BK-Abrechnung – jetzt erstellen

BK-Abrechnung – jetzt erstellen

§ 556 Abs. 3 BGB erhält eine Ausschlussfrist für die Abrechnung und Zustellung der Betriebskosten. Danach muss die Abrechnung den Mietern spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Endete der Abrechnungszeitraum am 31. Dezember 2022, so muss die Abrechnung bis zum 31.12.2023 zugestellt werden. Aber Achtung: Eine Abrechnung, die Sie abends am 31. Dezember beim Mieter in den Briefkasten einwerfen, also nach Ablauf der üblichen Postzustellungszeit, gilt nicht mehr als an diesen Tag zugestellt, sondern erst am 1. Januar. Das hat für Sie die negative Folge, dass Sie Ansprüche auf die Nachzahlung nicht mehr geltend machen können. Daher bitte Abrechnungen ein oder zwei Tage vor Ablauf des 31. Dezember 2023 zustellen und nicht auf den „letzten Drücker“.

Für die Durchführung von Betriebsostenabrechnungen steht Ihnen die Mitarbeiterinnen Andrea Grebe, Isolde Wilckens und Meike Neumann zur Verfügung. Sie können sich Rat und Hilfe in der Geschäftsstelle holen und gegen gesonderte Vergütung die Betriebskostenabrechnung auch durchführen lassen. Bitte bringen Sie hierfür sämtliche Betriebskostenbelege, Mieterdaten (Personen und Wohnflächen der Mieterhaushalte) sowie die Mietverträge zur erstmaligen Erfassung mit.

Möchten Sie, dass die Betriebskostenabrechnung 2022 durch Haus & Grund erstellt wird, so bitten wir Sie, diese bis zum 3. November 2023 in der Geschäftsstelle einzureichen. Wir sind nur ein kleines Team, das nur begrenzt Betriebskostenabrechnungen bearbeiten kann. Nur wenn uns die Unterlagen bis zum genannten Termin vollständig vorliegen, können wir eine pünktliche Durchführung der Betriebskostenabrechnung gewährleisten. Wir bitten dies zu beachten und danken Ihnen für Ihr Verständnis.

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Abwasserkosten: Wolfsburg mit Luft nach oben

Abwasserkosten: Wolfsburg mit Luft nach oben

Abwasserkosten in Worms pro Jahr 740 Euro weniger als in Mönchengladbach

Wolfsburg mit Luft nach oben

Die jährliche Belastung von Verbrauchern mit Kosten für die Entsorgung ihres Abwassers variieren je nach Wohnort um über 700 Euro. Das ist ein zentrales Ergebnis des Abwassergebührenrankings 2023, das das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat. Die Abwassergebühren können nicht in jeder Stadt gleich hoch sein. Aber 300% Unterschied sind nicht hinnehmbar.

In Deutschland produzieren alle Haushalte Abwasser und das immer auf die gleiche Weise. Aber das Wasser für die Wäsche, das Badewasser oder die Toilettenspülung kosten in einigen Regionen Deutschlands doppelt oder gar dreimal mehr als in anderen. Für den Vergleich wurden die jährlichen Abwassergebühren einer vierköpfigen Musterfamilie in den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland untersucht. So zahlt etwa ein Vierpersonenhaushalt in Worms im Durchschnitt 245€ im Jahr für die Abwasserentsorgung, während es in Mönchengladbach 985€ fällig sind. 71 Städte haben die Gebühren seit der letzten Untersuchung in 2020 erhöht, in 17 Städten sind sie sogar gesunken.

Die Höhe der Abwassergebühren hängt im Einzelnen von vielen Faktoren ab. Ist das Kanalnetz zum Beispiel gerade erneuert worden? Müssen mit Hilfe von Pumpen Höhen überwunden werden? Müssen Hochwasserschutz-Maßnahmen integriert werden? Oder gibt es eine besondere Infrastruktur für die Regenrückhaltung und die Beseitigung der Abwässer? Die Einwohnerzahl spielt ebenso eine Rolle: sinkt in einer Region die Bevölkerungsdichte, nimmt der Frischwasserverbrauch ab und das Abwasserkanalsystem wird weniger genutzt. Dadurch steigen die Kosten zur Erhaltung des Systems auf die verbliebenen Einwohner.

Immer wieder falle bei der Ermittlung der Gebühren auf, dass die Gebührenordnungen der einzelnen Kommunen uneinheitlich, intransparent und häufig auch mit einer Vielzahl von individuellen Ausnahmeregelungen versehen seien. Daher haken wir bei den Wolfsburger Entwässerungsbetrieben direkt nach und beleuchten Wolfsburgs Abwasserversorgung näher.

Zu den reinen Zahlen und Fakten der Untersuchung. Zur Erhebung wurde ein durchschnittlicher Musterhaushalt gewählt, ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Frischwasserverbrauch von 125 Litern pro Person und Tag. Das macht einen jährlichen Verbrauch von 182,5 m³ an Wasser. Auch wurde ein durchschnittliches Wohnhaus gewählt mit 120m² Wohnfläche, üblichen Ziegeldach, kleinem Garten und Terrasse etc. Gartenbrunnen und Regenwasserversickerung wurde außer Acht gelassen. Als Kanalanschluss wurde ein Mischwasserkanal von 150mm Nennweite und einem Dauerdurchfluss von 4m³/h gewählt – der häufigste Fall.

Mit diesen Durchschnittswerten zahlt die Musterfamilie in Wolfsburg 592,73€ im Jahr. Das ist eine preisliche Erhöhung von 45,00€ im Vergleich zum Jahr 2020 und liegt im Bundesschnitt auf Rang 55.

Wie sieht die Situation bei unseren Nachbarstädten aus?

Helmstedt und Gifhorn werden nicht von der Studie erfasst, da nur die 100 größten Städte beleuchtet wurden. Braunschweig rangiert auf Platz 62 mit 613,25€/Jahr, Salzgitter auf Rang 53 mit 569,97€/Jahr. Somit sind in unserer Region die Preise auf einem ähnlich hohen Niveau.

Wie setzt sich denn der Preis in Wolfsburg zusammen?

Laut Auskunft der Wolfsburger Entwässerungsbetriebe (WEB) spielen in erster Linie folgende Posten eine tragende Rolle: Investitionsfolgekosten, Betriebs- und Personalkosten, Chemikalien, Unterhaltung der technischen Anlagen und des Kanalnetzes. Wesentliche Einflussfaktoren zur Preisanpassung waren Preiserhöhungen insbesondere bei Chemikalien, Energie, Dienstleistungen, Material und Personalkosten, die aufgrund der aktuellen Weltmarktsituation nachvollziehbar sind.

Auch hat die Stadt Wolfsburg einige Besonderheiten bzgl. der Abwasseraufbereitung. Zum Beispiel umfasst die Abwasserreinigung auf dem Klärwerk „Wolfsburg – Stahlberg“ die biologische Stickstoff- und Phosphorelimination. Gemeinsam mit dem Abwasserverband Wolfsburg betreibt die WEB ein Abwasserrecycling und stellt gereinigtes Abwasser zur landwirtschaftlichen Feldberegnung zur Verfügung.

Doch warum schaffen es manche Kommunen die Abwassergebühren um teils mehr als 50% günstiger darzustellen als Wolfsburg?

Auch hier bekommen wir von der WEB eine ausführliche Antwort: Wolfsburg besitzt für die Größe der Stadt (ca. 125.000 Einwohner) eine ungewöhnlich große Stadtfläche (200km²). Hierdurch ergeben sich im Vergleich zu dichter bebauten Städten erhebliche Mehraufwendungen in der Kanalunterhaltung, der Abwasserableitung und der Niederschlagswasserbehandlung. Vereinfacht heißt das: Je mehr Einwohner eine Stadt pro km/Kanal hat, umso günstiger sollte die Abwassergebühr sein. Umgekehrt gilt: Je weniger Einwohner eine Stadt je km/Kanal hat umso höher muss die Abwassergebühr sein, da weniger Einwohner den durch anteilig hohe Festkosten geprägten Aufwand der Abwasserbeseitigung bezahlen müssen.

Die Studie „Abwassergebührenranking 2023“ finden Sie hier im Bereich Downloads.

BGH stärk Zutrittsrecht der Vermieter

BGH stärk Zutrittsrecht der Vermieter

 

In seinem Urteil vom 26. April 2023 (VIII ZR 429/21) hat der BGH bestätigt, dass es eine vertragliche, sich aus § 242 BGB ergebende Nebenpflicht des Mieters ist, dem Vermieter bei Vorliegen eines konkreten sachlichen Grundes und entsprechender Vorankündigung den Zutritt zur Wohnung zu gewähren. Konkret entschied der BGH dies für eine beabsichtigte Veräußerung der Wohnung. Daneben kann sich ein Zutrittsrecht des Vermieters auch aus einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung ergeben.

Die Beurteilung, ob der konkrete Grund ein Zutrittsrecht bergründen kann, muss anhand des Einzelfalls erfolgen. Hier müssen die Interessen des Vermieters (bspw. ein geplanter Verkauf der Wohnung) und die Interessen des Mieters (bspw. schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Suizidgefahr) gegeneinander abgewogen werden. Hierbei müsse auch berücksichtig werden, dass sich der Mieter bei der Wohnungsbesichtigung gegebenenfalls vertreten lassen könne.

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Fachvortrag: eMobilität Zuhause

Fachvortrag: eMobilität Zuhause

Unser Fachvortrag am 25.05.2023 mit unseren Experten Landschaftsgärtner Carsten Busch und Fachanwalt Dr. Reinold Horst im historischen Garten in Nordsteimke zu den Themen „Biodiversität und Artenvielfalt im eigenen Garten“ sowie „Nachbarstreit am Gartenzaun“ war ein voller Erfolg. Die Veranstaltung war restlos ausgebucht (60 Gäste) und kam bei den Teilnehmenden so gut an, dass wir sogar permanent Nachfragen nach weiteren Gartenterminen bekommen, siehe Fotos (Fotograf Adam Ciemniak). 
 
Unsere Veranstaltungsreihe macht am Donnerstag, den 22.06.2023 im Autohaus Wolfsburg Halt. Dieses Mal beleuchten wir das Thema „E-Mobilität für Zuhause“. Jetzt könnte man sagen, dass dieses Thema schon hoch und runter diskutiert wurde, Balkonkraftwerke und PV-Anlagen jetzt aktueller sind. Auch wir im Haus&Grund-Team stellten uns diese Frage und fanden heraus, dass sich sehr viele Menschen auch aufgrund der Komplexität und auch Angst vor dem großen Aufwand verschließen, und somit „abgehängt“ werden. Bei beiden Themen möchten wir niederschwellig und leicht verständlich, mit Beispielen zum Anfassen und selbst ausprobieren, den Menschen die Angst nehmen und über e-Mobilität, Ladesäulen, Wall-Boxen etc. aufklären. 
 
Lohnt sich das überhaupt? Was kostet das? Wie schließe ich es an? Wo kann ich es hinstellen? Wie beantrage ich Förderungen? Wer ist Ansprechpartner? Wie funktioniert das in Mehrfamilienhäusern? Was mache ich, wenn meine Mieter es einfordern? 
 
All diesen Fragen gehen wir gemeinsam mit unseren Experten von der LSW Energie GmbH & Co. KG (kurz LSW) auf den Grund. Hierzu laden wir alle Ihre Leserinnen und Leser, Hörerinnen und Hörer auch herzlich ein. Unser Dank gilt auch unseren Unterstützern, dem Autohaus Wolfsburg und der Volksbank BraWo. In der zweiten Jahreshälfte folgen weitere Fachvorträge rund um Immobilien, so ist z. B. angedacht über die Gefahren des Teilverkaufs zu informieren, die Auswirkungen des Klimawandels auf die eigene Immobilie zu beleuchten, zum Einbruchschutz aufzuklären aber auch, wie bereits erwähnt, über Rechte und Pflichten rund um die Balkonkraftwerke zu sprechen. 
 
Wir bitten Sie freundlich, wieder auf unsere kommende Veranstaltung am 22.06.2023 ab 16.30 Uhr im Autohaus Wolfsburg (Audi-Zentrum) aufmerksam zu machen. Eine Anmeldung ist erforderlich unter 05361-12946 oder info@hug-wob.de. Diese wird ca. 60 Minuten dauern und die Experten stehen im Nachgang für persönliche Nachfragen zur Verfügung. Ausreichend Parkplätze und Getränke werden vorhanden sein. 
 
Fotonachweis Autohaus Wolfsburg

Fachvorträge rund um den Garten

Fachvorträge rund um den Garten

Unsere Vortragsreihe geht nach Ihrem großen Erfolg auch in diesem Jahr weiter. Beim kommenden Termin dreht sich alles um den eigenen Garten! Los geht es am Donnerstag, den 25.05.2023 ab 16 Uhr (Einlass ab 15.30 Uhr) in Wolfsburg-Nordsteimke (Schulenburgstraße). 
 
Der renommierte Wolfsburger Garten- und Landschaftsbauer Carsten Busch lädt uns in seinen privaten Garten vor historischer Kulisse ein. Bei einer Führung erklärt er Interessierten einfache Alltags- und Pflegetipps für Hobby-Gärtner und zeigt auf, dass Schottergärten auch artenreich und prachtvoll eingerichtet werden können, man muss nur wissen wie! Im Anschluss referiert er zum Thema „Artenvielfalt und Biodiversität“ im eigenen Garten. 
 
Das es am Gartenzaun zwischen Nachbarn zu Streitigkeiten kommen kann, haben alle zumindest schonmal gehört. Welche Rechte und Möglichkeiten haben sie bezüglich Rückschnitt von Sträuchern und Bäumen? Wer ist für die Laubentfernung zuständig? Was mache ich wenn Unkraut vom Nachbarsgrundstück rüberwuchert? Diesen Fragen und vielem mehr gehen wir gemeinsam mit unserem Fachreferenten Herrn Dr. jur. Hans Reinold Horst aus Langenhagen nach. Dr. Horst ist einer von Deutschlands angesehensten Fachanwälten rund um Grundstücks- und Immobilienrecht, Mietrecht, Erbrecht und Vermögensnachfolge, Baurecht, privates und öffentliches Nachbarrecht. Er ist vielfacher Dozent und Mitglied des Deutschen Mietgerichtstags. 
 
Wir laden daher herzlich ein. Die Plätze sind begrenzt, eine Voranmeldung ist nötig unter 05361-12946 oder info@hug-wob.de
 
Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Eine Ausschilderung erfolgt vor Ort. 
 
Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung freundlicherweise in der Scheune des Grafen von der Schulenburg statt. 
 
Fotonachweis von Carsten Busch (privat)
Fotonachweis von Dr. Horst (Bildschön GmbH Berlin)

Härtefallhilfen für Haushalte (Energie)

Härtefallhilfen für Haushalte (Energie)

Bund und Länder haben sich auf die Details eines Härtefallfonds für Privathaushalte, die nicht leitungsgebundene Energieträger nutzen, verständigt. Nun können auch Haushalte, die beispielsweise mit Heizöl oder Holzpellets heizen, entlastet werden, wenn sie von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren. In Anlehnung an den Mechanismus der Strom- und Gaspreisbremse sollen Haushalte rückwirkend für das Jahr 2022 finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie deutliche Mehrausgaben hatten.

Die Bundesländer starten ihre Antragsportale für die Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger. Antragsteller sollten nicht zu lange warten – Antragsschluss ist voraussichtlich der 20.10.2023.

Von den Kosten, die über eine Verdopplung der Kosten gegenüber 2021 hinausgehen, bekommen betroffene Privathaushalte für den jeweiligen Energieträger 80 Prozent erstattet. Die Förderhöhe berechnet sich anhand der folgenden Formel:

Zuschuss = 0,8 x (Rechnungsbetrag 2022 – 2 x Referenzpreis x Bestellmenge)

Fällt der Preisanstieg geringer als 100 Euro gegenüber dem Vorjahr aus, gibt es keine Zuschüsse. Bei Beantragung durch einen „Zentralantragsteller“ (also einen Vermieter für mehrere Haushalte) steigt die Bagatellgrenze steigt pro Haushalt entsprechend an, höchstens allerdings auf 1.000 Euro bei Antragstellung. Der maximale Gesamtentlastungsbetrag beläuft sich auf 2.000 Euro pro Haushalt.

Für die Beantragung muss die Rechnung im Zeitraum vom 01.01.2022 bis 01.12.2022 erstellt worden sein. Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum gezahlt wurde.

Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Ergänzend hierzu können die Länder ausnahmsweise auf das Bestelldatum abstellen, sofern nachgewiesen wird, dass die Bestellung im Entlastungszeitraum aufgegeben wurde, die Lieferung des nicht leitungsgebundenen Energieträgers aber erst später (bis 31. März 2023) erfolgte.

Entlastet werden können Eigentümer von Heizungsanlagen („Feuerstättenbetreiber“), aber auch Mieter, deren Mietwohnung mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. Eigentümer können dabei als Direktantragstellende selbst die Hilfen beantragen. Wenn die Feuerstätte(n) zum Heizen der Privathaushalte zentral durch einen Vermieter oder eine Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) betrieben wird bzw. werden, sind diese Vermieter bzw. diese WEG antragsberechtigt. Dabei muss der Vermieter erklären, dass er die erhaltene Förderung an seine Mieter weiterleitet. Die Mieter müssen nicht selbst tätig werden.