Sebastian Nuß stellt sich vor

Sebastian Nuß stellt sich vor

Unser neuer Berater Sebastian Nuß stellt sich vor

Das Eigenheim und die eigenen Immobilien sind meist der mit Abstand größte Teil des Vermögens – umso besser, wenn der Besitz gegen alle Eventualitäten abgesichert ist. Welche Policen sinnvoll sind – und welche nicht? Diese Fragen stellen sich viele unserer Mitglieder. Sebastian Nuß arbeitet seit zwölf Jahren mit dem Schwerpunkt Vermögensaufbau und Erbschaftsplanung in Wolfsburg. Und das ungebunden von einem Versicherungsunternehmen, und berät sie kostenlos in unserer Geschäftsstelle. Seine Sprechstunde ist dienstags 10-13 Uhr, eine Terminvereinbarung ist nötig.

Meist erfährt man erst nach einem Schadenfall ob und wie gut man versichert ist. Da ist es aber meist schon zu spät. Um Ihnen schlechte Erfahrungen mit Versicherungen zu ersparen, bieten wir Ihnen eine neue Dienstleistung an:

–              Eine unabhängige Versicherungsberatung für Mitglieder

–              Bedarfsermittlung und Angebotsvergleich im Termin

–              Hilfestellung bei Konflikten oder im Schadensfall

–              Unterstützung beim Schriftverkehr oder bei Beschwerden an Versicherungen

Haben Sie ein Problem mit Ihrer Versicherung? Benötigen Sie Hilfe bei der Kommunikation mit Ihrer Versicherung? Möchten Sie prüfen lassen ob Sie über- oder unterversichert sind?

Überhitzte Wohnungen

(Wolfsburg, 15.07.2019) Durch heiße sommerliche Außentemperaturen überhitzende Wohnungen geben keinen Anlass zur Minderung der Miete. Darauf weist jetzt Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung hin. Herr Malecha als 1. Vorsitzender erklärt dazu: „Anders als bei geschäftlich oder gewerblich genutzten Immobilien gibt es bei Mietwohnungen keine Vorschrift, nach der es in der Sommerzeit im Innenraum kühler bleiben muss. Gibt es dann keine speziellen Absprachen im Mietvertrag, dann kann der Mieter die Miete nicht wegen zu heißer Innentemperaturen kürzen. Das gilt auch für Dachgeschosswohnungen, egal ob die Wohnung unter einem Flachdach oder unter einem Satteldach liegt.“

Nur in Mieträumen, in denen vom Vertrag her zweckgerichtet gearbeitet wird, gibt es einen gesetzlichen Hitzeschutz für die Arbeitnehmer. Einschlägig ist die Arbeitsstättenverordnung, die eine Innentemperatur von über 26 C° nicht toleriert. Hier muss dann der Arbeitgeber, also zunächst der Mieter, Maßnahmen ergreifen, die die Sommerhitze „aussperren“ oder zumindest auf das erlaubte Temperaturmaß reduzieren. Kann er das nicht, weil er zum Beispiel dafür Sonnenmarkisen oder Außenrollos fest montieren muss oder andere bauliche Eingriffe vornehmen muss, so ist der Vermieter berufen, Abhilfe durch geeignete Maßnahmen zu schaffen. „Dies gilt aber nicht für Wohnraum“, wie Dipl. Ing. Malecha hervorhebt. 

Dagegen gehört eine funktionierende Wasserversorgung immer zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, wie Haus & Grund Wolfsburg unter Berufung auf ein Urteil des LG Frankfurt/Oder vom 29.11.2018 (Az.: 15 S 112/17) hervorhebt. 

Mehr Informationen erhalten Mitglieder bei ihrem örtlichen Haus & Grund Verein in Wolfsburg, Poststraße 38 oder auf der Homepage www.hug-wob.de.

Haus & Grund Wolfsburg ist über den Landesverband Haus & Grund Niedersachsen Teil der bundesweiten Eigentümerschutz-Gemeinschaft mit insgesamt ca. 900.000 Mitgliedern, davon ca. 2.100 aus Wolfsburg und Umgebung. 

Grundsteuer bleibt umlagefähig

Grundsteuer bleibt umlagefähig

Haus & Grund begrüßt Bestätigung des Bundesbauministeriums

Die Grundsteuer wird umlagefähig bleiben, egal wie die geplante Reform gestaltet wird. Darüber seien sich die drei Koalitionsparteien einig. Das hat Marco Wanderwitz, Staatssekretär im Bundesbauministerium, anlässlich des 133. Zentralverbandes von Haus & Grund Deutschland in Berlin klargestellt. „Das ist eine hervorragende Nachricht und ein Signal hin zu einer vernünftigen, sachlichen Wohnungspolitik“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke.

In Bezug auf die aktuelle Mietrechtsdebatte erläuterte Wanderwitz vor rund 500 Delegierten und Gästen des Eigentümerverbandes, es werde nur das kommen, was im Koalitionsvertrag steht, sowie eine Verlängerung des Bindungs- und Betrachtungszeitraumes bei den Mietspiegeln. Haus & Grund begrüßt, dass damit alle weitergehenden Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium – wie beispielsweise ein Mietendeckel – vom Tisch sind. „Es ist ein hoffnungsvolles Zeichen, dass das Bundesbauministerium hier auf sehr konstruktive Weise das Ruder in die Hand nimmt“, so Warnecke.

Foto: Felix Oberhage

Haus & Grund begrüßt Stärkung des Wohngeldes

Haus & Grund begrüßt Stärkung des Wohngeldes

Wichtige Unterstützung für einkommensschwache Mieter­.

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt den heutigen Beschluss der Bundesregierung zur Stärkung des Wohngeldes. „Dieser Schritt wird einkommensschwache Mieter wesentlich zielgenauer und wirksamer unterstützen als jede Mietrechtsänderung“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Er hob hervor, dass das Wohngeld nicht nur erhöht, sondern künftig auch dynamisiert wird. „Das ist eine wichtige Neuerung, die es vielen Wohngeldbeziehern erspart, nach einigen Jahren aus der Förderung herauszufallen“, betonte Warnecke. Das Wohngeld wird Mietern gezahlt, deren Mietbelastung eine bestimmte Grenze überschreitet. Erhöht sich das Einkommen geringfügig, wurde bisher in vielen Fällen kein Wohngeld mehr gezahlt. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen das Wohngeld und die entsprechenden Miet- und Belastungsgrenzen regelmäßig alle zwei Jahre automatisch angepasst werden. Für selbstnutzende Eigentümer gibt es ein Pendant zum Wohngeld – den Lastenzuschuss.

Porno-Dreh im Mietshaus

Porno-Dreh im Mietshaus

Das Amtsgericht Lüdinghausen hatte am 11.10.2018 (4 C 76/18) einen kuriosen Fall zu verhandeln. Ein Vermieter kündigte seinen Mietern, weil das Paar die Wohnung zum Dreh von pornografischen Filmen nutzte. Einige Filmszenen wurden sogar auf dem Balkon sowie im Treppenhaus gedreht.

Bereits im Vorfeld beschwerten sich Nachbarn beim Vermieter über Geschrei in der Wohnung. Richtig ins Rollen kam der Fall aber, als die Nachbarn die Polizei riefen weil Sie die lautstarken sexuellen Aktivitäten als häusliche Gewalt gegen die Frau deuteten. Nun war das Thema erstmalig aktenkundig und die Videos auch vom Vermieter angesehen worden. Und was er zu sehen bekam, ließ ihm die Kinnlade runterfallen. In einem Video aus dem Treppenhaus verrichtete die Mieterin ihr „kleines Geschäft“. Zwar befand sich niemand im Treppenhaus und die Hinterlassenschaft wurde wieder weg gewischt, dennoch ist dieser Umgang mit der Mietsache unangemessen. Eine ähnliche Szene mit einem Speiseeis war auch auf dem Balkon gedreht worden.

Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis fristlos, hilfsweise fristgerecht. Als Argument führte er auf, dass im Mietvertrag eine gewerbliche Nutzung untersagt ist (da die Videos auf einschlägigen Internetportalen kostenpflichtig sind) und somit die Wohnung nicht nur zu Wohnzwecken verwendet wurde. Für ihn und die anderen Wohnparteien im Mehrfamilienhaus ist eine Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar.

Die Richter vom Amtsgericht Lüdinghausen kamen allerdings zu dem Schluss, dass die Mieter nicht zur Räumung des Objekts verpflichtet seien. Auch eine geschäftliche Aktivität in einer ausschließlich zu Wohnzwecken vermieteten Wohnung, die nicht nach Außen in Erscheinung tritt, ist erlaubt. Porno-Drehs bzw. die Vermarktung von pornografischen Clips in der Wohnung und auf dem Balkon stellen noch Wohngebrauch dar. Nichts davon dringe erkennbar nach Außen. Dadurch besteht keine Gefahr, dass das Objekt in Verruf geraten oder gar an Wert verlieren könne. Anders verhält es sich mit dem Video aus dem gemeinschaftlich genutzten Treppenhaus. Die fragwürdige Szene hätte von Besuchern oder Bewohnern gesehen werden können. Zudem stellt die absichtliche Verschmutzung eine durchaus gravierende Pflichtverletzung aus dem Mietvertrag dar. Allerdings war für das Gericht das Ausmaß für eine Kündigung des Mietverhältnisses ohne Abmahnung noch nicht erreicht.

Jedoch mahnte das Gericht die Mieter auch deutlich an, durch das Filmen die Nachbarn nicht zu stören und nur in den eigenen vier Wänden „zu arbeiten“.