H&G ehrte langjährige Mitglieder*innen

H&G ehrte langjährige Mitglieder*innen

Persönliches Treffen im Wolfsburger Planetarium

„Mehr als 30 Jahre in einem Verein zu sein, dass ist nicht alltäglich“, unterstreicht der erste Vorsitzende des Vereins Haus- und Grund Wolfsburg und Umgebung e.V. Peter Tabrizian. „Darum war es jetzt, nach den Corona-Einschränkungen, höchste Zeit einmal persönlich Danke zu sagen.“ Haus- und Grund hatte für ein besonderes Wiedersehen ins Wolfsburger Planetarium eingeladen. Geehrt wurden langjährige Mitglieder*Innen – die zwischen 30 und 60 Jahre dem Verein angehören.

„Gerade die vielfältigen Aufgaben rund ums Wohnen bringen immer alle ein wenig weiter“, betonte der Vorsitzende Peter Tabrizian. Denn seit unserer Gründung 1954 hat sich viel in der Region um und in Wolfsburg getan, auch bei uns privaten Hausbesitzern.“

Tatsächlich ist das treueste Mitglied seit 1957 im Verein. Seinerzeit dachte wohl kaum jemand daran, wie sehr sich die Vereinsarbeit verändern würde. Sich ständig verändernde Gesetze und Anforderungen haben dazu geführt, dass immer mehr Beratung und aktive Unterstützung des Vereins nötig wurden, um den Mitglieder*innen weiter zu helfen. Bis heute wird das durch eine stattliche Zahl von Experten gewährleistet, von der Immobilienbewertung über die Bauberatung bis zu Fragen der Finanzierung und einer umfangreichen Rechtsberatung. Rechtliches fängt schon beim Mietvertrag an. Außerdem tauscht sich der Vorstand regelmäßig mit anderen Interessenvertretungen, der Kommunalpolitik und Spezialisten der Wohnungswirtschaft aus und bringt sich aktiv in die Entwicklung der Region mit ein. Peter Tabrizian und die zweite Vorsitzende Sabine Busch stellten die erweiterte Beratermannschaft vor, die ihre Tätigkeit zum Teil schon aufgenommen haben.

„Nach der langen Zeit mit vielen Einschränkungen durch die Pandemie können wir auch wieder interessante Veranstaltungen rund um das Wohnen in Wolfsburg anbieten – die Planungen dafür sind mit unseren Partnern weit fortgeschritten“, so Vorstandsvorsitzender Peter Tabrizian, der unter anderem Volksbank BraWo-Direktorin Claudia Kayser persönlich begrüßte.  

Bevor es auf eine gemeinsame virtuelle Reise durch das All ging, wurden einige langjährige Mitgliederinnen und Mitglieder von Sabine Busch und Peter Tabrizian persönlich geehrt. Dazu gehören: Lothar Volkmer,  Edeltraud Rücker und  Brigitte Ulke-Schulz, die länger als 40 Jahre dazu gehören. Mehr als 30 Jahre sind dabei:  Daniele und Roland Jurenz, Inge Vendt, Sieglinde Hoffmann, Heidemarie Reckel, Ulrich Troch, Irmtraut Schulze, Elke und Gerd Springer, Martin Nuphaus, Brigitte und Eckart Bäuerle, Rolf-Dieter Lehn, Liselotte Rudolph, Rosemarie Linne, Petra und Werner Schulze. „Wir bedanken uns auch bei denen, die dieses Mal nicht dabei sein konnten und freuen uns auf ein Wiedersehen in Kürze“, schloß Peter Tabrizian.

Wohnraum für Ukraine-Flüchtlinge

Wohnraum für Ukraine-Flüchtlinge

Was Eigentümer und Mieter beachten sollten

Der Krieg in der Ukraine erschüttert. Viele Menschen, ob selbstnutzender Eigentümer oder Mieter, wollen helfen, um wenigstens das Leid der Geflüchteten ein wenig zu lindern. Wer Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine Wohnraum zur Verfügung stellen möchte, sollte unter anderem folgende Punkte beachten:

Eigentümer oder Mieter können zur Verfügung stehenden Wohnraum entweder der zuständigen Kommunalverwaltung melden oder diesen auf Portalen wie beispielsweise www.unterkunft-ukraine.de anbieten. Einer behördlichen Genehmigung bedarf es nicht.

Es sollte darauf geachtet werden, dass es insbesondere bei längerfristiger Unterbringung nicht zu einer Überbelegung kommt. Wann zu viele Menschen in einer Wohnung wohnen, entscheidet sich immer im Einzelfall. Bei der auch politisch erwünschten vorübergehenden Unterbringung von Kriegsflüchtlingen dürfte der Spielraum etwas weiter sein.

Wenn Mieter nur für einzelne Tage oder wenige Wochen Zimmer kostenfrei zur Verfügung stellen, muss der Vermieter nicht informiert werden. Haus & Grund rät jedoch dazu, den Vermieter und auch die Nachbarn vorab mit einzubinden. So schafft man ein gemeinsames Verständnis und motiviert andere, ebenso Wohnraum für Flüchtende zur Verfügung zu stellen. Wenn Flüchtende über einen längeren Zeitraum in die Wohnung aufgenommen werden, muss der Vermieter jedoch zwingend um Erlaubnis gefragt werden.

Denen helfen, die Unterstützung benötigen!

Denen helfen, die Unterstützung benötigen!

Wir brauchen Wohnungsbau, und zwar dort, wo es Menschen gibt, für die der Wohnraum nicht bezahlbar ist. Es sollten Maßnahmen ergriffen werden, die es attraktiv machen, in den sozialen Wohnungsbau zu investieren. Hier engagiert sich Haus & Grund auf allen Ebenen: national, regional, lokal! Bundesweit ist Haus & Grund mit seinen über 900.000 Mitgliedern ein starker Interessenvertreter. Allein in Wolfsburg und Umgebung nutzen über 2.100 Mitglieder die Leistungen von Haus & Grund, die dadurch auch vor Ort engagiert in Politik und Stadtentwicklung mitwirken.

H&G fordert Umstellung der HK-Abrechnung

H&G fordert Umstellung der HK-Abrechnung

Wolfsburger Verein fürchtet Verpuffung der Klimaschutzabgabe

„Eine Umstellung der Heizkostenabrechnung durch die CO2-Bepreisung mitten im Kalenderjahr bedeutet einen enormen Aufwand für jeden Vermieter und ist teuer“, kommentiert Peter Tabrizian, Vorsitzender des Eigentümerverbandes Haus und Grund Wolfsburg und Umgebung, die Pläne der Ampelkoalition. Im Koalitionsvertrag ist ein Stufenmodell zum 1. Juli 2022 geplant, durch das sich dann auch Vermieter über die Heizkosten eine CO2-Abgabe zu zahlen haben. „Unabhängig von besseren Modellen macht man eine solche Änderung zu Beginn eines Kalenderjahres, wenn die turnusgemäße Heizkostenabrechnung ansteht.“

Der Dachverband Haus & Grund Deutschland hatte die Bundesregierung bereits mehrfach aufgefordert, ein sinnvolles und tragbares Modell gemeinsam mit den Eigentümern zu entwickeln. Nach Ansicht des Bundesverbands-Vorsitzenden Kai Warnecke sind die Berechnungsmodelle ohnehin sozial unausgegoren. Die Umstellung wäre überflüssig, wenn die Regierungskoalition die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung in Form eines Pro-Kopf-Klimageldes an die Verbraucher zurückgeben würde. „Die Verbraucher würden so für ihren CO2-Verbrauch bezahlen und sie würden durch das Klimageld entlastet. Das wäre sozial- und klimapolitisch die beste Lösung“, erklärte Warnecke.

Die bisherigen Vorschläge gehen an den Realitäten des Marktes vorbei, meint der Wolfsburger H&G-Vorsitzende. „Viele unserer Mitglieder wollen ihre Immobilien energetisch sanieren – aber Handwerksfirmen sind lange ausgebucht und es fehlt an Material. Es kann doch nicht sein, dass die darum zur Kassen gebeten werden, wie auch die Mieter, die auf den energetischen Zustand ihrer Wohnung in der Regel kaum Einfluß haben.“ Für eine halbwegs gerechte Berechnung müsse zudem jedes Gebäude aktuell energetisch neu bewertet werden.

In diese Kerbe schlägt auch der Bundesverband. Nach den jetzigen Plänen sollen die Kosten schlicht halbiert werden, solange ein neuer Stufenplan nicht fertig ist oder nicht umgesetzt werden kann. „Wenn der Vermieter die dann teuren Heizkosten mitzahlen soll, darf dies nicht unabhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes geschehen“, betonte Verbandschef Kai Warnecke. Wer schon energetisch modernisiert hat, der sollte von den neuen Kosten befreit werden. „Das gibt zusätzliche Anreize für die Eigentümer weiter in eine bessere Klimabilanz ihrer Gebäude zu investieren“, unterstützt der Wolfsburger Tabrizian. „Auch unsere Mitglieder wollen gern einen Beitrag für den Klimaschutz leisten, dazu auch im Interesse der Mieter. Aber es sollte dann auch funktionieren und möglich schnell wirken.“ Er lud die Bundestagsabgeordneten der Region in den Dialog mit den Vermietern zu nutzen, „gerne auch gemeinsam mit dem Mieterbund. Es muss jetzt schnell gehandelt werden, damit eine verträgliche und sinnvolle Lösung dabei herauskommt und nicht nur eine symbolische Abgabe, die die ohnehin schon gebeutelten Haushaltskassen einfach nur weiter belasten.“

Steigende Energiepreise sozial abfedern

Steigende Energiepreise sozial abfedern

Haus & Grund für Klimageld und höheres Wohngeld

Um steigende Preise für fossile Energien sozial abzufedern, schlägt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland ein höheres Wohngeld sowie ein Pro-Kopf-Klimageld vor. „Die Bepreisung von CO2-Emissionen wird nur akzeptiert, wenn einkommensschwache Haushalte dadurch finanziell nicht überfordert werden. Hier muss die neue Regierung zügig handeln“, forderte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Er sehe bei den drei verhandelnden Parteien gute Chancen, dass diese beiden Maßnahmen verabredet werden. Insbesondere das Klimageld sei ein wichtiger Beitrag für eine gelingende Energiewende. „Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sollten jedes Jahr an jeden einzelnen Bürger zurücküberwiesen werden. Da einkommensschwache Haushalte durchschnittlich weniger CO2 verbrauchen als einkommensstarke, aber beide den gleichen Betrag zurückerhielten, wäre hier der soziale Ausgleich direkt spürbar. Gleichzeitig bliebe die lenkende Funktion der CO2-Bepreisung vollständig erhalten“, erläuterte Warnecke.

Fotonachweis: Haus & Grund Deutschland

Starkregen und offene Fenster – Mieter haftet

Starkregen und offene Fenster – Mieter haftet

Mieter müssen für Schäden durch Starkregen am Haus und an der Wohnungseinrichtung haften, wenn sie Dachfenster, Balkontüren und generell Wohnungsfenster geöffnet oder auf „Kippstellung“ lassen und der Regen deshalb in die Räume eindringen kann. Das gilt besonders nach entsprechenden Unwettervorhersagen. Darauf weist jetzt Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e.V. hin. Der Vorstandsvorsitzende Peter Tabrizian: „Gerade bei entsprechenden Warnungen durch die Medien und Wetterdienste handeln Mieter fahrlässig, wenn sie sich trotzdem nicht um offen bleibende Fenster und Türen kümmern. Das gilt ganz besonders im Falle längerer Abwesenheit während des Urlaubs, trifft aber auch bei entsprechenden Unwetterwarnungen für kurzzeitigere Abwesenheitszeiträume zu; so zum Beispiel dann, wenn man abends Freunde besucht oder ins Kino geht, und in dieser Zeit die Wohnung durch eindringendes Regenwasser überschwemmt wird.. Haftungsgrundlage ist dann eine verschuldet verletzte Sorgfaltspflicht im Umgang mit den Mieträumen, die aus dem Mietvertrag folgt. Auch die gesetzliche Schadensersatzhaftung greift zulasten des Mieters ein.“

Hintergrund: Die Wohngebäudeversicherung zahlt bei Wasserschäden durch offengebliebene Fenster und Türen in aller Regel nicht. Ohne Elementarschadenzusatz deckt sie nur Leitungswasserschäden ab. Mit Elementarschadenzusatz kommt es in aller Regel auf den einzelnen Fall an, ob die Versicherer für eingedrungenes Regenwasser eintreten oder nicht. Ist aber ein Verschulden eines Hausbewohners ursächlich für den Wassereintritt, ist die Gebäudeversicherung in aller Regel aus der Haftung raus. Der Schaden ist in diesem Fall vom Mieter oder von seiner Haftpflichtversicherung zu ersetzen.

Weil er mit den gemieteten Räumen allzu sorglos umgegangen ist und dadurch zumindest fahrlässig einen Wasserschaden am Haus und eventuell auch in den Räumlichkeiten seiner Mitbewohner und Nachbarn verursacht hat, kommen eine Abmahnung und im wiederholten Fall eine Kündigung des Mietverhältnisses infrage, so Haus & Grund Wolfsburgund Umgebung e.V. weiter. Das Landgericht (LG) Berlin hält eine Kündigung dann für gerechtfertigt, wenn es während der Abwesenheit des Mieters zu einem Schaden wegen offengelassener Fenster kommt (LG Berlin, Urteil vom 22.1.2014 – 65 S 268/13).

Fotonachweis: Adam Ciemniak