Fachvortrag: eMobilität Zuhause

Fachvortrag: eMobilität Zuhause

Unser Fachvortrag am 25.05.2023 mit unseren Experten Landschaftsgärtner Carsten Busch und Fachanwalt Dr. Reinold Horst im historischen Garten in Nordsteimke zu den Themen „Biodiversität und Artenvielfalt im eigenen Garten“ sowie „Nachbarstreit am Gartenzaun“ war ein voller Erfolg. Die Veranstaltung war restlos ausgebucht (60 Gäste) und kam bei den Teilnehmenden so gut an, dass wir sogar permanent Nachfragen nach weiteren Gartenterminen bekommen, siehe Fotos (Fotograf Adam Ciemniak). 
 
Unsere Veranstaltungsreihe macht am Donnerstag, den 22.06.2023 im Autohaus Wolfsburg Halt. Dieses Mal beleuchten wir das Thema „E-Mobilität für Zuhause“. Jetzt könnte man sagen, dass dieses Thema schon hoch und runter diskutiert wurde, Balkonkraftwerke und PV-Anlagen jetzt aktueller sind. Auch wir im Haus&Grund-Team stellten uns diese Frage und fanden heraus, dass sich sehr viele Menschen auch aufgrund der Komplexität und auch Angst vor dem großen Aufwand verschließen, und somit „abgehängt“ werden. Bei beiden Themen möchten wir niederschwellig und leicht verständlich, mit Beispielen zum Anfassen und selbst ausprobieren, den Menschen die Angst nehmen und über e-Mobilität, Ladesäulen, Wall-Boxen etc. aufklären. 
 
Lohnt sich das überhaupt? Was kostet das? Wie schließe ich es an? Wo kann ich es hinstellen? Wie beantrage ich Förderungen? Wer ist Ansprechpartner? Wie funktioniert das in Mehrfamilienhäusern? Was mache ich, wenn meine Mieter es einfordern? 
 
All diesen Fragen gehen wir gemeinsam mit unseren Experten von der LSW Energie GmbH & Co. KG (kurz LSW) auf den Grund. Hierzu laden wir alle Ihre Leserinnen und Leser, Hörerinnen und Hörer auch herzlich ein. Unser Dank gilt auch unseren Unterstützern, dem Autohaus Wolfsburg und der Volksbank BraWo. In der zweiten Jahreshälfte folgen weitere Fachvorträge rund um Immobilien, so ist z. B. angedacht über die Gefahren des Teilverkaufs zu informieren, die Auswirkungen des Klimawandels auf die eigene Immobilie zu beleuchten, zum Einbruchschutz aufzuklären aber auch, wie bereits erwähnt, über Rechte und Pflichten rund um die Balkonkraftwerke zu sprechen. 
 
Wir bitten Sie freundlich, wieder auf unsere kommende Veranstaltung am 22.06.2023 ab 16.30 Uhr im Autohaus Wolfsburg (Audi-Zentrum) aufmerksam zu machen. Eine Anmeldung ist erforderlich unter 05361-12946 oder info@hug-wob.de. Diese wird ca. 60 Minuten dauern und die Experten stehen im Nachgang für persönliche Nachfragen zur Verfügung. Ausreichend Parkplätze und Getränke werden vorhanden sein. 
 
Fotonachweis Autohaus Wolfsburg

Fachvorträge rund um den Garten

Fachvorträge rund um den Garten

Unsere Vortragsreihe geht nach Ihrem großen Erfolg auch in diesem Jahr weiter. Beim kommenden Termin dreht sich alles um den eigenen Garten! Los geht es am Donnerstag, den 25.05.2023 ab 16 Uhr (Einlass ab 15.30 Uhr) in Wolfsburg-Nordsteimke (Schulenburgstraße). 
 
Der renommierte Wolfsburger Garten- und Landschaftsbauer Carsten Busch lädt uns in seinen privaten Garten vor historischer Kulisse ein. Bei einer Führung erklärt er Interessierten einfache Alltags- und Pflegetipps für Hobby-Gärtner und zeigt auf, dass Schottergärten auch artenreich und prachtvoll eingerichtet werden können, man muss nur wissen wie! Im Anschluss referiert er zum Thema „Artenvielfalt und Biodiversität“ im eigenen Garten. 
 
Das es am Gartenzaun zwischen Nachbarn zu Streitigkeiten kommen kann, haben alle zumindest schonmal gehört. Welche Rechte und Möglichkeiten haben sie bezüglich Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen? Wer ist für die Laubentfernung zuständig? Was mache ich wenn Unkraut vom Nachbarsgrundstück rüberwuchert? Diesen Fragen und vielem mehr gehen wir gemeinsam mit unserem Fachreferenten Herrn Dr. jur. Hans Reinold Horst aus Langenhagen nach. Dr. Horst ist einer von Deutschlands angesehensten Fachanwälten rund um Grundstücks- und Immobilienrecht, Mietrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Baurecht, privates und öffentliches Nachbarrecht. Er ist vielfacher Dozent und Mitglied des Deutschen Mietgerichtstags. 
 
Wir laden daher herzlich ein. Die Plätze sind begrenzt, eine Voranmeldung ist nötig unter 05361-12946 oder info@hug-wob.de
 
Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Eine Ausschilderung erfolgt vor Ort. 
 
Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung freundlicherweise in der Scheune des Grafen von der Schulenburg statt. 
 
Fotonachweis von Carsten Busch (privat)
Fotonachweis von Dr. Horst (Bildschön GmbH Berlin)

Härtefallhilfen für Haushalte (Energie)

Härtefallhilfen für Haushalte (Energie)

Bund und Länder haben sich auf die Details eines Härtefallfonds für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt. Nun können auch Haushalte, die beispielsweise mit Heizöl oder Holzpellets heizen, entlastet werden, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren. In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie deutliche Mehrausgaben hatten.

Die Bundesländer starten ihre Antragsportale für die Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger. Antragsteller sollten nicht zu lange warten – Antragsschluss ist voraussichtlich der 20.10.2023.

Von den Kosten, die über eine Verdopplung der Kosten gegenüber 2021 hinausgehen, bekommen betroffene Privathaushalte für den jeweiligen Energieträger 80 Prozent erstattet. Die Förderhöhe berechnet sich anhand der folgenden Formel:

Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Fällt der Preisanstieg geringer als 100 Euro gegenüber dem Vorjahr aus, gibt es keine Zuschüsse. Bei Beantragung durch einen „Zentralantragsteller“ (also einen Vermieter für mehrere Haushalte) steigt die Bagatellgrenze steigt pro Haushalt entsprechend an, höchstens allerdings auf 1.000 Euro bei Antragstellung. Der maximale Gesamtentlastungsbetrag beläuft sich auf 2.000 Euro pro Haushalt.

Für die Beantragung muss die Rechnung im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.12.2022 erstellt worden sein. Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum gezahlt wurde.

Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Ergänzend hierzu können die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen, sofern nachgewiesen wird, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers aber erst später (bis 31. März 2023) erfolgte.

Entlastet werden können Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“), aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. Eigentümer können dabei als Direktantragstellende selbst die Hilfen beantragen. Wenn die Feuerstätte(n) zum Heizen der Privathaushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird bzw. werden, sind diese Vermieter bzw. diese WEG antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter müssen nicht selbst tätig werden.

Immo-Branche kommt erstmals zusammen

Immo-Branche kommt erstmals zusammen

Haus & Grund informiert über den kommenden Mietspiegel

Das gab es in Wolfsburg bisher nicht. Gemeinsam mit der Volksbank BraWo lud Haus & Grund Wolfsburg und Umgebung e. V.  alle etablierten und renommierten Vertreter*innen der Immobilienbranche Wolfsburgs ein. Darunter waren Wohnungsgesellschaften, Immobilien-Verwaltungen, Makler*innen und Vertreter*innen aus Stadt und Politik.

Über 80 Vertreter*innen der Branche waren anwesend um sich einen ersten Eindruck vom kommenden qualifizierten Mietspiegel in Wolfsburg zu verschaffen. Als Referenten klärten die Hauptverantwortlichen aus der Verwaltung Marcel Hilbig (Leitung des Referats Daten, Strategien und Stadtentwicklung) und Dr. Uwe Meer (Projektleiter Mietspiegel) über die Entstehung und die aktuellen Vorgänge rund um den Mietspiegel auf. Mit einem Fragebogen werden aktuell 5.000 Haushalte nach der Art, Ausstattung, Größe und Beschaffenheit ihrer Mietwohnungen befragt.

„Das Ziel des Mietspiegels ist es, Transparenz auf dem Wolfsburger Wohnungsmarkt zu schaffen“, erklärt H&G-Geschäftsführer Adam Ciemniak. „Dies betrifft neben den Vermietern und Mietern auch das Fachpersonal, was ab 01.01.2024 mit dem neuen Mietspiegel arbeiten werden muss. Uns ist daher wichtig, schon früh im Prozess alle Branchenbeteiligten zu informieren.“

Neben Haus & Grund Wolfsburg hat der Wolfsburger Mieterbund eine Stimme in der Arbeitsgruppe Mietspiegel, deren Ergebnisse dann der Politik vorgestellt werden. „Die Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten im Arbeitskreis verläuft harmonisch, mit dem Ziel einvernehmliche Lösungen auf offene Punkte zu finden, berichtet Ciemniak aus dem Arbeitskreis. Die nächsten Schwerpunkte werden sich um die Definition von Wohnlagen und die Auswertung des Fragebogens drehen.

Wenn es dann zur Anwendung des Mietspiegels für den Bereich Wolfsburg kommt, wird Haus & Grund Wolfsburg seine Mitglieder Anfang des Jahres 2024 erneut auf einer Veranstaltung aufklären.

12 Jahre sparen für Komplettsanierung

12 Jahre sparen für Komplettsanierung

Kurzstudie zur Anspardauer energetischer Modernisierungsmaßnahmen

In einer Kurzstudie beantwortet Haus & Grund Deutschland die Frage, wie lange Paare in Deutschland im Schnitt für verschiedene energetische Modernisierungsmaßnahmen sparen müssen, sofern sie die Maßnahmen nicht über Kredite finanzieren wollen oder können.

Die Ergebnisse zeigen, dass für eine Komplettsanierung durchschnittlich 12 Jahre gespart werden muss, was einer Gesamtsumme von etwa 22 Monatseinkommen entspricht. Weitere Erkenntnisse zu dem Thema und zur Methodik können Sie der Studie entnehmen, die Sie auf Nachfrage bei uns im Büro (Herr Ciemniak) bekommen können.

Unsere Erfahrungen zeigen, dass private Eigentümer schon viel geleistet haben und sich ihrer Verantwortung bezüglich energetischer Modernisierungsmaßnahmen bewusst sind. In Zeiten der Energiekrise und einer hohen Inflation sind viele Maßnahmen für durchschnittliche Haushalte inzwischen allerdings schlicht nicht mehr finanzierbar. Für die Modernisierung des Bestands muss die Politik privaten Eigentümern eine verlässliche, auskömmliche und nachhaltige Förderkulisse zur Verfügung stellen.