Führungswechsel in der Landesregierung

Führungswechsel in der Landesregierung

Unsere Anregungen und Forderungen an den neuen Ministerpräsidenten

Schon seit einiger Zeit war es im Gespräch, wenn auch im Flüsterton. Am 1. April 2025 ist es passiert – und es war kein Aprilscherz. Nach 12 Jahren im Amt erklärt Ministerpräsident Stephan Weil, sich Ende Mai aus der Politik zurückziehen zu wollen. Nachfolger im Parteivorsitz und vor allen Dingen im Amt des Ministerpräsidenten soll der bisherige Bau- und Wirtschaftsminister Olaf Lies werden.
 
Anlass genug, beiden Persönlichkeiten Dank zu sagen und Glück zu wünschen, dem einen für den angekündigten politischen Ruhestand, dem anderen als zukünftigem Landesvater. Im Rahmen der Diskussion um die Ausgestaltung der Energiewende im Gebäudebereich sind wir dankbar für den klargestellten Konsens, dass die verursachten Kosten im Rahmen bleiben müssen und niemanden „abhängen“ dürfen. Das Olaf Lies nun vom Amt des Fachministers auf die Position des Regierungschefs wechselt, empfinden wir als großes Glück. Unter menschlichem Aspekt ein unserem Haus stets freundschaftlich verbundener, sehr offener und angenehmer wie fachlich hochkompetenter Gesprächspartner, konnten wir viele Themen der Niedersächsischen Bau- und Wohnungspolitik gemeinsam auf den Weg bringen. Davon zeugt das Interview mit Ihm auf unserem 70. Jubiläum in Wolfsburg – siehe YouTube Kanal „Haus und Grund Niedersachsen“ unter: https://www.youtube.com/watch?v=hqtcPA54zog   Daraus abgeleitet lassen sich unsere Forderungen an die neu aufgestellte Landesregierung wie folgt skizzieren:
 
• Besonders zu danken ist für die Novellierung der landeseigenen Bauordnung, genannt „Umbauordnung“, mit dem Ziel, Baukosten zu reduzieren, Bürokratie abzubauen, Genehmigungsprozesse zu beschleunigen, und als Vorbild und „Blaupause“ für ganz Deutschland; sie wurde unter maßgeblicher Leitung von Olaf Lies gemeinsam mit der landeseigenen Wohnungswirtschaft geschaffen und umgesetzt. Die angestoßenen Verschlankungsprozesse zu den Bauanzeige-
und Baugenehmigungsverfahren sowie die Kostenreduktionen in der Bauerrichtung durch Senkung der Anforderungen müssen jetzt weiterbetrieben werden.
• Sehr erfreulich ist auch seine kritische Begleitung der energetischen Gebäudesanierung im Rahmen des Klimaschutzes und hier insbesondere des bundeseigenen Gebäudeenergiegesetzes. Olaf Lies: Weg von einem Gebäudeenergiegesetz und hin zu einem Gebäude-CO₂-Gesetz: Es geht nicht darum, die letzte Kilowattstunde zu vermeiden, sondern darum, CO₂ zu reduzieren, dies mit angemessenem und wirtschaftlich vertretbarem finanziellen Aufwand. Dazu wäre eine Bundesratsinitiative des Landes Niedersachsen sinnvoll, um dies es wirtschaftlich vertretbare Augenmaß auch in der Umsetzung der EU-Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie nach Berlin zu tragen. Die Sorge dabei ist, dass wir Wohnraum verlieren, wenn der Klimaschutz überzogen wird. Die Wohnungswirtschaft hat dazu den „Praxispfad CO₂-Reduktion“ als Lösung für bezahlbares Wohnen entwickelt. Wir freuen uns darauf, dass das Land Niedersachsen nun diesen Weg als Bundesratsinitiative gegen das aktuell noch geltende Heizungsgesetz einbringen wird, damit ein bezahlbarer Energieumstieg erreicht werden kann. Und so geht es: CO₂ soll vor allen Dingen durch den gezielten und verstärkten Einsatz moderner Wärmetechnologien statt durch übermäßige Dämmmaßnahmen reduziert werden. Das verlangt weniger Investitionskapital und vermindert damit auch Mietaufschläge. Beide Seiten – Eigentümer und Mieter – werden entlastet. Mittel zur Erreichung einer emissionsfreien Wärmeversorgung wäre zum Beispiel der verstärkte und konsequente Einbau von Wärmepumpen. Notwendig ist eine klimapolitische Wende weg von einer einseitigen Konzentration auf Energieeffizienz und hin auf die Reduktion von Treibhausgasen im Gebäudebereich mit optimierten Kosten-Nutzen-Verhältnis.
 
• In Niedersachsen existiert die Solardachpflicht für Industriegebäude, für Parkplätze ab einer gewissen Größe und für neu errichtete Ein- und Mehrfamilienhäuser, für den Immobilienbestand nur bei grundlegender Dachsanierung. Die einvernehmliche Position von Olaf Lies und Haus & Grund Niedersachsen: Anzustreben ist eine im Vergleich zu normalen Dacheindeckung kostenneutrale Umsetzung der Solardachpflicht. Und zusätzlich: Beim Katalog der Ausnahmen von dieser Pflicht (§ 32 a Abs. 4 NBauO) muss die finanzielle Situation des Immobilieneigentümers stärker berücksichtigt werden. Und: Wir brauchen eine effektive Solar-Forderung.
 
• Mietpreisbremse und ihre Funktion – hier bestehen unterschiedliche Auffassungen. An unserer Forderung, die Mietpreisbremse abzuschaffen, halten wir fest.
 
• Umwandlungsverbote mit Genehmigungsvorbehalt sowie verlängerte Kündigungssperrfristen nach der Bildung von Wohnungseigentum gehören ebenfalls abgeschafft. Sie beleben den Wohnungsmarkt nicht und sind der Bereitschaft zu Investitionen in diesem Bereich abträglich.
 
• Förderkulisse – der freifinanzierte Wohnungsbau muss ebenso gefördert werden, nicht nur der Bau von preisgebundenen Wohnungen. Denn schon der Zensus 2022 belegt, dass hier die größten Marktanteile liegen (79,4% des insgesamten Wohnungsbestandes). Baugenehmigungszahlen, Auftragslage im Baugewerbe und Baufertigstellungszahlen entwickeln sich dramatisch rückläufig.
 
• Neben dem Geschosswohnungsbau muss auch der Bau von Einfamilienhäusern durch Förderprogramme wieder angekurbelt werden. Auch hier kommt es zu einem dramatischen kostenbedingten Rückgang der Baugenehmigungen und Baufertigstellungen. Die Auftragslage im Baugewerbe ist völlig eingebrochen. Urbane Zentren werden durch angestrebte Bauverdichtungen (Aufstockung und Lückenschlussbebauung) bald so verdichtet sein, dass die Peripheriebereiche zwingend wieder in den Blick genommen werden müssen. Mobiles Arbeiten, ins besondere HomeOffice, vermeidet überdies Verkehrsemissionen.
 
• Elementarschadenversicherung; die Position von Olaf Lies: Sie soll für Eigentümer verpflichtend sein, weil damit der Kreis der Versicherten wächst, damit auch das zur Verfügung stehende Deckungskapital. Versicherungsleistungen könnten so vom Versicherer bei stabil bleibenden Beiträgen besser geleistet werden. Die Position von Haus & Grund Niedersachsen: Eine Versicherungspflicht nützt nichts, wenn es insbesondere nach Starkregenereignissen trotzdem keine Schadensdeckung gibt. Denn bisher ist für eine Deckung vorausgesetzt, dass das Grundstück im sprichwörtlichen Sinne überschwemmt worden ist. Notwendig ist der Einbezug auch der unverschuldet eingetretenen Elementarschäden, ohne dass es zu einer vollständigen Überschwemmung des geschädigten Grundstücks gekommen ist (zum Beispiel durch eingedrungenes Wasser durch Lichtschächte und Kellerfenster, durchdrückendes Wasser aus den Kellerwänden, durch wasserdruckbedingt aufgesprengte Kellertüren am Fuße von Kellertreppen). Mit all diesen fachlichen Gemeinsamkeiten und der schon betonten wirklich menschlich wohltuenden gemeinsamen Basis sind wir fest davon überzeugt, dass Olaf Lies unserem Land ein sehr guter Ministerpräsident sein wird, zumal er auch genauso wie Stephan Weil seit 12 Jahren gemeinsam mit ihm Regierungsverantwortung trägt. Ebenso dürfen wir darauf vertrauen, dass er die Position des Fachministers für Bauen, Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung wieder bestmöglich besetzen wird. Unabhängig von den bereits diskutierten Persönlichkeiten für dieses Amt freuen wir uns auf einen weiter so fruchtbaren und freundlichen Dialog mit seiner Nachfolge auf Basis der hier formulierten hauseigenen Positionen.
 
Ach ja, eine Bitte bereits vorab: Wichtig wäre vor allem, die Grunderwerbsteuer zu senken und damit den Einstieg ins eigene Immobilieneigentum zu erleichtern.
 
Bildrechte am Foto: Andreas Burmann
Vortrag am 06.03.25: Erneuerbare Energien

Vortrag am 06.03.25: Erneuerbare Energien

Klimaschutz oder Baumschutz: Wer hat Vorrang?
Fachvortrag am 06.03.2025 zu erneuerbaren Energien
 
Klimaschutz mit dem Einsatz von erneuerbarer Energien ist in aller Munde. Aber was ist, wenn Bäume Solaranlagen verschatten? Dann kann man sie nicht oder nur sehr eingeschränkt betreiben. Was hat dann Vorrang, der Klimaschutz oder der Baumschutz? In beiden Fällen geht es um den Schutz der Natur. Deshalb kommt der Solaranlage nicht automatisch Vorrang gegenüber dem Baumschutz zu. Darauf weist jetzt Haus & Grund Wolfsburg unter Bezug auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27.12.23 (Az.: 9 K 7173/22) hin. Dazu erklärt Geschäftsführer Adam Ciemniak: „Der Einsatz von Solarenergie ist wichtig für die Umwelt, werden dadurch doch die Ozonbelastung und der CO2-Ausstoß verringert. Vor allem erzielt man einen sparsamen Umgang mit vorhandenen Energieressourcen. Genauso wichtig ist aber die Erhaltung von Bäumen, dem natürlichen CO2-Speicher und Luftspender der Natur.“
 
In dem Rechtsstreit ging es um einen abgelehnten Antrag auf Erteilung einer Fällgenehmigung für einen geschützten Baum, der einer geplanten Solaranlage sprichwörtlich „im Weg steht“. Das Gericht sah keinen automatischen Vorrang für den Einsatz von Solarenergie, sondern macht die Entscheidung zwischen einem Baumschutz und einem Umstieg auf erneuerbare Energien vom einzelnen Fall abhängig. Das sei ein Abwägungsprozess, bei dem alle Interessen der beteiligten Grundstückseigentümer sowie des Natur- und Landschaftsschutzes einschließlich des Klimaschutzes zu gewichten seien, so die Düsseldorfer Verwaltungsrichter.
 
Dazu der Rat von Haus & Grund Wolfsburg: Am besten ist es, die beschriebene Konfliktsituation gar nicht erst aufkommen zu lassen. Möglichst gemeinsam mit dem Nachbarn und Baumeigentümer sollte der Planer einer Solaranlage klären, ob schon regelmäßige Form- und Pflegeschnitte für den Baum und ein vielleicht anders gewählter Standplatz für die Solaranlage Verschattungsprobleme von vornherein vermeiden. Auch werden Baumschutz- und Bestandssatzungen in aller Regel Bäumen vor Photovoltaik Vorrang geben. „Sofern diese Satzungen nicht greifen ist aus Sicht beider Nachbarn eine Vereinbarung, möglichst schriftlich niedergelegt, das beste Mittel, um zukünftig Rechts- und Betriebssicherheit für die Solaranlage zu schaffen“, erläutert Geschäftsführer Adam Ciemniak.
 
Die Themen Photovoltaik, Balkonkraftwerke, Wärmpumpen… also neue (erneuerbare) Energiequellen beschäftigen viele Wolfsburgerinnen und Wolfsburger. Zum Einen ist es das Interesse an neuen Möglichkeiten, zum Anderen treibt Viele die Unsicherheit wegen neuen Gesetzen und Auflagen um. Darüber informiert Haus & Grund gemeinsam mit der Volksbank BRAWO am 06.03.2025 ab 17 Uhr im Mühlengraben 1 (38440 Wolfsburg). Drei Experten werden kurz die neuesten Techniken erklären, aber auch die technischen Voraussetzungen erläutern. Wärmespezialist Dr. Jochen Gaßmann, Energieeffizienzberater Thomas Wistuba und Matthias Look (Fachmann für Inbetriebssetzungen von Elektroinstallationen bei der LSW) referieren nicht nur, sondern stellen sich im Anschluss Ihren individuellen Fragen. 

 

Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen viel Spaß bei der Veranstaltung.

Mitglieder-Versammlung 28.05.24

Mitglieder-Versammlung 28.05.24

Liebes Mitglied,

es ist wieder soweit. Wir laden Sie herzlich zu unserer Mitgliederversammlung am 28. Mai 2024, ab 17.30 Uhr in der Jenaer Straße 39a im Treffpunkt am Markt (Ausbildungsrestaurant) in Wolfsburg-Westhagen ein.

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Wir würden uns freuen, Sie persönlich begrüßen zu dürfen.

Die Tagesordnung ist Ihnen separat per Mail oder Post zugegangen.

BK-Abrechnung – jetzt erstellen

BK-Abrechnung – jetzt erstellen

§ 556 Abs. 3 BGB erhält eine Ausschlussfrist für die Abrechnung und Zustellung der Betriebskosten. Danach muss die Abrechnung den Mietern spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Endete der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember 2022, so muss die Abrechnung bis zum 31.12.2023 zugestellt werden. Aber Achtung: Eine Abrechnung, die Sie abends am 31. Dezember beim Mieter in den Briefkasten einwerfen, also nach Ablauf der üblichen Postzustellungszeit, gilt nicht mehr als an diesen Tag zugestellt, sondern erst am 1. Januar. Das hat für Sie die negative Folge, dass Sie Ansprüche auf die Nachzahlung nicht mehr geltend machen können. Daher bitte Abrechnungen ein oder zwei Tage vor Ablauf des 31. Dezember 2023 zustellen und nicht auf den „letzten Drücker“.

Für die Durchführung von Betriebsostenabrechnungen steht Ihnen die Mitarbeiterinnen Andrea Grebe, Isolde Wilckens und Meike Neumann zur Verfügung. Sie können sich Rat und Hilfe in der Geschäftsstelle holen und gegen gesonderte Vergütung die Betriebskostenabrechnung auch durchführen lassen. Bitte bringen Sie hierfür sämtliche Betriebskostenbelege, Mieterdaten (Personen und Wohnflächen der Mieterhaushalte) sowie die Mietverträge zur erstmaligen Erfassung mit.

Möchten Sie, dass die Betriebskostenabrechnung 2022 durch Haus & Grund erstellt wird, so bitten wir Sie, diese bis zum 3. November 2023 in der Geschäftsstelle einzureichen. Wir sind nur ein kleines Team, das nur begrenzt Betriebskostenabrechnungen bearbeiten kann. Nur wenn uns die Unterlagen bis zum genannten Termin vollständig vorliegen, können wir eine pünktliche Durchführung der Betriebskostenabrechnung gewährleisten. Wir bitten dies zu beachten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

Fotoquelle: Pixabay

Abwasserkosten: Wolfsburg mit Luft nach oben

Abwasserkosten: Wolfsburg mit Luft nach oben

Abwasserkosten in Worms pro Jahr 740 Euro weniger als in Mönchengladbach

Wolfsburg mit Luft nach oben

Die jährliche Belastung von Verbrauchern mit Kosten für die Entsorgung ihres Abwassers variieren je nach Wohnort um über 700 Euro. Das ist ein zentrales Ergebnis des Abwassergebührenrankings 2023, das das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat. Die Abwassergebühren können nicht in jeder Stadt gleich hoch sein. Aber 300% Unterschied sind nicht hinnehmbar.

In Deutschland produzieren alle Haushalte Abwasser und das immer auf die gleiche Weise. Aber das Wasser für die Wäsche, das Badewasser oder die Toilettenspülung kosten in einigen Regionen Deutschlands doppelt oder gar dreimal mehr als in anderen. Für den Vergleich wurden die jährlichen Abwassergebühren einer vierköpfigen Musterfamilie in den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland untersucht. So zahlt etwa ein Vierpersonenhaushalt in Worms im Durchschnitt 245€ im Jahr für die Abwasserentsorgung, während es in Mönchengladbach 985€ fällig sind. 71 Städte haben die Gebühren seit der letzten Untersuchung in 2020 erhöht, in 17 Städten sind sie sogar gesunken.

Die Höhe der Abwassergebühren hängt im Einzelnen von vielen Faktoren ab. Ist das Kanalnetz zum Beispiel gerade erneuert worden? Müssen mit Hilfe von Pumpen Höhen überwunden werden? Müssen Hochwasserschutz-Maßnahmen integriert werden? Oder gibt es eine besondere Infrastruktur für die Regenrückhaltung und die Beseitigung der Abwässer? Die Einwohnerzahl spielt ebenso eine Rolle: sinkt in einer Region die Bevölkerungsdichte, nimmt der Frischwasserverbrauch ab und das Abwasserkanalsystem wird weniger genutzt. Dadurch steigen die Kosten zur Erhaltung des Systems auf die verbliebenen Einwohner.

Immer wieder falle bei der Ermittlung der Gebühren auf, dass die Gebührenordnungen der einzelnen Kommunen uneinheitlich, intransparent und häufig auch mit einer Vielzahl von individuellen Ausnahmeregelungen versehen seien. Daher haken wir bei den Wolfsburger Entwässerungsbetrieben direkt nach und beleuchten Wolfsburgs Abwasserversorgung näher.

Zu den reinen Zahlen und Fakten der Untersuchung. Zur Erhebung wurde ein durchschnittlicher Musterhaushalt gewählt, ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Frischwasserverbrauch von 125 Litern pro Person und Tag. Das macht einen jährlichen Verbrauch von 182,5 m³ an Wasser. Auch wurde ein durchschnittliches Wohnhaus gewählt mit 120m² Wohnfläche, üblichen Ziegeldach, kleinem Garten und Terrasse etc. Gartenbrunnen und Regenwasserversickerung wurde außer Acht gelassen. Als Kanalanschluss wurde ein Mischwasserkanal von 150mm Nennweite und einem Dauerdurchfluss von 4m³/h gewählt – der häufigste Fall.

Mit diesen Durchschnittswerten zahlt die Musterfamilie in Wolfsburg 592,73€ im Jahr. Das ist eine preisliche Erhöhung von 45,00€ im Vergleich zum Jahr 2020 und liegt im Bundesschnitt auf Rang 55.

Wie sieht die Situation bei unseren Nachbarstädten aus?

Helmstedt und Gifhorn werden nicht von der Studie erfasst, da nur die 100 größten Städte beleuchtet wurden. Braunschweig rangiert auf Platz 62 mit 613,25€/Jahr, Salzgitter auf Rang 53 mit 569,97€/Jahr. Somit sind in unserer Region die Preise auf einem ähnlich hohen Niveau.

Wie setzt sich denn der Preis in Wolfsburg zusammen?

Laut Auskunft der Wolfsburger Entwässerungsbetriebe (WEB) spielen in erster Linie folgende Posten eine tragende Rolle: Investitionsfolgekosten, Betriebs- und Personalkosten, Chemikalien, Unterhaltung der technischen Anlagen und des Kanalnetzes. Wesentliche Einflussfaktoren zur Preisanpassung waren Preiserhöhungen insbesondere bei Chemikalien, Energie, Dienstleistungen, Material und Personalkosten, die aufgrund der aktuellen Weltmarktsituation nachvollziehbar sind.

Auch hat die Stadt Wolfsburg einige Besonderheiten bzgl. der Abwasseraufbereitung. Zum Beispiel umfasst die Abwasserreinigung auf dem Klärwerk „Wolfsburg – Stahlberg“ die biologische Stickstoff- und Phosphorelimination. Gemeinsam mit dem Abwasserverband Wolfsburg betreibt die WEB ein Abwasserrecycling und stellt gereinigtes Abwasser zur landwirtschaftlichen Feldberegnung zur Verfügung.

Doch warum schaffen es manche Kommunen die Abwassergebühren um teils mehr als 50% günstiger darzustellen als Wolfsburg?

Auch hier bekommen wir von der WEB eine ausführliche Antwort: Wolfsburg besitzt für die Größe der Stadt (ca. 125.000 Einwohner) eine ungewöhnlich große Stadtfläche (200km²). Hierdurch ergeben sich im Vergleich zu dichter bebauten Städten erhebliche Mehraufwendungen in der Kanalunterhaltung, der Abwasserableitung und der Niederschlagswasserbehandlung. Vereinfacht heißt das: Je mehr Einwohner eine Stadt pro km/Kanal hat, umso günstiger sollte die Abwassergebühr sein. Umgekehrt gilt: Je weniger Einwohner eine Stadt je km/Kanal hat umso höher muss die Abwassergebühr sein, da weniger Einwohner den durch anteilig hohe Festkosten geprägten Aufwand der Abwasserbeseitigung bezahlen müssen.

Die Studie „Abwassergebührenranking 2023“ finden Sie hier im Bereich Downloads.