-wob.de/aufnahmeantrag-2

 

Bild von Oleksandr Pidvalnyi auf Pixabay

 

In Wolfsburg fehlt bezahlbarer Wohnraum

In Wolfsburg fehlt bezahlbarer Wohnraum

In Deutschland herrscht Wohnraummangel. Experten sind sich einig: „Auch in Wolfsburg wird Wohnraum dringend benötigt.“

Die Bundesregierung will leere Büros in Wohnraum umgestalten – denn während es bei Gewerbeimmobilien durchaus Leerstand gibt – herrscht bei Wohnraum ein Mangel. Deshalb ist von der Bauministerin Klara Geywitz (SPD) im Jahre 2024 und 2025 ein 480 Millionen Euro schweres Förderungsprogramm vorgesehen. Sie sieht hierin das Potenzial von bis zu 235.000 neuen Wohneinheiten.

Home Office – Firmen planen ihre Büroräume zu verkleinern

Mit der Corona-Pandemie setzten Unternehmen vermehrt auf Remote Work. Laut dem Ifo-Institut will jedoch ein Großteil der deutschen Unternehmen ihre Büros nicht verkleinern. Rund 9,1 Prozent der Unternehmen planen ihre Büroflächen zu reduzieren. Zwischen den einzelnen Branchen gibt es jedoch teils große Unterschiede. So wollen 40,3 Prozent der Firmen in der Rundfunkbranche und 37,5 Prozent der Unternehmen in der Automobilbranche ihre Büros verkleinern, während im Handel nur 3,7 Prozent und im Bauhauptgewerbe nur 1,9 Prozent dazu bereit wären. Der Nachfragerückgang nach Büroflächen könnte laut der Ifo die Immobilienlage noch weiter verschärfen. Ein möglicher Lösungsweg: Umwandlung von leeren Büros in Wohnungen.

Ist diese Maßnahme für die Stadt Wolfsburg zielführend? Gibt es hier überhaupt leere Büros, die umgewandelt werden können?

Adam Ciemniak bringt es auf den Punkt. In beiden Fällen „Ja“.

Das in Wolfsburg Wohnraum benötigt wird, ist nicht Neu.

„Wir begrüßen die Initiative des Bundes. Allerdings ist zu beachten, dass dieser Umwandlungsprozess in Wolfsburg bereits unabhängig von dem geplanten Förderungsprogramm stattfindet.“

Eine Umwandlung fand in Wolfsburg sogar schon mal statt – nur wurde vor 50 Jahren Wohnraum in Gewerbe umgewandelt.

„In den 1970er und 1980er Jahren habe es bereits eine Umwandlung von Wohnraum in Büros, Geschäftsräume und Arztpraxen gegeben“, so Adam Ciemniak. „Diese, und seither gebaute, Räume stehen immer öfters leer. Dies lässt sich in Wolfsburg an mehreren Stellen beobachten, beispielsweise in der Porschestraße. Und es dürfte schwierig werden, diese Räume wieder an Gewerbe oder Freiberufler zu vermieten. Dies liegt an mehreren Gründen, wie hohe Mieten, die Digitalisierung und Home-Office.“

Dabei entsteht ein Kreislauf.

„Schließen Büros, verlieren Gastronomie und Handel Kunden, mit der Folge, dass diese ebenfalls wegen fehlender Laufkundschaft schließen müssen. Daraus folgt, dass die Büroräume keine Nachnutzer finden, weil für die Mitarbeitenden die Nahversorgung fehlt.“

Die Umwandlung zu Wohnräumen kann den Kreislauf unterbrechen.

Adam Ciemniak weist darauf hin, „gleiches gilt für Arztpraxen.“ „Nachfolger finden sich auch dort nicht, weil die Praxen nicht barrierefrei erreichbar oder schlichtweg zu klein sind.“

Zu beachten ist, dass es sich bei diesen Gebäuden vielfach um alte Wohnhäuser handelt. Der Rückbau von Büros in Wohnraum in diesem Segment würde bezahlbaren Wohnraum entstehen lassen. Gerade der Bedarf nach bezahlbaren Wohnraum sei in Wolfsburg besonders hoch, sonst gebe es weder eine Mitpreisbremse noch würde man im kommenden Jahr einen Mietspiegel für Wolfsburg verabschieden.

Etwas woran es der Stadt Wolfsburg nicht mangeln würde sind hochwertige Penthäuser. Von denen haben wir genug.

 

Mitglied werden und von zahlreichen Vorteilen profitieren!

https://hug-wob.de/aufnahmeantrag-2

Fotonachweis: Canva

 

Neuer Kooperationspartner ARQ GmbH

Neuer Kooperationspartner ARQ GmbH

Wohngebäude energetisch Bauen und Sanieren.

Es gibt vielfältige Möglichkeiten ein Wohnhaus energieeffizient zu bauen und zu sanieren. Insbesondere handelt es sich dabei um nachhaltige Investitionen in die Zukunft, denn energieeffiziente Wohngebäude bieten viele Vorteile: Sie steigern den Wert der Immobilie, sparen Geld durch einen niedrigen Energiebedarf, bieten hohen Wohnkomfort und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Aber: Kein Wohngebäude gleicht dem anderen

Deshalb müssen für jedes Gebäude individuell und ganzheitlich Energieeinsparpotenziale ermittelt werden. Dafür ist großes Know-how notwendig, denn schon kleinste Fehler können dazu führen, dass die berechnete Energieeinsparung nicht erreicht wird oder im schlimmsten Fall sogar Schäden drohen.

Vorstellung unseren neuen Kooperationspartners

Autarkie, Resilienz und Qualität. Das Motto der ARQ Energieagentur.

Seit dem 1. September 2023 arbeiten wir mit der Energieberatungsagentur ARQ GmbH zusammen. Thomas Döring ist geschäftsführender Gesellschafter der ARQ GmbH mit Sitz in Wolfsburg. Seit über zwanzig Jahren arbeitete der studierte Bauingenieur und Architekt an der Realisierung von Wohngebäuden, Gewerbeimmobilien und öffentlichen Gebäuden. In den letzten Jahren beschäftigt er sich mit energetischem Bauen und Sanieren, so dass sich die ARQ GmbH mit einem Team aus Energieeffizienz- und Fördergeld-Experten darauf spezialisiert hat, Immobilien-Eigentümern eine vollumfängliche Dienstleistung anzubieten, um die eigenen vier Wände energetisch zu sanieren.

Wir identifizieren gezielt die geeigneten Sanierungsmaßnahmen für Wohngebäude und beraten umfangreich über die einzelnen Schritte der Modernisierung. Zudem unterbreiten wir konkrete Vorschläge wie eine Energieeffizienzsteigerung auch mit umwelt- und ressourcenschonenden Materialien und Bausystemen durchgeführt werden kann. – Thomas Döring

Zu den Leistungen zählen das Ausstellen von Energieausweisen, die Effizienzhausplanung, die Baubegleitung für eine nachhaltige Immobilie, die Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (kurz: iSFP) und die entsprechende Fördergeldbeantragung.

Mit dem von uns erstellten 3D-Modell führen wir umfassende Simulationen an der Immobilie durch, um die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen genau zu berechnen.

Trotz des Fachkräftemangels, hat sich Herr Döring ein großes Netzwerk aufgebaut. Dementsprechend bietet ARQ seiner Kundschaft die passenden Vermittlungen an, um die Sanierungsmaßnahmen durchführen zu können. Sie sind nicht nur in Wolfsburg, sondern auch in benachbarten Städten und Landkreisen tätig, wie Braunschweig, Helmstedt, Gifhorn und Salzgitter.

Große Förderungslandschaft

Die Förderungslandschaft ändert sich für Immobilien regelmäßig.

Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans wird mit 80 % von der BAFA bezuschusst und bietet dem Eigentümer eine solide Basis, wie die eigene Immobilie schrittweise saniert werden könnte. Die ARQ steht Ihnen hierbei beratend zur Seite.

Vorteile für Haus & Grund Mitglieder

ARQ bietet unseren Mitgliedern zwei exklusive Vorteile an:

  1. 5 % Rabatt auf den Eigenkostenanteil der durchgeführten Dienstleistung
  2. Kostenlose Erstberatung in der ARQ Geschäftsstelle

Stellen Sie Ihre unverbindliche Sanierungsanfrage auf: http://www.arq-energieagentur.de/individueller-sanierungsfahrplan

Buchen Sie Ihr kostenloses Erstgespräch auf: https://arq-energieagentur.de/erstgespraech/

Mitglied werden und von zahlreichen Vorteilen profitieren!

https://hug-wob.de/aufnahmeantrag-2

Fotonachweis: ARQ GmbH

Das WohnKlima-Panel: Gemeinsam Politik gestalten!

Das WohnKlima-Panel: Gemeinsam Politik gestalten!

Unterstützen Sie die Forschung und helfen Sie mit, die Wohnungspolitik zu verbessern.

Als Gesellschaft haben wir uns ehrgeizige Klimaziele gesetzt und es liegt unter anderem an den Immobilieneigentümern, diese umzusetzen. Ihre Meinungen und Informationen sind entscheidend, um die Herausforderungen, vor denen Sie stehen, zu verstehen und gezielte Lösungen zu entwickeln.

Eigentümer, Vermieter und Mieter spielen eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der ambitionierten Klimaziele der Bundesregierung im Gebäudesektor. Im FEIRE-Projekt untersucht Haus & Grund zusammen mit seinen Partnern aus der Wissenschaft die finanziellen Herausforderungen, denen Eigentümer bei der energetischen Modernisierung ihrer Immobilien gegenüberstehen. Ihre Teilnahme an unserem Panel hilft, maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die von der Politik unterstützt werden und Sie effektiv begleiten.

Unterstützen Sie das FEIRE-Projekt und tragen Sie dazu bei, belastbare Informationen für eine effektive Politikgestaltung im Gebäudesektor zu liefern. Registrieren Sie sich jetzt beim WohnKlima.Panel unter https://panel.hausundgrund.de/

Ihre Stimme zählt!

 

 

 

In drei Schritten zum WohnKlima-Panel:

  1. QR-Code scannen
  2. Anmelden
  3. Abstimmen und mitreden!

1. Was ist eigentlich ein Panel?

Ein Panel ist eine wiederholte Befragung gleichbleibender Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Durch das Panel können somit Anhaltspunkte für Entwicklungen und Veränderungen im Zeitablauf sichtbar gemacht werden. Im WohnKlima-Panel finden regelmäßig Umfragen zu Themen wie beispielsweise Wohnungssituation, Wohnungspolitik, energetischer Sanierung und weiteren verwandten Themen statt.

 

2. Wie genau läuft das ab?

Um an diesem Panel teilzunehmen müssen Sie sich zuerst registrieren. Sobald Sie registriert sind, können Sie an unterschiedlichen Umfragen teilnehmen, die Ihnen per E-Mail angekündigt werden. Registrierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Panels erhalten zudem direkt Einblick in aktuelle Entwicklungen und Forschungsergebnisse.

 

3. Wer kann beim WohnKlima-Panel mitmachen?

Prinzipielle kann bei dem Wohnklima-Panel jede volljährige Person mitmachen, die in Deutschland lebt oder Wohnraum in Deutschland besitzt.

Da es in diesen Umfragen aber auch um Fragen zu finanziellen Entscheidungen Ihres Haushaltes sowie dem Zustand und dem Sanierungsstand Ihrer Gebäude gehen wird, bitten wir Sie, dass die Fragebögen von einer Person aus Ihrem Haushalt beantwortet werden, welche auch die relevanten Entscheidungen dazu trifft.

Wir möchten Sie außerdem bitten, dass Sie auch an den zukünftigen Umfragen teilnehmen, wenn Sie sich bei dem WohnKlima-Panel anmelden. Insbesondere die wiederholte Befragung ist für uns essenziell, um genauer zu verstehen, wie die Besitzerinnen und Besitzer von Wohnimmobilien auf die kommenden Jahre blicken und mit welchen Herausforderungen sie sich dabei konfrontiert sehen.

Zu den FAQ: https://panel.hausundgrund.de/?ID=9

Foto: Haus & Grund Deutschland

Fachvortrag: Einbruchsschutz

Fachvortrag: Einbruchsschutz

Winterzeit ist Einbruchszeit

Um rund 40 Prozent nimmt die Zahl der Haus- und Wohnungseinbrüche von Oktober bis März im Schnitt zu. Wer in seiner Abwesenheit zu Hause von Einbrechern heimgesucht wird, muss das gegenüber seiner Hausratsversicherung beweisen. Insbesondere muss er den Nachweis führen, dass er durch einen „versicherten“ Einbruchsdiebstahl geschädigt worden ist. Kann er diesen Nachweis „durch frische Einbruchsspuren“ nicht erbringen, genügt auch die Darlegung einschließlich des Beweises von Indizien, die alle nicht versicherten Entwendungsmöglichkeiten als so unwahrscheinlich erscheinen lassen, dass nach dem Gesamtbild auf eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für den eingetretenen Versicherungsfall (Einbruch) geschlossen werden kann, vgl. z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 15. Mai 2017 – I-6 U 30/17.

Geschäftsführer Adam Ciemniak erläutert: „Dazu ist ein Mindestmaß an Tatsachen nachzuweisen, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf eine versicherte Entwendung abhandengekommener Sachen zulassen. Dazu gehört bei einem Einbruchdiebstahl, dass Einbruchsspuren vorhanden sind. Nicht erforderlich ist dagegen, dass aufgefundene Spuren zweifelsfrei auf einen Einbruch schließen lassen.“ Und weiter: „Notwendig ist zumindest eine Spurenlage, die auf einen Einbruchdiebstahl hindeuten kann, wie zum Beispiel Beschädigungen an Fenstern oder Außentüren, oder auch Spuren, die auf ein Durchsuchen der Räumlichkeiten zum Zwecke des Auffindens von Wertgegenständen schließen lassen. Keinesfalls reicht eine von der Polizei geäußerte Vermutung, wonach eine sonst unbeschädigte Türe auch durch einen geeigneten Gegenstand (Dietrich) hätte geöffnet werden können.“

Darüber hinaus ist auch die starke psychologische Belastung der Einbruchsopfer nicht von der Hand zu weisen. Oftmals wird sich die quälende Frage gestellt, ob ihnen so etwas wieder passieren könnte oder ob sie den Einbruch durch ihr eigenes Verhalten zu verantworten haben. Weil uns Ihre Sicherheit wichtig ist, haben wir für unseren nächsten Fachvortrag am 11.10.2023 ab 17:00 Uhr den Kriminalbeamten Mario Dedolf, Fachgebiet Kriminalprävention, für uns gewinnen können

Wie gehen Einbrecher vor? Nach welchen Kriterien wählen sie ihre Opfer? Wie kann ich mich einfach aber effektiv schützen? 

All diesen Fragen gehen wir gemeinsam mit unserem Experten von der Polizeiinspektion Wolfsburg auf den Grund. Dabei stellt er auch sein Präventionsprojekt „Zuhause sicher“ vor. Insbesondere geht er auch auf das Thema Straftaten am Telefon und Internet ein, die in letzter Zeit wieder vermehrt auftauchen. Hierbei erfinden die Täter fingierte Angstszenarien, um ihre Opfer letztendlich dazu zu bringen, Geld oder Wertsachen an sie zu übergeben. Dazu geben sich die Täter zum Beispiel als Polizeibeamte oder Bankmitarbeiter aus, um den Eindruck von Seriosität und sich das Vertrauen der Menschen zu erschleichen.

Wir bitten Sie freundlich wieder auf unsere kommende Veranstaltung am 11.10.2023 ab 17:00 Uhr in der Hauptfiliale der Volksbank – Am Mühlengaben 1, Eingang C, im 2. OG – aufmerksam zu machen. Eine Anmeldung ist erforderlich. Entweder telefonisch unter 05361-12946 oder per E-Mail unter info@hug-wob.de. Auch Nicht-Mitglieder sind herzlich dazu eingeladen, an der Veranstaltung teilzunehmen. Diese wird ca. 60 Minuten dauern. Selbstverständlich steht ihnen unser Experte im Nachgang für persönliche Nachfragen zur Verfügung. Ausreichend Parkplätze und Getränke werden vorhanden sein.

Foto: Polizeiinspektion Wolfsburg