Fachvorträge rund um den Garten

Fachvorträge rund um den Garten

Unsere Vortragsreihe geht nach Ihrem großen Erfolg auch in diesem Jahr weiter. Beim kommenden Termin dreht sich alles um den eigenen Garten! Los geht es am Donnerstag, den 25.05.2023 ab 16 Uhr (Einlass ab 15.30 Uhr) in Wolfsburg-Nordsteimke (Schulenburgstraße). 
 
Der renommierte Wolfsburger Garten- und Landschaftsbauer Carsten Busch lädt uns in seinen privaten Garten vor historischer Kulisse ein. Bei einer Führung erklärt er Interessierten einfache Alltags- und Pflegetipps für Hobby-Gärtner und zeigt auf, dass Schottergärten auch artenreich und prachtvoll eingerichtet werden können, man muss nur wissen wie! Im Anschluss referiert er zum Thema „Artenvielfalt und Biodiversität“ im eigenen Garten. 
 
Das es am Gartenzaun zwischen Nachbarn zu Streitigkeiten kommen kann, haben alle zumindest schonmal gehört. Welche Rechte und Möglichkeiten haben sie bezüglich Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen? Wer ist für die Laubentfernung zuständig? Was mache ich wenn Unkraut vom Nachbarsgrundstück rüberwuchert? Diesen Fragen und vielem mehr gehen wir gemeinsam mit unserem Fachreferenten Herrn Dr. jur. Hans Reinold Horst aus Langenhagen nach. Dr. Horst ist einer von Deutschlands angesehensten Fachanwälten rund um Grundstücks- und Immobilienrecht, Mietrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Baurecht, privates und öffentliches Nachbarrecht. Er ist vielfacher Dozent und Mitglied des Deutschen Mietgerichtstags. 
 
Wir laden daher herzlich ein. Die Plätze sind begrenzt, eine Voranmeldung ist nötig unter 05361-12946 oder info@hug-wob.de
 
Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Eine Ausschilderung erfolgt vor Ort. 
 
Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung freundlicherweise in der Scheune des Grafen von der Schulenburg statt. 
 
Fotonachweis von Carsten Busch (privat)
Fotonachweis von Dr. Horst (Bildschön GmbH Berlin)

Härtefallhilfen für Haushalte (Energie)

Härtefallhilfen für Haushalte (Energie)

Bund und Länder haben sich auf die Details eines Härtefallfonds für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt. Nun können auch Haushalte, die beispielsweise mit Heizöl oder Holzpellets heizen, entlastet werden, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren. In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie deutliche Mehrausgaben hatten.

Die Bundesländer starten ihre Antragsportale für die Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger. Antragsteller sollten nicht zu lange warten – Antragsschluss ist voraussichtlich der 20.10.2023.

Von den Kosten, die über eine Verdopplung der Kosten gegenüber 2021 hinausgehen, bekommen betroffene Privathaushalte für den jeweiligen Energieträger 80 Prozent erstattet. Die Förderhöhe berechnet sich anhand der folgenden Formel:

Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Fällt der Preisanstieg geringer als 100 Euro gegenüber dem Vorjahr aus, gibt es keine Zuschüsse. Bei Beantragung durch einen „Zentralantragsteller“ (also einen Vermieter für mehrere Haushalte) steigt die Bagatellgrenze steigt pro Haushalt entsprechend an, höchstens allerdings auf 1.000 Euro bei Antragstellung. Der maximale Gesamtentlastungsbetrag beläuft sich auf 2.000 Euro pro Haushalt.

Für die Beantragung muss die Rechnung im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.12.2022 erstellt worden sein. Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum gezahlt wurde.

Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Ergänzend hierzu können die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen, sofern nachgewiesen wird, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers aber erst später (bis 31. März 2023) erfolgte.

Entlastet werden können Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“), aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. Eigentümer können dabei als Direktantragstellende selbst die Hilfen beantragen. Wenn die Feuerstätte(n) zum Heizen der Privathaushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird bzw. werden, sind diese Vermieter bzw. diese WEG antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter müssen nicht selbst tätig werden.

Immo-Branche kommt erstmals zusammen

Immo-Branche kommt erstmals zusammen

Haus & Grund informiert über den kommenden Mietspiegel

Das gab es in Wolfsburg bisher nicht. Gemeinsam mit der Volksbank BraWo lud Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e. V.  alle etablierten und renommierten Vertreter*innen der Immobilienbranche Wolfsburgs ein. Darunter waren Wohnungsgesellschaften, Immobilien-Verwaltungen, Makler*innen und Vertreter*innen aus Stadt und Politik.

Über 80 Vertreter*innen der Branche waren anwesend um sich einen ersten Eindruck vom kommenden qualifizierten Mietspiegel in Wolfsburg zu verschaffen. Als Referenten klärten die Hauptverantwortlichen aus der Verwaltung Marcel Hilbig (Leitung des Referats Daten, Strategien und Stadtentwicklung) und Dr. Uwe Meer (Projektleiter Mietspiegel) über die Entstehung und die aktuellen Vorgänge rund um den Mietspiegel auf. Mit einem Fragebogen werden aktuell 5.000 Haushalte nach der Art, Ausstattung, Größe und Beschaffenheit ihrer Mietwohnungen befragt.

„Das Ziel des Mietspiegels ist es, Transparenz auf dem Wolfsburger Wohnungsmarkt zu schaffen“, erklärt H&G-Geschäftsführer Adam Ciemniak. „Dies betrifft neben den Vermietern und Mietern auch das Fachpersonal, was ab 01.01.2024 mit dem neuen Mietspiegel arbeiten werden muss. Uns ist daher wichtig, schon früh im Prozess alle Branchenbeteiligten zu informieren.“

Neben Haus & Grund Wolfsburg hat der Wolfsburger Mieterbund eine Stimme in der Arbeitsgruppe Mietspiegel, deren Ergebnisse dann der Politik vorgestellt werden. „Die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten im Arbeitskreis verläuft harmonisch, mit dem Ziel einvernehmliche Lösungen auf offene Punkte zu finden, berichtet Ciemniak aus dem Arbeitskreis. Die nächsten Schwerpunkte werden sich um die Definition von Wohnlagen und die Auswertung des Fragebogens drehen.

Wenn es dann zur Anwendung des Mietspiegels für den Bereich Wolfsburg kommt, wird Haus & Grund Wolfsburg seine Mitglieder Anfang des Jahres 2024 erneut auf einer Veranstaltung aufklären.

12 Jahre sparen für Komplettsanierung

12 Jahre sparen für Komplettsanierung

Kurzstudie zur Anspardauer energetischer Modernisierungsmaßnahmen

In einer Kurzstudie beantwortet Haus & Grund Deutschland die Frage, wie lange Paare in Deutschland im Schnitt für verschiedene energetische Modernisierungsmaßnahmen sparen müssen, sofern sie die Maßnahmen nicht über Kredite finanzieren wollen oder können.

Die Ergebnisse zeigen, dass für eine Komplettsanierung durchschnittlich 12 Jahre gespart werden muss, was einer Gesamtsumme von etwa 22 Monatseinkommen entspricht. Weitere Erkenntnisse zu dem Thema und zur Methodik können Sie der Studie entnehmen, die Sie auf Nachfrage bei uns im Büro (Herr Ciemniak) bekommen können.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass private Eigentümer schon viel geleistet haben und sich ihrer Verantwortung bezüglich energetischer Modernisierungsmaßnahmen bewusst sind. In Zeiten der Energiekrise und einer hohen Inflation sind viele Maßnahmen für durchschnittliche Haushalte inzwischen allerdings schlicht nicht mehr finanzierbar. Für die Modernisierung des Bestands muss die Politik privaten Eigentümern eine verlässliche, auskömmliche und nachhaltige Förderkulisse zur Verfügung stellen.

Haus & Grund-Wohnklimaindex

Haus & Grund-Wohnklimaindex

Die Stimmung privater Vermieter auf dem Wohnungsmarkt hat sich deutlich abgekühlt. Der Haus & Grund-Wohnklimaindex fiel im Januar 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um insgesamt 4,5 Prozent.

Private Vermieter erwarten auch in den kommenden Monaten eine erhebliche Verschlechterung der Situation auf dem #Mietwohnungsmarkt. Vor allem hohe Energiepreise belasten den Wohnungsmarkt. Auch die Inflation und hier besonders die überproportional steigenden Kosten für Instandhaltungsmaßnahmen werden zunehmend zur Belastung. Im vergangenen Jahr stiegen die Materialkosten für Instandhaltungsmaßnahmen um 82,6 Prozent und die Dienstleistungen um 61,7 Prozent stärker als die allgemeine Preisentwicklung. Auch die Regulierungsbedingungen und nicht zuletzt der bürokratische Aufwand der Grundsteuerreform und der Gaspreisbremse belasten private Vermieter weiter.

Eine positive Entwicklung zeichnet sich allerdings bei der empfundenen #Wohnkostenbelastung der Mieterhaushalte, die bei Privatpersonen wohnen, ab. Hier hellt sich die Stimmung aufgrund der Entlastungspakete der Bundesregierung deutlich auf. Haus & Grund warnt, die gute Stimmung bei Mietern wird sich bald eintrüben, wenn Vermieter die Belastungen an ihre Mieter weitergeben müssen.

Im Rahmen des Haus & Grund-Wohnklimaindex werden jeden Monat gut 2.500 private Vermieter zu ihren Einschätzungen des Wohnungsmarktes befragt. Zudem wird die Einschätzung zur Wohnkostenbelastung von 2.500 Mietern, die bei privaten Vermietern leben, erhoben.

Lesehinweis: Je höher der Index, desto besser die Einschätzung zum Mietwohnungsmarkt, bzw. zur Wohnkostenbelastung.