Umfrage: Hohe Zufriedenheit im privaten Mietsektor
Haus & Grund: Private Vermieter sind vor allem an guten Mietverhältnissen interessiert
Mieter bei privaten Kleinvermietern sind mit ihren Mietverhältnissen überdurchschnittlich zufrieden. Das belegt eine repräsentative Umfrage, die das Meinungsforschungsunternehmen Civey im Auftrag von Haus & Grund Deutschland durchgeführt hat. „Dieses Bild stimmt mit den Ergebnissen unserer jährlichen Vermieterbefragung überein“, betont Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Die Umfragen zeigen, dass private Vermieter vor allem an guten Mietverhältnissen interessiert sind und ihnen dies weitestgehend auch gelingt. Die persönliche Beziehung zwischen Vermieter und Mieter ist eine völlig andere als bei großen Wohnungsunternehmen. Das zahlt sich bei der Zufriedenheit der Mieter aus.“
Herbstlaub: „Kein Kraut dagegen gewachsen“
Dazu Geschäftsführer Adam Ciemniak: „Eine Kappung oder gar Fällung störender Gehölze können Nachbarn nicht verlangen. Der Nachbar muss also zum Besen greifen und fegen. In aller Regel kann er dafür keine Entschädigung vom Eigentümer der „laubspendenden Bäume“ verlangen (siehe BGH-Urteil vom 20.9.2019-V ZR 218/18 und Urteil vom 27.10.2017-V ZR 8/17; OLG Hamm, Urteil vom 01.12.2008–5 U 161/08). Von diesem Grundsatz gibt es aber Ausnahmen.
Dazu erklärt Ciemniak: „Hält Nachbars Baum den gesetzlich vorgeschriebenen Abstand zur eigenen Grenze nicht ein (für Niedersachsen: §§ 50 -52 NRG), können sich Ansprüche auf Kappung oder sogar auf Beseitigung des Baumes ergeben. Können diese Ansprüche aber wegen eventueller Ausschlussfristen im landeseigenen Nachbarrecht (für Niedersachsen vergleiche dazu §§54, 55 NRG) nicht mehr erfolgreich durchgesetzt werden, so kann sich wegen des erhöhten Reinigungsaufwandes durch abgefallenes Laub, Fallobst, Nadeln, Blüten und Zapfen dieser Bäume ein Anspruch auf eine Geldentschädigung ergeben (§ 106 Abs. 2 Satz 2 BGB analog). Nachmessen kann also helfen.
Beseitigungsansprüche kommen auch dann infrage, wenn die Einwirkungen von Nachbars Bäumen bereits objektiv feststellbare physische Auswirkungen auf das eigene Eigentum haben oder wenn die Bäume krank, sonst vorgeschädigt und deshalb nicht mehr standsicher sind.
Straßenausbau-Beiträge: Politik schummelt!
Eine Verbände-Allianz in Niedersachsen macht weiterhin Front gegen die Neuregelungen zur Einforderung von Straßenausbaubeiträgen, die der Niedersächsische Landtag mit der Reform des Kommunalabgabengesetzes am 23. Oktober 2019 beschließen wird. Haus & Grund Niedersachsen, Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen, Verband Wohneigentum Niedersachsen und das Landvolk Niedersachsen erklären dazu einmütig:
Studie zu Müllgebühren: Wolfsburg schneidet gut ab
(Wolfsburg) Wohnen in Deutschland soll bezahlbar bleiben. Hierbei stehen meistens zu hohe Energiekosten, Grundsteuern oder Mietkosten im Vordergrund. Nebenkosten wie Müll und Abwasser fallen hierbei oft hinten runter. Grund dafür: Verbraucher haben selten die Möglichkeit, sich über die Höhe der Gebühren zu informieren und die eigenen Kosten mit denen anderer Städte zu vergleichen. Dabei können und sollten Städte sowie Gemeinden mit dazu beitragen, die Kosten gering zu halten.
Um einen Vergleich der Müllgebühren zu ermöglichen, hat sich das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland die nach Einwohnern 100 größten Städte in Deutschland angeschaut. Die Studie vergleicht die Kosten der Müllabfuhr für einen vierköpfigen Musterhaushalt unter Berücksichtigung des Abholrhythmus und des Serviceumfangs. Hierbei schneidet Wolfsburg gut ab und belegt Platz 22 im Ranking. Somit sind die Müllgebühren in Wolfsburg geringer als etwa in Braunschweig (Platz 35) oder Hannover (Platz 71).
Dr. Herbert Engel, Vorstand der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (WAS), sagt folgendes zu der Platzierung: „Die WAS bemüht sich seit ihrer Gründung durch die Stadt Wolfsburg zum 1. Januar 2005, den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt eine gesetzeskonforme Abfallentsorgung zu bestmöglichen Gebühren bieten zu können. Dass uns dies bis heute gelingt, belegen die guten Platzierungen in den Müllgebührenrankings, die Haus & Grund regelmäßig deutschlandweit durchführt. Über das gute Abschneiden sind wir stolz, aber ganz besonders darüber, dass es uns so erfolgreich gelungen ist, die Abfallgebühren seit 2005 auf diesem günstigen Niveau anbieten zu können“.
Insgesamt zeigt die Studie hohe Unterschiede. Wo in Flensburg (erster Platz) eine vierköpfige Familie beispielsweise für einen 14-tägigen Vollservice 130,20 Euro zahlt, werden in Leverkusen (letzter Platz) für einen 14-tägigen Teilservice 562,16 Euro fällig. Das seien jedes Jahr rund 430 Euro mehr – bei einem geringeren Service – so Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er betonte, dass mit der Studie keine Stadt an den Pranger gestellt werden solle: „Wir wollen für Transparenz sorgen und die Städte und Gemeinden motivieren, ihre Dienstleistungen für die Bürger günstiger, flexibler und transparenter anzubieten. Damit könnten sie einen erheblichen Beitrag zur Verringerung der Wohnkosten leisten“.
Das Müllgebührenranking soll Verbrauchern, kommunalen Verwaltungen sowie den politisch Verantwortlichen als nützliches Instrument dienen. Es liefert wichtige Informationen zu der aktuellen Wettbewerbspositionierung der Städte und hilft dabei, die attraktive Standortbedingung besser einschätzen zu können.
Die gesamte Studie erhalten Sie auf der Internetseite (Downloadbereich) von Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung.
Haus & Grund Wolfsburg ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern, davon über 2.100 aus Wolfsburg und Umgebung.
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